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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3827
BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen und mit fortgesetztem Beischlaf zwischen Verwandten - Mangel eines Urteils, weil in diesem nicht alle an dem Verfahren beteiligten Rechtsanwälte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176; StPO § 275 Abs. 3, § 337, § 354

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 221
  • NStZ 1995, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Indes ist die Annahme einer fortgesetzten Handlung in Fällen der vorliegenden Art unvereinbar mit dem (zum Abdruck in BGHSt bestimmten) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (NJW 1994, 1663 ff. [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Die Strafkammer hat auch nicht gegen den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" verstoßen (vgl. BGH NStZ 1992, 506 f.).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum …

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Im übrigen handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, das die Strafkammer, wie sie es durch Beschluß vom 18. März 1994 getan hat, berichtigen durfte (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6).
  • BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92

    Urteilsbegründung - Gleichartige Straftaten - Eindeutigkeit des Urteils

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Danach ist die Verfolgung verjährt, und das Verfahren muß eingestellt werden (§ 260 Abs. 3 StPO), soweit der Angeklagte wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, begangen vor dem 10. September 1982 an Katharina, sowie wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen und wegen Beischlafs zwischen Verwandten, begangen vor dem 10. September 1987 an Katharina und Elena, verurteilt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1994 - 3 StR 361/92 - und vom 13. Juni 1994 - 4 StR 273/94;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 78 Rdn. 7 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch - …

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94

    Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete …

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Gleiches gilt für einzelne Gesetzesverletzungen, die tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1).
  • BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93

    nicht angegebene Schöffen - Verstoß gegen § 275 Abs. 3 StPO nicht für § 345 Abs. …

  • BGH, 13.06.1994 - 4 StR 273/94

    Fortgesetzte Tat - Beschwer des Angeklagten - Verjährung

  • BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94

    Urteilsbegründung - Einzeltaten - Unterscheidbarkeit

  • BGH, 28.03.2024 - 4 StR 370/23

    Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder …

    Die Amtsbezeichnung der beisitzenden Berufsrichterin ist weder nach § 275 Abs. 3 StPO notwendiger Bestandteil der Urteilsurkunde noch kann das Urteil auf einer entsprechenden Falschbezeichnung - die hier ohnehin nicht vorliegt (…vgl. JMBl. NRW 2022 Nr. 23, S. 570) - beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94 Rn. 2;… Greger in KK-StPO, 9. Aufl., § 275 Rn. 8, 66 mwN).
  • BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24

    Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …

    Im Übrigen begründen Lücken im Urteilskopf keinen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 7 StPO und vermag auf die Unvollständigkeit des Rubrums eine Revision nicht gestützt zu werden, weil das Urteil hierauf nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94, juris Rn. 2; OLG Köln, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 1 Ss 598/79, NJW 1980, 1405;… NK-StPO/El-Ghazi, § 275 Rn. 38;… KK-StPO/Greger, 9. Aufl., § 275 Rn. 66;… Schmitt/ Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 275 Rn. 27;… MüKoStPO/Valerius, 2. Aufl., § 275 Rn. 49).
  • BGH, 25.10.1994 - 1 StR 569/94

    Beischlaf zwischen Verwandten

    Diese Feststellung der einzelnen Taten kann in Fällen der vorliegenden Art im Grundsatz dergestalt geschehen, daß sich der Tatrichter, unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe, die Überzeugung verschafft, es sei in gewissen Zeiträumen zu einer Mindestzahl solcher Handlungen gekommen (BGH, Beschl. vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 -); soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2016 - 2 (6) SsBs 674/16

    Bußgeldsache: Wirksamkeit des Urteils bei fehlender Namensangabe im Urteilskopf

    Rn. 7 Einen sachlich-rechtlichen Mangel, der zur Aufhebung des Urteils führt, stellt die fehlende Angabe nicht dar, da auf ihr das Urteil jedenfalls nicht beruhen kann (BGH Urteil vom 2.8.1994 - 1 StR 378/94, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 275 Rn. 28;… KK-Greger, StPO, 7. Aufl. § 275 Rn. 66;… SK-StPO-Frister, 4. Aufl., § 275 Rn. 50).
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 621/94

    Überzeugungsbildung - Rechtsfehler - Gesamtbild des Geschehens - Gleichartigkeit …

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden (…BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6; BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94; Beschlüssevom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 - undvom 8. Dezember 1994 - 4 StR 536/94).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 375/95

    Gesamtstrafe - Zahl der Straftaten - Falsche Ermittlung - Tatrichter - …

    Nach den - durch dasUrteil des Senats vom 2. August 1994 (1 StR 378/94) bindend gewordenen - Feststellungen hat der Angeklagte mit seiner Tochter E. einmal im Jahr 1986 sowie mindestens zweimal wöchentlich in den Jahren 1987 bis 1991 und in den Monaten Januar bis März 1992 geschlechtlich verkehrt.
  • OLG Schleswig, 29.10.2020 - II OLG 17/20
    Es handelt sich im Übrigen um ein offensichtliches Versehen, das durch Beschluss berichtigt werden und auf dem das Urteil nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 1994 ­ 1 StR 378/94 ­, bei juris Rn. 2).
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