Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer psychologischen Begutachtung - Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes - Abnorme Eifersucht als krankhaft seelische Störung im Sinne des § 20 Strafgesetzbuch (StGB) - Milderung einer Strafe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62
Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Dabei kann auf sich beruhen, ob die Annahme des Schwurgerichts zutrifft, durch diese Vorschrift sollten "vor allem Fälle erfaßt werden, bei denen ohne Verschulden des Angeklagten eine Verminderung des Hemmungsvermögens vorlag, entsprechend dem Fall einer Provokation" (UA S. 13); sie mag schwer vereinbar sein mit dem Grundsatz, daß für die Beurteilung eines Falles als minderschwer alle Gesichtspunkte heranzuziehen sind, die die Anwendung des normalen gesetzlichen Strafrahmens für den konkreten Fall nicht angebracht erscheinen lassen (BGHSt 26, 97, 99), wobei auch ein nicht ohne eigenes Verschulden des Täters entstandener, aber verständlicher Zustand hoher Erregung berücksichtigt werden kann (BGH NJW 1968, 757). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Dabei kann auf sich beruhen, ob die Annahme des Schwurgerichts zutrifft, durch diese Vorschrift sollten "vor allem Fälle erfaßt werden, bei denen ohne Verschulden des Angeklagten eine Verminderung des Hemmungsvermögens vorlag, entsprechend dem Fall einer Provokation" (UA S. 13); sie mag schwer vereinbar sein mit dem Grundsatz, daß für die Beurteilung eines Falles als minderschwer alle Gesichtspunkte heranzuziehen sind, die die Anwendung des normalen gesetzlichen Strafrahmens für den konkreten Fall nicht angebracht erscheinen lassen (BGHSt 26, 97, 99), wobei auch ein nicht ohne eigenes Verschulden des Täters entstandener, aber verständlicher Zustand hoher Erregung berücksichtigt werden kann (BGH NJW 1968, 757). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Wenn auch nach ständiger Rechtsprechung die verminderte Schuldfähigkeit dazu führen kann, die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 StGB zu begründen (BGHSt 16, 360; BGH, Urteil vom 28. Juli 1964 - 1 StR 253/64; BGH bei Dallinger, MDR 1975, 542), so kann doch nach § 50 StGB dieser Umstand nur einmal verwertet werden, so daß entweder der Strafrahmen des § 213 StGB oder der Strafrahmen der §§ 212, 49 StGB anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74).
- BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66
Annahme mildernder Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit bei …
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden; denn es ist nicht zu erkennen, warum dem Tatrichter die Möglichkeit genommen werden soll, zwischen zwei zulässigen Strafrahmen frei zu wählen (BGHSt 21, 57, 59). - BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
In einem solchen Falle liegt die Annahme der Billigung nahe, wenn der Täter an der Verfolgung seines unmittelbaren Zieles trotz äußerster Gefährlichkeit des eingeschlagenen Weges um jeden Preis festhält, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem reinen Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69). - BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Selbst die vage Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich nicht verwirklichen, schließt in einem solchen Fall die Billiglung nicht aus, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines milderen Handlungsablaufs (BGH, Urteile vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65 - und vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71). - BGH, 18.11.1975 - 1 StR 633/75
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Es bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen, ob er eine psychologische Begutachtung einem Psychologen oder einem Psychiater anvertrauen will (BGH, Urteile vom 14. August 1973 - 1 StR 322/73 - und vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75). - BGH, 07.01.1975 - 1 StR 573/74
Voraussetzungen des Mordes aus niedrigen Beweggründen - Auswirkungen einer …
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Wenn auch nach ständiger Rechtsprechung die verminderte Schuldfähigkeit dazu führen kann, die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 StGB zu begründen (BGHSt 16, 360; BGH, Urteil vom 28. Juli 1964 - 1 StR 253/64; BGH bei Dallinger, MDR 1975, 542), so kann doch nach § 50 StGB dieser Umstand nur einmal verwertet werden, so daß entweder der Strafrahmen des § 213 StGB oder der Strafrahmen der §§ 212, 49 StGB anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74). - BGH, 18.01.1966 - 1 StR 558/65
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Rechtmäßigkeit der Ablehnung …
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Selbst die vage Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich nicht verwirklichen, schließt in einem solchen Fall die Billiglung nicht aus, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines milderen Handlungsablaufs (BGH, Urteile vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65 - und vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71). - BGH, 17.12.1974 - 1 StR 543/74
Einsicht in das Unrecht einer Tötungshandlung bei einem stark angetrunkenen Täter …
Auszug aus BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Nach ständiger Rechtsprechung führt eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit nur dann zur Anwendung der ersten Alternative des § 21 StGB, wenn dem Täter als Folge davon die Einsicht in das Unrecht seines Tuns tatsächlich gefehlt hat; ist aber die Einsicht nicht vorhanden, dann können keine Hemmungen eingeschaltet werden, so daß beide Alternativen des § 21 StGB nicht gleichzeitig gegeben sein können (…BGH GA 1968, 279; BGH, Urteile vom 27. April 1966 - 4 StR 94/66 - und vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 543/74). - BGH, 28.07.1964 - 1 StR 253/64
Verurteilung wegen Totschlags - Anrechnung einer Untersuchungshaft auf eine …
- BGH, 03.11.1965 - 2 StR 380/65
Fehlende Beweiswürdigung - Mangelnder Beweiswert getroffener Feststellungen - …
- BGH, 14.08.1973 - 1 StR 322/73
Ermessen bei der Auswahl eines Sachverständigen - Begutachtung jugendlicher …
- BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden …
Damit ist der Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Umstände, die die Anwendung des normalen gesetzlichen Strafrahmens für den konkreten Fall nicht angebracht erscheinen lassen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76), nicht genügt. - BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
Versuchter Mord in Tateinheit mit Diebstahl - Gefährlicher Eingriff in den …
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es allerdings nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 3. November 1977 - 1 StR 607/77). - BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
Anforderungen an die Belehrungspflicht eines Sachverständigen - Fehlende …
Zwar ist die Begründung mißverständlich, daß die übrigen Umstände in der Person des Angeklagten und in der Tat nicht aus dem Rahmen der gewöhnlich vorkommenden Fälle des § 226 Abs. 1 StGB herausfielen, denke man die verminderte Schuldfähigkeit hinweg; denn die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/58 -).Daß die Anwendung des § 226 Abs. 2 StGB zu einem geringeren Strafrahmen führen würde, zwingt den Tatrichter nicht dazu, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -).
- BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei …
Welchen Strafrahmen der Tatrichter wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung (BGHSt 21, 57, 59; Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Urteil vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78, bei Holtz MDR 1978, 987). - BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch - Wiederholung eines bereits gescheiterten …
Es hat nicht verkannt (UA S. 23), daß die Umstände, die hier die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert haben, auch zur Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des § 213 StGB hätten führen können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77 und 301/77).Daß der Strafrahmen des § 213 StGB niedriger ist als der, der sich aus den §§ 212, 21, 49 StGB ergibt, zwingt ihn nicht dazu, § 213 StGB anzuwenden (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76).
- BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79
Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen, wozu ein längeres intensives Würgen gehört, liegt es allerdings nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl in seinem gefährlichen Handeln fortfährt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 3. November 1977 - 1 StR 607/77). - BGH, 28.06.1978 - 3 StR 222/78
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch durch freiwilliges …
Bei Nihat Ö. hat es ferner nicht bedacht, daß bei ihm der psychogene Ausnahmezustand, der seine Schuldfähigkeit erheblich vermindert hat (UA S. 14), allein oder im Zusammenhang mit anderen Milderungsgründen die Anwendung des § 213 StGB rechtfertigen kann (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77). - BGH, 18.11.1977 - 3 StR 409/77
Wirkungen fehlender Ausführungen einer Strafkammer zur Ablehnung eines minder …
Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Strafkammer übersehen hat, daß die - hier festgestellte - verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten auch einen minder schweren Fall im Sinne der 2. Alternative des § 213 StGB zu begründen vermag (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542, sowie die Urteile vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 vom 6. Juni 1962 - 4 StR 62/61 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -, vom 31. März 1976 - 2 StR 68/75 und die Beschlüsse des Senats vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77 und 3 StR 301/77). - BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77
Minder schwerer Fall bei Totschlag unter dem unmittelbaren Eindruck einer …
Auch erheblich verminderte Schuldfähigkeit kann nach ständiger Rechtsprechung die Annahme eines minder schweren Falles begründen, soweit nicht das Verbot der Doppelverwertung in § 50 StGB dem entgegensteht (BGHSt 16, 360; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76). - BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77
Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der …
Sie läßt nicht erkennen, ob sich das Landgericht bewußt gewesen ist, daß bereits die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten (UA S. 32 ff) einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger in MDR 1975, 542, sowie die Urteile vom 31. März 1976 - 2 StR 681/75 -, vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 -). - BGH, 24.08.1977 - 3 StR 256/77
Tötung in einem minder schweren Fall bei Verminderung der Schuldfähigkeit
- BGH, 02.08.1977 - 5 StR 403/77
Prüfung des Vorliegens eines milderen Strafrahmens bei vorhergehender Milderung …
- BGH, 01.02.1977 - 1 StR 829/76
Verminderte Schuldfähigkeit und weitere Umstände als Voraussetzung für eine …
- BGH, 12.12.1978 - 1 StR 603/78
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags - …
- BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Diebstahl in einem …
- BGH, 12.12.1979 - 2 StR 460/79
Verminderte Schuldfähigkeit eines Angeklagten als Grund für das Vorliegen eines …
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