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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8519
BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,8519)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - 1 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,8519)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 1 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,8519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 111i Abs. 5 StPO; § 54 Abs. 3 StGB
    Auffangrechtserwerb (Gesamtschuldnerschaft); Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Einzelgeldstrafe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfall: Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Täter bei einem eventuellen Auffangrechtserwerb des Staates

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111i Abs 2 StPO, § 111i Abs 5 StPO, § 73 Abs 1 StGB, § 73a StGB, § 73c Abs 1 StGB
    Verfall: Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Täter bei einem eventuellen Auffangrechtserwerb des Staates

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelgeldstrafe und Freiheitsstrafe; Verfall von Wertersatz bei Bestehen von Ansprüchen Verletzter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelgeldstrafe und Freiheitsstrafe; Verfall von Wertersatz bei Bestehen von Ansprüchen Verletzter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11
    Einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10) bedurfte es bei der hier vorliegenden Sachlage nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11).

    Allerdings würde der einem eventuellen Auffangrechtserwerb des Staates gemäß § 111i Abs. 5 StPO unterliegende Zahlungsanspruch die Angeklagten insoweit nur als Gesamtschuldner treffen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10).

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11

    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11
    Einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10) bedurfte es bei der hier vorliegenden Sachlage nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11).
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11
    Der Festsetzung der Tagessatzhöhe bedarf es auch dann, wenn - wie hier - aus einer Einzelgeldstrafe und einer Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine …

    Weiter wird zu berücksichtigen sein, dass der einem Auffangrechtserwerb des Staates gemäß § 111i Abs. 5 StPO unterliegende Zahlungsanspruch die Angeklagten als Gesamtschuldner treffen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 ff., auch zur Formulierung einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO im Urteilstenor; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 42/11, NStZ-RR 2011, 343).
  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates, …

    Dies musste das Landgericht zwar nicht zwingend im Tenor zum Ausdruck bringen, da jedoch auch die Gründe des angefochtenen Urteils diesen Umstand nicht erwähnen, besteht für den Senat Anlass, im Rahmen der Revisionsentscheidung klarzustellen, dass die Angeklagten im vorbezeichneten Umfang (lediglich) als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 42/11, NStZ-RR 2011, 343).
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