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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16437
BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17 (https://dejure.org/2018,16437)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2018 - 1 StR 467/17 (https://dejure.org/2018,16437)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 1 StR 467/17 (https://dejure.org/2018,16437)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 780 BGB; § 259 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
    Erpressung (Begriff der Drohung: konkludente Drohung durch Ausnutzung eines bereits zugefügten Übels; Vermögensnachteil durch Abgabe eines Schuldscheins); Hehlerei (Hehlerei durch Betrug gegenüber dem Vortäter: Konkurrenzverhältnis zum Betrug)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafurteil wegen Erpressung: Notwendige Tatsachenfeststellung zum Vermögensschaden bei Einverständnis eines vermeintlich Forderungsberechtigten mit der Schuldeneintreibung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 1 StGB, § 267 StPO
    Strafurteil wegen Erpressung: Notwendige Tatsachenfeststellung zum Vermögensschaden bei Einverständnis eines vermeintlich Forderungsberechtigten mit der Schuldeneintreibung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 1 BGB, § 253 Abs. 1 StGB, § 259 Abs. 1 StGB, § 259 StGB, § 263 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Erpressung; Nötigung zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 253 Abs. 1
    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Erpressung; Nötigung zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erpressung - und das abgenötigte Schuldanerkenntnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erpressung - und keine eigenständige Nötigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; …

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17
    Empfindlich ist ein angedrohtes Übel allerdings nur dann, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil so erheblich ist, dass seine Ankündigung den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens motivieren kann (BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NJW 2014, 401, 403 Rn. 51).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17
    Eine Drohung ist die Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 24 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2012, 347);… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 240 Rn. 31;… MünchKomm-StGB/Sinn, 3. Aufl., § 240 Rn. 69, jeweils mwN).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395 und vom 19. September 2013 - 3 StR 119/13, NStZ 2014, 316, 317 mwN unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer konkreten Schadensermittlung).
  • BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13

    Erpresserischer Menschenraub (Mittäterschaft bei Hinzutreten eines Beteiligten …

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395 und vom 19. September 2013 - 3 StR 119/13, NStZ 2014, 316, 317 mwN unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer konkreten Schadensermittlung).
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale …

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17
    Dies hätte wiederum zur Folge, dass dem Zeugen G. im Hinblick auf die an den Angeklagten gezahlten 700 Euro kein Vermögensnachteil entstanden wäre, weil durch die abgenötigte Zahlung dann insoweit eine Zahlungspflicht des G. gegenüber dem Zeugen K. erloschen wäre (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 102/15, NStZ-RR 2016, 12, 13 mwN).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen …

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17
    Sie kann auch konkludent erfolgen (BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, NJW 1984, 1632).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal …

    Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt jedoch auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht (noch offen gelassen durch BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 1 StR 467/17, juris Rn. 23, NStZ-RR 2018, 316, 317).
  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 478/23

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Beweiswürdigung: Bereicherung, …

    In diesem Fall fehlt es bereits an einem Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 1 StR 467/17, NStZ-RR 2018, 316, 317) bzw. an dem zur Tatbestandserfüllung erforderlichen normativen Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung und damit an der Bereicherungsabsicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - 4 StR 318/03, NStZ-RR 2004, 45).
  • OLG Jena, 07.11.2019 - 1 Ws 341/19

    Einziehung von Wertersatz: Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des …

    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2019, 1 StR 467/17 (bei juris) folgt - jedenfalls für das Vollstreckungsverfahren - nichts anderes.
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