Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB: § 948 BGB
Einziehung (Wertersatzeinziehung nach Vermischung deliktisch erlangtem mit eigenem Bargeld des Täters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73c StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 948 BGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Werts von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Werts von Taterträgen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 08.08.2022 - 7 KLs 110 Js 36776/21
- BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.09.2019 - 5 ARs 21/19
Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz …
Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
c) Die Strafkammer lässt ferner außer Acht, dass durch den Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld im Wert von 15.580 Euro der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrags insoweit ausgeschlossen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 -, Rn. 3; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 -, Rn. 2;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, Rn. 33).Soweit das Geld - was das Urteil offen lässt - zum Teil aus den Taten des Angeklagten stammen könnte, würde der Verzicht die Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB zwar grundsätzlich nicht hindern (BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 -, Rn. 2 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 - Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 -).
- BGH, 24.11.2021 - 4 StR 358/21
Einziehung des Wertes von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung); erweiterte …
Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
c) Die Strafkammer lässt ferner außer Acht, dass durch den Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld im Wert von 15.580 Euro der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrags insoweit ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 -, Rn. 3;… Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 -, Rn. 2;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, Rn. 33).Soweit das Geld - was das Urteil offen lässt - zum Teil aus den Taten des Angeklagten stammen könnte, würde der Verzicht die Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB zwar grundsätzlich nicht hindern (BGH, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 -, Rn. 2 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 - Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 -).
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
c) Die Strafkammer lässt ferner außer Acht, dass durch den Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld im Wert von 15.580 Euro der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrags insoweit ausgeschlossen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 -, Rn. 3;… Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 -, Rn. 2; Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, Rn. 33).
- BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19
Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz …
Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
Soweit das Geld - was das Urteil offen lässt - zum Teil aus den Taten des Angeklagten stammen könnte, würde der Verzicht die Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB zwar grundsätzlich nicht hindern (BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 -, Rn. 2 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 - Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 -). - BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Hinderung der …
Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
Soweit das Geld - was das Urteil offen lässt - zum Teil aus den Taten des Angeklagten stammen könnte, würde der Verzicht die Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB zwar grundsätzlich nicht hindern (BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4; Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 -, Rn. 2 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 - Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 -). - BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
c) Die Strafkammer lässt ferner außer Acht, dass durch den Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld im Wert von 15.580 Euro der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrags insoweit ausgeschlossen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 -, Rn. 3;… Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 -, Rn. 2;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, Rn. 33). - BGH, 20.05.2020 - 4 StR 539/19
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen …
Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
Soweit das Geld - was das Urteil offen lässt - zum Teil aus den Taten des Angeklagten stammen könnte, würde der Verzicht die Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB zwar grundsätzlich nicht hindern (BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21 -, Rn. 4; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 -, Rn. 2 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 - Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 -).
- BGH, 22.11.2023 - 2 StR 371/23
Erforderliche Darlegungen in Urteil bei Einziehung von Bargeld
Die in einem solchen Fall mögliche Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c Satz 1 StGB ist vorliegend ausgeschlossen, weil die Angeklagte auf den gesamten Bargeldbetrag von 760 EUR verzichtet hat; der staatliche Zahlungsanspruch ist dadurch erloschen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 1 StR 406/22, juris Rn. 3;… vom 1. Februar 2023 - 5 StR 549/22, juris Rn. 2). - BGH, 30.05.2023 - 6 StR 193/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksame Verzichtserklärung des …
Eine Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73c Satz 1 StGB ist insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 1 StR 406/22, Rn. 3 f.;… vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21, Rn. 4 f.;… vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, Rn. 33). - LG Neuruppin, 25.04.2023 - 12 KLs 1/23 Dieser Betrag entspricht dem geschätzten Wert des Erlangten der erbeuteten Gegenstände, die nicht mehr aufgefunden werden konnten, und des erbeuteten Bargeldes in Höhe von 1.000,00 EUR, welches infolge Vermischung mit eigenem Bargeld der Täter im Sinne des § 948 BGB nicht mehr individualisiert und somit nach § 73 Abs. 1 StGB eingezogen werden konnte (BGH Beschl. v. 25.1.2023 - 1 StR 406/22, BeckRS 2023, 1494).
- LG Neuruppin, 14.07.2023 - 12 KLs 4/23 Dieser Betrag entspricht dem geschätzten Wert des Erlangten der erbeuteten Gegenstände, die nicht mehr aufgefunden werden konnten, und des erbeuteten Bargeldes in Höhe von 1.000,00 EUR, welches infolge Vermischung mit eigenem Bargeld der Täter im Sinne des § 948 BGB nicht mehr individualisiert und somit nach § 73 Abs. 1 StGB eingezogen werden konnte (BGH Beschl. v. 25.1.2023 - 1 StR 406/22, BeckRS 2023, 1494).
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