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| BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder steht jedoch den Eltern gemeinsam zu (§ 1626 BGB i.d.F. des GleichberG vom 18. Juni 1957 - BGBl 1, 609 - die Vorschrift des § 1629 Abs. 1 BGB, die die Vertretung dem Vater allein zuweist, hat das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt - NJW 1959, 1483 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 205/58] Nr. 1 -). - RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36
Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter, …
Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Tätlich ist die Beleidigung nur bei unmittelbarer Einwirkung auf den Körper des Beleidigten (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH 1 StR 412/58 vom 21. Oktober 1958). - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Die Begriffe des "minderschweren Falles" und der "mildernden Umstände" verwendet das Strafgesetzbuch in verschiedenem Sinne (BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] und 4, 230).
- BGH, 27.11.1952 - 4 StR 440/52
Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Machte sich der Angeklagte jedoch über das Alter des Mädchens gar keine Gedanken (wovon als einer nicht widerlegten Angabe zu seinen Gunsten auszugehen wäre), so schlösse das - gerade nach der im Urteil angeführten Entscheidung BGH NJW 1953, 152 Nr. 21 - ein auch nur bedingt vorsätzliches Handeln des Angeklagten aus. - BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die Verurteilung aus diesem (strengeren) Gesetz, sondern muß auf die Beleidigung beschränkt bleiben (vgl. BGHSt 3, 377). - BGH, 03.04.1957 - 4 StR 144/57
Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Mit der Folgerung, "somit" hätten unbestimmt viele Personen, die nach den örtlichen Verhältnissen zur Stelle sein konnten, die unzüchtigen Handlungen des Beschwerdeführers wahrnehmen können, wiederholt die Strafkammer indessen nur die allgemeine Begriffsbestimmung des Merkmals "öffentlich", wie die Rechtsprechung sie entwickelt hat (BGHSt 10, 194, 196 [BGH 03.04.1957 - 4 StR 144/57] und 11, 282). - BGH, 03.06.1953 - 3 StR 556/52
Rechtsmittel
- RG, 22.03.1939 - 2/1938
1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so …
- RG, 20.03.1933 - II 1509/32
Gehört zur tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB. eine Berührung des Körpers des …
Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Tätlich ist die Beleidigung nur bei unmittelbarer Einwirkung auf den Körper des Beleidigten (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH 1 StR 412/58 vom 21. Oktober 1958). - BGH, 21.10.1958 - 1 StR 412/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Tätlich ist die Beleidigung nur bei unmittelbarer Einwirkung auf den Körper des Beleidigten (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH 1 StR 412/58 vom 21. Oktober 1958).
- BGH, 19.07.1966 - 1 StR 295/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Abtreibung in …
Das Landgericht war daher an sich nicht gehindert, auch bei Annahme eines minder schweren Falles mildernde Umstände zu verneinen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1959 - 1 StR 437/59 -, vgl. auch BGH NJW 1966, 894 Nr. 18). - BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62
Rechtsmittel
Gesetzliche Vertreter eines ehelichen Kindes aber sind, da § 1629 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl 1, 609) durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist (BVerfGE 10, 59), nach Art. 3 GG i.V. mit § 1626 Abs. 1 BGB n.F. beide Elternteile gemeinsam (BGH Urt. v. 13. Oktober 1959, 1 StR 437/59 - FamRZ 1960, 157).
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