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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2016 - 1 StR 431/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8064
BGH, 06.04.2016 - 1 StR 431/15 (https://dejure.org/2016,8064)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2016 - 1 StR 431/15 (https://dejure.org/2016,8064)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2016 - 1 StR 431/15 (https://dejure.org/2016,8064)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 150 Abs. 1 Satz 3 AO; § 168 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG; § 23 Abs. 2 StGB; § 337 StPO
    Steuerhinterziehung (Erfolg der Steuerverkürzung: Eintritt bei Steueranmeldungen, Umsatzsteuerhinterziehung; Ausschluss der Strafmilderung wegen Versuchs: Beruhen)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und die angemeldete Umsatzsteuervergütung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Taterfolgs bei Umsatzsteuertricksereien durch grenzüberschreitende Verkäufe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 172
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen, …

    Bei einer auf Steuervergütung gerichteten Umsatzsteuervoranmeldung ist dies erst dann der Fall, wenn das Finanzamt der Anmeldung zustimmt, was allerdings gemäß § 168 Satz 2 und 3 AO keiner Form bedarf (BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, Rn. 11).
  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …

    Bei einer auf Steuervergütung gerichteten Umsatzsteuervoranmeldung ist dies erst dann der Fall, wenn das Finanzamt nach § 168 Satz 2 AO der Anmeldung zustimmt (BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172 Rn. 11).
  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung …

    Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern mit unrichtigen Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 Satz 3 AO) - hier Umsatzsteuerjahreserklärungen (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG) - hängt die Vollendung davon ab, ob die Steueranmeldung zu einer Zahllast oder Steuervergütungen geführt haben (…vgl. BGH a.a.O.; NStZ-RR 2016, 172).
  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von unterlassener …

    In den Konstellationen des § 168 Satz 2 AO tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung erst dann ein, wenn die Finanzbehörde der Steueranmeldung zustimmt bzw. den Erstattungsbetrag auszahlt (BGH…, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, wistra 2015, 188 Rn. 29; Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, NStZ-RR 2015, 339, 340 mwN und vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172).
  • LG Hamburg, 12.12.2018 - 620a KLs 4/18

    Steuerhinterziehung: Täterschaft und Mittäterschaft durch aktives Tun; Taterfolg …

    Rn. 174 a. Der Taterfolg der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO besteht im Verkürzen von Steuern oder im Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder einen anderen (BGH, Beschl. v. 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172).

    Im Übrigen erstrebte der Angeklagte nicht nur einen ungerechtfertigten Steuervorteil für die Einziehungsbeteiligte, sondern verhinderte zugleich die bei zutreffenden Angaben gem. § 168 Satz 1 AO sofort eintretende Festsetzung der Zahllast für die geschuldete Umsatzsteuer (vgl. zu dieser Erwägung BGH, Beschl. v. 6. April 2016 - 1 StR 5431/15, NStZ-RR 2016, 172, 173;… Jäger in Klein, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 196).

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