Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung eines Angeklagten wegen der Beteiligung an einer Ermordung von zehn Juden - Beschränkung der Revision auf einen tateinheitlich mit einem anderen Delikt verwirklichten Straftatbestand - Verfahrensbeschwerde wegen der unterlassenen Anhörung eines ...
- junsv.nl
Straftaten des im Lager Borek tätigen Teils des Sonderkommandos 1005, das die Massengräber zu beseitigen hatte. Massenerschiessung von mindestens 45 jüdischen Häftlingen des Arbeitskommandos. Einzelerschiessung von insgesamt etwa 10 Häftlingen, die zur Tötung in das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 22.05.1962 - Ks 1/62
- BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
- LG Heilbronn, 14.05.1963 - Ks 1/62
- BGH, 07.04.1964 - 1 StR 576/63
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil
Auszug aus BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
Ob jemand als Täter oder als Gehilfe zu bestrafen ist, hängt von seiner inneren Einstellung zur Tat ab (vgl. das Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 1962 - 9 StE 4/62 - BGHSt 18, 87 - mit weiteren Nachweisen).Im übrigen ist die Tatherrschaft nur ein - wenn auch manchmal ausschlaggebendes - Beweisanzeichen für die Willensrichtung des Handelnden (vgl. das oben angeführte Urteil BGHSt 18, 87).
- BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
Grundsätzlich ist zwar derjenige, der eigenhändig einen Menschen tötet, Täter und nicht nur Gehilfe, selbst wenn er es unter dem Einfluß eines Dritten tut (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]). - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
Auszug aus BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
Es hat aber unter Berufung auf BGHSt 2, 252, 257 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] mit Recht ausgeführt, daß durch einen solchen Eid, auch wenn er blinden Gehorsam fordert, niemand von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit ist.
- BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
Auszug aus BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
Die Fälle liegen also anders als der in BGHSt 16, 397 geschilderte Fall, in dem ein einzelner nacheinander mehrere Menschen angegriffen hatte um sie zu töten. - BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62
Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …
Auszug aus BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
Es können also mehrere Beihilfehandlungen des Gehilfen vorliegen, wenn der Haupttäter nur eine Tat im Rechtssinne begangen hat und es kann umgekehrt eine Beihilfehandlung zu mehreren Straftaten geleistet werden (vgl. RGSt 70, 344, 349, RG JW 1937, 3301 Nr. 5; HRR 1938 Nr. 564; BGH bei Dallinger MDR 1957, 266; BGH Urt. vom 7. September 1962 - 4 StR 259/62 -). - RG, 09.11.1936 - 3 D 133/36
1. Kann nach § 32 der VO. zur Regelung des Verkehrs mit Schlachtvieh auch der …
Auszug aus BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62
Es können also mehrere Beihilfehandlungen des Gehilfen vorliegen, wenn der Haupttäter nur eine Tat im Rechtssinne begangen hat und es kann umgekehrt eine Beihilfehandlung zu mehreren Straftaten geleistet werden (vgl. RGSt 70, 344, 349, RG JW 1937, 3301 Nr. 5; HRR 1938 Nr. 564; BGH bei Dallinger MDR 1957, 266;… BGH Urt. vom 7. September 1962 - 4 StR 259/62 -).
- LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63
1. Auschwitz-Prozess
Das folgt zwar noch nicht daraus, dass bei den Haupttätern insoweit ebenfalls je eine Handlung im Sinne einer gleichartigen Idealkonkurrenz vorliegt; denn die Tat im Sinne der §§ 73, 74 StGB ist für den Gehilfen nicht die Haupttat, sondern sein eigener, hinsichtlich der Konkurrenz selbständig zu beurteilender Tatbeitrag (BGH 1 StR 457/62 vom 22.1.1963 ). - LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64
Treblinka-Prozess
Das könnten sie nur dann, wenn die vermeintliche Leibes- oder Lebensgefahr im Sinne des § 54 StGB oder die vermeintliche Zwangslage im Sinne des § 52 StGB der Beweggrund für die Ausführung der verbrecherischen Befehle gewesen wäre (vergleiche die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 22.Januar 1963 - 1 StR 457/62 -, Seite 4 unten und Seite 5 oben und vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -, Seite 14 sowie Schönke-Schröder, 12.Auflage, Anmerkung 16 zu § 52 StGB und Anmerkung 17 zu § 54 StGB).In einem solchen Fall, in dem die vermeintliche Zwangslage das Motiv für eine Tat oder Beihilfehandlung bildet, ist die Annahme eines schuldausschliessenden Putativnotstandes oder Putativnötigungsnotstandes gerechtfertigt (vergleiche dazu die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 22.Januar 1963 - 1 StR 457/62 -, Seite 4 f. , und vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -, Seite 14 sowie Schönke-Schröder, 12.Auflage, Anmerkung 16 zu § 52 StGB und Anmerkung 17 zu § 54 StGB).
- LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67
Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen …
Für die Angeklagten gilt dies jedoch nicht, da sich die Frage, ob Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, bei jedem Teilnehmer stets selbständig stellt, mag er nun Mittäter, Anstifter oder Gehilfe sein (BGH Urteil vom 28.5.1963 - 1 StR 540/62 , Urteil vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62 ).Es könnten also mehrere Beihilfehandlungen des Gehilfen vorliegen, wenn der Haupttäter nur eine Tat im Rechtssinne begangen hat und es kann umgekehrt eine Beihilfehandlung zu mehreren Straftaten geleistet werden (BGH Urteil vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62).
Die Beihilfe liegt jedoch in dem Gesamtverhalten der Angeklagten, das unter dem Gesichtspunkt des gegenseitigen Zusammenwirkens aufgrund eines einheitlichen Befehls im natürlichen Sinne als einheitliche Tat erscheint, die dazu beigetragen hat, den Tod aller bei der betreffenden einheitlichen Exekution getöteten Menschen herbeizuführen (Vergleiche BGH Urteil vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62 ).
Da die Angeklagten grundsätzlich - wie auch hier - als Teil einer Gruppe handelten und nach vorher festgelegtem Plan für die Exekution nach dem Prinzip der Arbeits- und Aufgabeneinteilung einen festen Platz in diesem Plan des bezweckten Erfolges der Tötung einnahmen und so zur Erreichung ihres Gesamtzieles vorsätzlich an ihrer Stelle mitwirkten, müssen sie sich die Einzelheiten der Durchführung sowie den Gesamterfolg der jeweiligen Exekution als Ergebnis der jeweiligen Beihilfetätigkeit zurechnen lassen (BGH-Urteil vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62).
- LG Hagen, 20.12.1966 - 11 Ks 1/64
Sobibor-Prozess
Eine solche einheitliche Beihilfehandlung zu entweder einer einheitlichen Haupttat oder sogar zu mehreren selbständigen Haupttaten, wäre rechtlich möglich (vgl. BGH 1 StR 457/62 vom 22.1.1963 , mit Nachweisen). - LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82
Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle …
Dies ist jedoch lediglich ein Grundsatz, von dem es je nach der konkreten Fallgestaltung Ausnahmen gibt; denn nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 19.10.1962 - 9 StR 4/62 - und vom 22.01.1963 - 1 StR 457/62 -) ist die Tatherrschaft nur ein Beweisanzeichen für die Willensrichtung des Handelnden.Die Entschuldigungsgründe wurden verneint, wenn der Täter einen Befehl ohne Hemmungen ausführte und nicht den geringsten Versuch machte, ihm auszuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1963 - 1 StR 457/62 -), wenn der Täter aus falschverstandenem Pflichtgefühl auch einem verbrecherischen Befehl Gehorsam schuldig zu sein glaubte (BGH, Urteile vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 -, vom 02.10.1963 - 2 StR 269/63 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 308/69 -), wenn der Täter nicht nach Auswegen gesucht hat (BGH, Urteil vom 08.11.1956 - 4 StR 359/56 -), wenn der Täter eine Befehlsverweigerung zwar erwogen, aber nicht für möglich gehalten hat (BGH, Urteil vom 07.04.1970 - 5 StR 308/69 -), wenn der Täter nach einem ersten erfolglosen Protest resigniert hat (BGH, Urteile vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 100/69 -), wenn der Täter nur wenig eindringliche Gegenvorstellungen erhoben hat, die sich noch dazu nicht gegen die angeordneten Exekutionen als solche, sondern nur gegen die Mitwirkung einer deutschen Polizeieinheit richteten (BGH, Urteil vom 15.06.1962 - 2 StR 531/61 -).
Da der Angeklagte als Teil einer Gruppe handelte und nach vorher festgelegtem Plan für die Exekution nach dem Prinzip der Arbeits- und Aufgabeneinteilung einen festen Platz in diesem Plan des bezweckten Erfolges der Tötung einnahm und so zur Erreichung des Gesamtzieles vorsätzlich an seiner Stelle mitwirkte, muss er sich die Einzelheiten der Durchführung sowie den Gesamterfolg der Exekution als Ergebnis der Beihilfetätigkeit zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1963 - 1 StR 457/62 -).
- BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69
Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem …
Tat i.S. der §§ 73, 74 StGB ist für den Gehilfen nämlich nicht die Haupttat, sondern sein eigener Tatbeitrag (RGSt 70, 344, 349; BGH MDR 1957, 266; BGH, Urteil vom 22. Januar 1963 - 1 StR 457/62 -). - BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68
Vernichtungslager Treblinka
Bereits mehrfach hat der Bundesgerichtshof indessen entschieden, daß die Fälle von Tötungen auf militärischen Befehl (§ 47 MStGB) - im vorliegenden Falle auf Grund der sog. Lubliner Richtlinien - Ausnahmen von dieser Regel bilden (…Urt. vom 22. Januar 1957 - 5 StR 353/56 S. 9; Urt. vom 22. Januar 1963 - 1 StR 457/62 S. 5/6;… Urt. vom 10. Dezember 1963 - 5 StR 432/63 S. 3;… Urt. vom 2. November 1966 - 2 StR 226/66 S 9/10). - BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62
Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als …
Zu einer weiteren Aufteilung des Gesamtgeschehens in rechtlich selbständige Handlungen etwa für die Fälle, in denen ein Angeklagter eigenhändig ein Opfer erschoß, war es allerdings nicht veranlaßt, weil es die Angeklagten hinsichtlich der Judenmorde nur als Gehilfen und nicht als Mittäter angesehen hat (s. BGH 1 StR 457/62 von 22. Januar 1963 S. 8; andererseits BGHSt 16, 397). - LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69
Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem …
Deshalb muss er sich deren Gesamterfolg als Ergebnis der gemeinschaftlichen Beihilfetätigkeit voll zurechnen lassen (vgl. auch BGH 1 StR 457/62 vom 22.01.1963 ), gleichviel, an welchem weiteren Sperretag nach dem 07.09.1942 er noch teilgenommen hat, und sei es auch nur noch am folgenden 08.09.1942.Wie gezeigt, hat Krizons ausserdem, was über eine weitere Voraussetzung zur Bejahung eines entschuldigenden Notstandes hinaus auch in dem hier erörterten Sinne indiziell für blosse Befehlsergebenheit und gegen das Vorliegen einer inneren Konfliktslage beweiserheblich ist (vgl. zum Beispiel BGH 5 StR 308/69 vom 07.04.1970 und 1 StR 457/62 vom 22.01.1963 ), seinerzeit nicht den geringsten Versuch, und sei es auch nur in der Form einer blossen mündlichen Gegenvorstellung, des blossen Nachsuchens um ein entsprechendes persönliches Gespräch "unter vier Augen" insbesondere mit seinem näheren Vorgesetzten Fuchs, unternommen, um einem Befehl zur Mitwirkung an einer Aussiedlungsaktion wie der "Sperre" zu entgehen; das gilt auch noch für den Abend des ersten Tages, an welchem er an dieser Aktion im September 1942 teilgenommen hatte, oder auch für den Morgen des nächsten bzw. einer der nächsten Sperretage.
- LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
Massen- und Einzeltötungen sowie Deportationen ins KL Belzec
Nach der Überzeugung des Schwurgerichts hat der Angeklagte diese Entscheidung aber nicht innerhalb eines eigenen Ermessensspielraums bei dieser Aktion getroffen, was für eine Täterschaft sprechen könnte (BGH 1 StR 457/62 ).Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 - und 22.1.1963 - 1 StR 457/62 -) ist daher auch bei dem Angeklagten G. davon auszugehen, dass bei demjenigen, der überhaupt nichts unternimmt, um von den Judenerschiessungen freigestellt zu werden, der Schluss gerechtfertigt ist, dass er sich nicht in einer Zwangslage befunden hat und sein Wille nicht gebeugt worden ist.
- LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Otto Bradfisch
- LG München I, 21.01.1965 - 110 Ks 3/64
Mitwirkung an der Massentötung von Juden im KL Belzec durch Rampendienst sowie …
- LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62
Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender …
- LG Bochum, 22.07.1966 - 16 Ks 1/65
Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden, die im Bereich der …
- LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65
Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von …
- BGH, 14.12.1965 - 1 StR 464/65
Verurteilung wegen Mitwirkung bei der Durchführung von Massentötungen im …
- LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63
Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus …
- LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66
Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …
- LG Karlsruhe, 13.12.1963 - VI Ks 1/60
Massen- und Einzeltötungen jüdischer und anderer sowjetischer Zivilisten durch …
- LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64
Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter …
- LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97
Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der …
- BGH, 11.05.1971 - 1 StR 91/71
Rüge über nicht zugelassene Beweise und Nichteingehen aus Hilfsanträge - …
- LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68
Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im …
- BGH, 24.07.1963 - 2 StR 188/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71
Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes …
- LG Fulda, 15.10.1965 - 3 Ks 2/65
Einzel- und Gruppenerschiessungen von insgesamt 34 marschunfähigen Häftlingen …
- BGH, 18.11.1969 - 5 StR 523/69
Rechtsmittel
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