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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,41167
BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24 (https://dejure.org/2025,41167)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2025 - 1 StR 445/24 (https://dejure.org/2025,41167)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2025 - 1 StR 445/24 (https://dejure.org/2025,41167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 AO; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. a) AO, § 181 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 1 lit. b) AO, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO; § 78a AO; § 264 StPO
    Steuerhinterziehung (Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils großen Ausmaßes durch eine unrichtige Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung: Maßgeblichkeit der potentiellen, nicht der tatsächlich eingetretenen Steuerverkürzung, Wertgrenze für ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorliegen eines Steuervorteils großen Ausmaßes; Verjährungsbeginn von Steuerstraftaten wegen unrichtiger Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von einer Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO, § 181 Abs 1 S 2 AO, § 181 Abs 2 S 1 AO, § 181 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b AO, § 182 Abs 1 S 1 AO

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Voraussetzungen eines großen Ausmaßes im Sinne des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 AO ; Ein durch unrichtige Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Großes Ausmaß einer Steuerhinterziehung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Steuerstraftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - und die Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung in großem Ausmaß - und die verlängerte Verjährungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrjährige Steuerhinterziehungen - und die Beihilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungserklärung, Einkommensteuererklärung - und die Anklageschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - und der Verjährungsbeginn von Steuerstraftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
  • NJW 2026, 469
  • NStZ 2026, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (32)

  • BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25

    Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen …

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Die durch die Berücksichtigung der festgestellten unrichtigen Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerfestsetzung in den Folgebescheiden bewirkte Steuerverkürzung stellt lediglich eine Vertiefung des Taterfolges dar, die insbesondere für den Zeitpunkt der Tatbeendigung und damit für den Verjährungsbeginn der Steuerhinterziehung von Bedeutung ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5 und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), jeweils mwN).

    Der staatliche Steueranspruch ist im Fall der Steuerverkürzung (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO) mit der zu niedrigen Festsetzung der Steuern bereits gefährdet und damit das Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO vollendet; im Fall der Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (§ 370 Abs. 4 Satz 2 AO) genügt hierfür die zugunsten der Feststellungsbeteiligten wirkende unrichtige Feststellung der der Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 22;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Steuerstraftat in den Fällen, in denen die Einkommensteuer aller oder einzelner Feststellungsbeteiligter nach Erlass des Feststellungsbescheids (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) festgesetzt wird, mit Erlass des letzten Einkommensteuerbescheids beendet, für den der Feststellungsbescheid Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO entfaltet; der Erlass des Feststellungsbescheids führt in diesen Fällen nur zur Vollendung der Steuerstraftat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

    Rn. 32 Wird jedoch die Einkommensteuer für sämtliche Feststellungsbeteiligte schon vor dem Erlass des Feststellungsbescheids festgesetzt (vgl. zur grundsätzlichen Möglichkeit der Festsetzung der Einkommensteuer vor Erlass des Feststellungsbescheides BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 20 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)), fallen Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt grundsätzlich zusammen, weil sich mit Erlass des Feststellungsbescheides das Unrecht aus einer unrichtigen Feststellungserklärung final verfestigt und keine weiteren Auswirkungen der Tat zu erwarten sind.

    Sie entspricht der geänderten aktuellen Rechtsprechung des Senats, wonach jede unrichtige Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eine eigenständige Tat im materiellrechtlichen Sinn darstellt und keine Bewertungseinheit mit den Einkommensteuererklärungen besteht, die denselben Veranlagungszeitraum betreffen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 16 ff. (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12

    Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung …

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Die durch die Berücksichtigung der festgestellten unrichtigen Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerfestsetzung in den Folgebescheiden bewirkte Steuerverkürzung stellt lediglich eine Vertiefung des Taterfolges dar, die insbesondere für den Zeitpunkt der Tatbeendigung und damit für den Verjährungsbeginn der Steuerhinterziehung von Bedeutung ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.; vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), jeweils mwN).

    In den hier allein verfahrensgegenständlichen Fallgestaltungen von Steuervorteilen in mit Bindungswirkung versehenen Feststellungsbescheiden bleibt für den Täter auch nicht unklar, was für eine Art von Steuervorteil in welcher Höhe von ihm erlangt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 21).

    Schon aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich, dass dieses sowohl bei einer Steuerhinterziehung durch Steuerverkürzung als auch bei einer solchen durch Erlangung von nicht gerechtfertigten Steuervorteilen verwirklicht sein kann (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 22).

    Der staatliche Steueranspruch ist im Fall der Steuerverkürzung (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO) mit der zu niedrigen Festsetzung der Steuern bereits gefährdet und damit das Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO vollendet; im Fall der Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (§ 370 Abs. 4 Satz 2 AO) genügt hierfür die zugunsten der Feststellungsbeteiligten wirkende unrichtige Feststellung der der Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 22; vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Die durch die Berücksichtigung der festgestellten unrichtigen Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerfestsetzung in den Folgebescheiden bewirkte Steuerverkürzung stellt lediglich eine Vertiefung des Taterfolges dar, die insbesondere für den Zeitpunkt der Tatbeendigung und damit für den Verjährungsbeginn der Steuerhinterziehung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), jeweils mwN).

    Der staatliche Steueranspruch ist im Fall der Steuerverkürzung (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO) mit der zu niedrigen Festsetzung der Steuern bereits gefährdet und damit das Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO vollendet; im Fall der Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (§ 370 Abs. 4 Satz 2 AO) genügt hierfür die zugunsten der Feststellungsbeteiligten wirkende unrichtige Feststellung der der Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 22;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Steuerstraftat in den Fällen, in denen die Einkommensteuer aller oder einzelner Feststellungsbeteiligter nach Erlass des Feststellungsbescheids (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) festgesetzt wird, mit Erlass des letzten Einkommensteuerbescheids beendet, für den der Feststellungsbescheid Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO entfaltet; der Erlass des Feststellungsbescheids führt in diesen Fällen nur zur Vollendung der Steuerstraftat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne); Urkundenfälschung …

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11 Rn. 6;… vom 9. September 2020 - 2 StR 261/20 Rn. 7 und vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20 Rn. 3 mwN).

    Liegen nach dieser Maßgabe verschiedene Lebenssachverhalte und mithin mehrere selbständige prozessuale Taten vor, so sind diese nur dann vollumfänglich Gegenstand der Urteilsfindung, wenn sich nach dem aus der Anklageschrift erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft ergibt, dass sie sämtlich einer Aburteilung zugeführt werden sollen (BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20 Rn. 3).

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Rn. 25 Der Senat setzt diese in Anknüpfung an die für das große Ausmaß einer Steuerverkürzung im Sinne des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 AO geltende Wertgrenze von 50.000 Euro (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 34 ff.) für unrichtige Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von einer Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünften im Sinne des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO auf 140.000 Euro fest.

    Diese kann lediglich im Rahmen der verschuldeten Auswirkungen der Tat im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB Berücksichtigung finden (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 21; Beschluss vom 18. März 1998 - 5 StR 693/97 Rn.16).

  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23

    Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung …

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Der staatliche Steueranspruch ist im Fall der Steuerverkürzung (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO) mit der zu niedrigen Festsetzung der Steuern bereits gefährdet und damit das Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO vollendet; im Fall der Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (§ 370 Abs. 4 Satz 2 AO) genügt hierfür die zugunsten der Feststellungsbeteiligten wirkende unrichtige Feststellung der der Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 22;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5; vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Steuerstraftat in den Fällen, in denen die Einkommensteuer aller oder einzelner Feststellungsbeteiligter nach Erlass des Feststellungsbescheids (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) festgesetzt wird, mit Erlass des letzten Einkommensteuerbescheids beendet, für den der Feststellungsbescheid Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO entfaltet; der Erlass des Feststellungsbescheids führt in diesen Fällen nur zur Vollendung der Steuerstraftat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft …

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Liegen nach dieser Maßgabe verschiedene Lebenssachverhalte und mithin mehrere selbständige prozessuale Taten vor, so sind diese nur dann vollumfänglich Gegenstand der Urteilsfindung, wenn sich nach dem aus der Anklageschrift erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft ergibt, dass sie sämtlich einer Aburteilung zugeführt werden sollen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12 Rn. 10 mwN;… Beschluss vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20 Rn. 3).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne …

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Dagegen liegt eine (einheitliche) Beihilfe im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB vor, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (st. Rspr.: BGH, Urteile vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14 Rn. 20 …und vom 6. März 2024 - 1 StR 308/23 Rn. 15;… Beschlüsse vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3;… vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16 Rn. 8 …und vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7).
  • BGH, 06.03.2024 - 1 StR 308/23

    Geldbuße gegen juristische Person (Konkurrenzen: gesonderte Geldbuße für jede …

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Dagegen liegt eine (einheitliche) Beihilfe im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB vor, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (…st. Rspr.: BGH, Urteile vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14 Rn. 20 und vom 6. März 2024 - 1 StR 308/23 Rn. 15;… Beschlüsse vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3;… vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16 Rn. 8 …und vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Waffendelikte (Konkurrenzen; Urteilstenor)

    Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
    Zwar wirkt sich eine abweichende Bewertung der Konkurrenzen regelmäßig nicht auf den Unrechtsund Schuldgehalt aus (st. Rspr.: BGH…, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 StR 101/24 Rn. 9; Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23 Rn. 19;… vom 4. Januar 2024 - 5 StR 497/23 Rn. 8 …und vom 8. Februar 2024 - 6 StR 600/23 Rn. 4).
  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer); …

  • BGH, 25.07.2024 - 1 StR 101/24

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen bei gleichzeitigem Besitz …

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende …

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab, …

  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08

    Recht auf ein faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Deal; Absprache; unzulässiger …

  • BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19

    Beihilfe (Tateinheit bei einer Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten)

  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 600/23

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 497/23

    Rechtsfehlerhafte konkurrenzrechtliche Bewertung

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; …

  • BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23

    Neubeginn der Verfolgungsverjährung nach Wiederaufnahme zuungunsten des …

  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei …

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem …

  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von …

  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 73/13

    Verjährungsfristen bei der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall …

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit …

  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23

    Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften (Verhältnis von Erklärung zur …

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Zeitpunkt der Tatbeendigung bei Einreichung einer …

  • BGH, 05.08.2026 - 1 StR 197/26

    Verspätete Meldung - Steuerfrei heißt nicht straffrei

    (1) Als Gefährdungsdelikt schützt § 370 AO das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen von Steuern (st. Rspr; vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2025 - 1 StR 445/24, BGHSt 69, 245 Rn. 26 …und vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221 Rn. 37); für die Tatvollendung kommt es deshalb nicht auf eine tatsächliche Verletzung des staatlichen Steueranspruchs an (…vgl. Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 22).
  • BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25

    Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater

    Selbst für den Fall der Bindungswirkung eines Grundlagen- für einen Folgebescheid gemäß § 182 Abs. 1 Satz 1 AO - eine engere rechtliche Verzahnung ist kaum denkbar - die in ihren Wirkungen über die Verzahnung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung deutlich hinausgeht, hat der Senat zuletzt verschiedene prozessuale Taten im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2025 - 1 StR 445/24 Rn. 46 ff.;… Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 16 ff. [jeweils zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen]).
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