Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1998 - 1 StR 389/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 264; ; StPO § 265; ; StGB § 173 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Sexueller Missbrauch von Kindern; Beischlaf zwischen Verwandten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 274
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93
Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …
Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 389/98
Unabhängig von der gewählten Formulierung ist die Zahl der in der Anklage zur Last gelegten Taten als deren aburteilungsfähige Höchstzahl zu verstehen (BGHSt 40, 44, 47; 40, 138, 161).Die Verurteilung wegen mindestens drei Taten vor dem 12. Dezember 1992 und mindestens drei Taten nach diesem Tag, jeweils innerhalb eines konkret bezeichneten Zeitraums an einem immer gleichen bestimmten Tatort, begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da diese sechs Taten jedenfalls dem Angeklagten in gleicher Weise in der Anklage zur Last gelegt wurden (vgl. BGHSt 40, 44, 46, 48).
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 389/98
Unabhängig von der gewählten Formulierung ist die Zahl der in der Anklage zur Last gelegten Taten als deren aburteilungsfähige Höchstzahl zu verstehen (BGHSt 40, 44, 47; 40, 138, 161). - BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe
Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 389/98
Ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO, wie er hier in der Hauptverhandlung erteilt wurde, war keine geeignete Grundlage zur "Einbeziehung" der zusätzlich festgestellten Taten (vgl. BGH NStZ 1995, 245). - BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle …
Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 389/98
Bei sämtlichen angeklagten und abgeurteilten Vorfällen handelt es sich um eigenständige Taten im prozessualen Sinne (§ 264 StPO) und nicht etwa um Teile desselben geschichtlichen Vorganges (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 203).
- BGH, 30.04.2026 - 6 StR 188/25
Einstellung des Verfahren auf Revisionen der Staatsanwaltschaft wegen Fehlens …
In einem solchen Fall kann es genügen, wenn der Tatzeitraum und die Höchstzahl der angeklagten Taten benannt werden und das sich wiederholende Tatbild für alle Fälle einheitlich umschrieben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2024 - 2 StR 329/22, NStZ 2024, 418, 419; Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 155; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98, NStZ 1999, 42;… vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, BGHR StPO § 154 II Verfahrenshindernis 1 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75 f.;… vom 9. September 2020 - 2 StR 291/20, Rn. 8;… vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 15; zum Verständnis als Höchstzahl vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470, 1473; vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 389/98, NStZ-RR 1999, 274). - BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13
Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen …
Insoweit unterscheidet sich die hier bestehende Konstellation von dem vom Landgericht in Bezug genommenen Sachverhalt im Beschluss des 1. Strafsenats vom 7. Oktober 1998 (1 StR 389/98, NStZ-RR 1999, 274). - OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03
Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit
Die Angabe der Zahl der angeklagten Einzeltaten, die ohne Nachtragsanklage im Urteil nicht überschritten werden darf (BGH NStZ-RR 1999, 274), ist bei Tatmehrheit unumgänglich (BGHSt 40, 138, 161 = NStZ 1994, 383, 386;… Karlsruher Kommentar-Tolksdorf, a.a.O., § 200 Rn. 6).In der Anklageschrift hätte zumindest die Höchstzahl der innerhalb des angegebenen Tatzeitraums begangenen Einzeltaten benannt werden müssen (vgl. BGHSt 40, 44, 47; NStZ-RR 1999, 274).
- BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu …
Der Senat hat deshalb einen dieser festgestellten Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht eingestellt (§ 354 Abs. 1 StPO analog; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 389/98, NStZ-RR 1999, 274).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".