Rechtsprechung
| BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO; § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK
Unzulässige Anhörungsrüge (Zurechnung eines Verschuldens des Verteidigers) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision im Strafverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Verteidigers bei Versäumung der Frist für die Anhörungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33a StPO, § 45 Abs 1 S 1 StPO, § 356a S 2 StPO, § 93 Abs 2 S 6 BVerfGG
Revision im Strafverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Verteidigers bei Versäumung der Frist für die Anhörungsrüge - Wolters Kluwer
Gehörsrüge ist bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von zugrunde liegendem Verwerfungsbeschluss als unzulässig zurückzuweisen; Zulässigkeit einer Gehörsrüge bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von dem ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 356a S. 2
Gehörsrüge ist bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von zugrunde liegendem Verwerfungsbeschluss als unzulässig zurückzuweisen; Zulässigkeit einer Gehörsrüge bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von dem ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 19.03.2010 - 3 KLs 52 Js 5484/03
- BGH, 16.11.2010 - 1 StR 381/10
- BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden …
- BGH, 16.09.2009 - 1 StR 444/08
Vorrang der Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO gegenüber § 33a StPO
Auszug aus BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10
Die an keine Frist gebundene Gegenvorstellung ist deshalb daneben ebenso wenig statthaft wie die ebenfalls unbefristete Beanstandung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 33a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 StR 444/08).
- BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig
Die Anhörungsrüge stellt sich als Vorstufe der Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene dar, so dass wie bei der Verfassungsbeschwerde die Zurechnung eines Verschuldens des (der) Verteidiger(s) entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08). - BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13
Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen …
Wegen der zulässig erhobenen und nicht wirksam zurückgenommenen Revision sind der Antrag des Angeklagten vom 2. April 2013 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den genannten Beschluss des Landgerichts sowie die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde ebenfalls gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315). - BGH, 15.09.2020 - 1 StR 280/19
Anhörungsrüge
Ein etwaiges Verschulden des Verteidigers an der Fristversäumnis wäre dem Antragsteller zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, StraFo 2011, 318, 319).
- BGH, 20.06.2012 - 5 StR 134/12
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Bei fehlerhafter Erhebung der Gehörsrüge muss sich ein Verurteilter Verteidigerverschulden zurechnen lassen, weil es sich in erster Linie um die Vorstufe der Verfassungsbeschwerde handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33, vom 17. Juli 2009 - 5 StR 353/08 -, vom 24. Juni 2009 - 1 StR 556/07 - und vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315). - BGH, 14.01.2026 - 2 StR 515/25 Der Verurteilte hat weder mitgeteilt noch glaubhaft gemacht, wann ihm die Entscheidung des Senats vom 19. November 2025 und damit die nach seiner Auffassung gegebene Verletzung rechtlichen Gehörs bekannt geworden ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, Rn. 5;… vom 3. September 2019 - 3 StR 226/19, Rn. 5, …und vom 24. September 2024 - 2 StR 473/23, Rn. 2).
- BGH, 23.06.2020 - 5 StR 480/19
Zurückweisung von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Ein etwaiges Verschulden des Verteidigers an der Fristversäumnis wäre dem Antragsteller zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, StraFo 2011, 318, 319). - BayObLG, 26.02.2024 - 203 StRR 511/23
Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Gehörsrüge im …
Der Angeklagte muss sich das Verschulden seines Verteidigers an der Fristversäumung zurechnen lassen (…st. Rspr., vgl. BGH a.a.O.; BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 -, juris;… Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 356a Rn. 11;… Temming in: Gercke/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2023, § 356a StPO Rn. 4).
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| BGH, 16.11.2010 - 1 StR 381/10 |
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- LG Landshut, 19.03.2010 - 3 KLs 52 Js 5484/03
- BGH, 16.11.2010 - 1 StR 381/10
- BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10
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