Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2001 - 1 StR 394/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176 StGB; § 176 Abs. 1 StGB aF; § 46 StGB
Sexueller Mißbrauch von Kindern (Körperkontakt nach der alten Fassung); Strafzumessung (Unzulässig unbestimmte Moralisierung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 206a Abs. 1; ; StPO § 168c Abs. 3; ; StGB § 176 Abs. 1 aF; ; StGB § 176 Abs. 5 aF; ; StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Strafausspruchs - Sexueller Mißbrauchs von Kindern - Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Strafzumessungserwägungen - Überzeichnung des Unrechts- und Schuldgehalts - Rechtsfehler
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs
Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 1 StR 394/01
Sie begründen gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (vgl. BGH StV 1998, 76; BGH NStZ 1987, 405;… G. Schäfer, Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 332, 335). - BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 1 StR 394/01
Sie begründen gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (vgl. BGH StV 1998, 76; BGH NStZ 1987, 405;… G. Schäfer, Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 332, 335). - BGH, 26.08.1998 - 2 StR 357/98
Änderung einer Strafe wegen Fehlens des körperlichen Kontaktes bei sexueller …
Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 1 StR 394/01
Nach den bisherigen Feststellungen zu der in der Zeit zwischen 1989 und Mitte 1992 vorgeworfenen Tat liegen die Voraussetzungen des § 176 Abs. 1 StGB aF nicht vor, weil die Strafvorschrift Körperkontakt erfordert (vgl. BGH, Beschl. vom 26. August 1998 - 2 StR 357/98 -, mitgeteilt bei Pfister NStZ-RR 1999, 321, 322).
- BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht bei …
c) Schließlich geben die Formulierungen des Landgerichts im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne (UA S. 59 - 61) und die Erörterungen zur nicht gewährten Strafaussetzung zur Bewährung (UA S. 64 - 69), hier insbesondere zu § 56 Abs. 3 StGB, dem Senat Anlass darauf hinzuweisen, dass moralisierende Strafzumessungserwägungen im Urteil zu unterbleiben haben, da sie die Annahme nahe legen können, das Tatgericht habe sich bei der Bemessung der Strafe von sachfernen Gründen leiten lassen (BGH, Beschlüsse vom 26. September 2001 - 1 StR 394/01, juris Rn. 6; vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646 und vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17, juris). - BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02
Doppelverwertungsverbot bei sexueller Nötigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen …
Sie können gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung begründen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 2001 - 1 StR 394/01). - BGH, 23.11.2023 - 2 StR 403/23
Moralisierende Strafzumessungserwägungen bei der Bemessung der Strafe für eine …
Diese moralisierende Strafzumessungserwägung lässt besorgen, dass sich das Tatgericht bei der Bemessung der Strafe für eine Beschaffungstat von sachfernen Gründen hat leiten lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17; vom 22. Oktober 2020 - 2 StR 232/20, und vom 29. September 2001 - 1 StR 394/01). - BGH, 22.10.2020 - 2 StR 232/20
Strafurteil: Moralisierende Strafzumessungserwägungen
Sie verdeutlichen nicht, welchen anerkannten Strafzumessungsgesichtspunkten zur Beurteilung der Tat und des Täters sie zuzuordnen sind, sind nichtssagend und überflüssig, und können die Annahme nahelegen, das Tatgericht habe sich bei der Bemessung der Strafe von sachfernen Gründen leiten lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2001 ? 1 StR 394/01; Senat, Beschluss vom 6. Februar 2018 ? 2 StR 173/17).
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