Rechtsprechung
| BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StPO; § 46 StGB; § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2, Abs. 6 Satz 1 StPO
Umsatzsteuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zu den abgegebenen Steuererklärungen; Strafzumessung bei Umsatzsteuerkarussellen: Bedeutungslosigkeit der vereinnahmten Vorsteuerbeträge beim Distributor); Ablehnung eines Beweisantrags wegen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1, 4 Satz 1 AO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 337 StPO, § 370 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3, § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 168 Satz 2 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 AO, § 370 Abs. 2 AO, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 1 AO, § 23 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO, § 3 Abs. 1 UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darstellung einer Steuerhinterziehung nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bochum, 07.05.2024 - 2 KLs 17/21
- LG Bochum, 07.05.2024 - 38 Js 105/19
- BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BFH, 14.02.2019 - V R 47/16
Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Im Folgenden hat das Landgericht mit ausreichender Begründungstiefe (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2023 - 1 StR 340/23 Rn. 7 f. …und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 7; jeweils mwN) dargelegt, dass die D. GmbH und H. GmbH als "inaktive Scheinfirmen" sowie mangels für sie und in ihrem Namen handelnder Personen keine Verfügungsmacht (vgl. § 3 Abs. 1 UStG) über die Speicherkarten haben konnten, daher nicht Vertragspartner wurden und der Angeklagte bereits mangels Benennung des wahren Lieferanten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG; dazu BFH, Urteil vom 14. Februar 2019 - V R 47/16, BFHE 264, 76 Rn. 20 ff. mwN) über keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Eingangsrechnungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG) verfügte, auch wenn in der Lagerbuchhaltung der W. GmbH - zur weiteren Verschleierung - die beiden Gesellschaften als Lieferant erfasst gewesen sein sollten. - BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Insbesondere die Feststellung des Tatvorsatzes, namentlich der Kenntnis von der Einbindung in die Umsatzsteuerbetrugsketten (…vgl. dazu zuletzt BGH, Beschlüsse vom 20. April 2023 - 1 StR 83/20 Rn. 5 und vom 12. Mai 2020 - 1 StR 635/19, BGHR UStG § 15 Abs. 1 Vorsteuerabzug, Versagung 2 Rn. 8; jeweils mwN), fußt auf einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Beweiswürdigung, vor allem auf der Kommunikation des Angeklagten mit den bezüglich des neuen durch einen raschen Umsatz geprägten Vertriebszweigs und der unbekannten Lieferanten misstrauisch gewordenen Mitarbeitern der W. GmbH und der T. GmbH. - BGH, 20.04.2023 - 1 StR 83/20
Umsatzsteuerhinterziehung (leistender Unternehmer bei Strohmanngeschäften)
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Insbesondere die Feststellung des Tatvorsatzes, namentlich der Kenntnis von der Einbindung in die Umsatzsteuerbetrugsketten (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschlüsse vom 20. April 2023 - 1 StR 83/20 Rn. 5 …und vom 12. Mai 2020 - 1 StR 635/19, BGHR UStG § 15 Abs. 1 Vorsteuerabzug, Versagung 2 Rn. 8; jeweils mwN), fußt auf einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Beweiswürdigung, vor allem auf der Kommunikation des Angeklagten mit den bezüglich des neuen durch einen raschen Umsatz geprägten Vertriebszweigs und der unbekannten Lieferanten misstrauisch gewordenen Mitarbeitern der W. GmbH und der T. GmbH.
- BGH, 13.12.2023 - 1 StR 340/23
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der unter Beweis …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Im Folgenden hat das Landgericht mit ausreichender Begründungstiefe (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2023 - 1 StR 340/23 Rn. 7 f. …und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 7; jeweils mwN) dargelegt, dass die D. GmbH und H. GmbH als "inaktive Scheinfirmen" sowie mangels für sie und in ihrem Namen handelnder Personen keine Verfügungsmacht (vgl. § 3 Abs. 1 UStG) über die Speicherkarten haben konnten, daher nicht Vertragspartner wurden und der Angeklagte bereits mangels Benennung des wahren Lieferanten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG; dazu BFH…, Urteil vom 14. Februar 2019 - V R 47/16, BFHE 264, 76 Rn. 20 ff. mwN) über keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Eingangsrechnungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG) verfügte, auch wenn in der Lagerbuchhaltung der W. GmbH - zur weiteren Verschleierung - die beiden Gesellschaften als Lieferant erfasst gewesen sein sollten. - BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen; st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 9. August 2023 - 1 StR 125/23 Rn. 3; vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 12 …und vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 7 f.; jeweils mwN). - BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Im Folgenden hat das Landgericht mit ausreichender Begründungstiefe (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2023 - 1 StR 340/23 Rn. 7 f. und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 7; jeweils mwN) dargelegt, dass die D. GmbH und H. GmbH als "inaktive Scheinfirmen" sowie mangels für sie und in ihrem Namen handelnder Personen keine Verfügungsmacht (vgl. § 3 Abs. 1 UStG) über die Speicherkarten haben konnten, daher nicht Vertragspartner wurden und der Angeklagte bereits mangels Benennung des wahren Lieferanten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG; dazu BFH…, Urteil vom 14. Februar 2019 - V R 47/16, BFHE 264, 76 Rn. 20 ff. mwN) über keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Eingangsrechnungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG) verfügte, auch wenn in der Lagerbuchhaltung der W. GmbH - zur weiteren Verschleierung - die beiden Gesellschaften als Lieferant erfasst gewesen sein sollten. - BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zum steuerlich …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen; st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2023 - 1 StR 125/23 Rn. 3;… vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 12 …und vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 7 f.; jeweils mwN). - BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
Konkurrenzen bei Beteiligung mehrerer an einer Vielzahl von Taten (individuelle …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Denn im letztgenannten Fall bedarf es zur Tatvollendung gemäß § 168 Satz 2 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 AO der Zustimmung des Finanzamts (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 1 StR 336/22 Rn. 5 …und vom 7. September 2022 - 1 StR 229/22 Rn. 18 mwN). - BGH, 21.05.2019 - 1 StR 159/19
Steuerhinterziehung (Urteilsbegründung: erforderliche Angabe der …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen; st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 9. August 2023 - 1 StR 125/23 Rn. 3;… vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 12 und vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 7 f.; jeweils mwN). - BGH, 07.09.2022 - 1 StR 229/22
Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Berechnung der hinterzogenen …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Denn im letztgenannten Fall bedarf es zur Tatvollendung gemäß § 168 Satz 2 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 AO der Zustimmung des Finanzamts (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 1 StR 336/22 Rn. 5 und vom 7. September 2022 - 1 StR 229/22 Rn. 18 mwN).
- BGH, 05.02.2026 - 1 StR 510/25
Änderung des Schuldspruchs wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen bzgl. …
Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2025 - 1 StR 482/24 Rn. 6 …und vom 1. April 2025 - 1 StR 489/24 Rn. 3; jeweils mwN).Denn im letztgenannten Fall bedarf es zur Tatvollendung gemäß § 168 Satz 2 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 AO der Zustimmung des Finanzamts (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 19. Februar 2025 - 1 StR 482/24 Rn. 7 mwN).
- BGH, 04.03.2026 - 1 StR 388/25
Aufhebung des Ausspruchs über rechtsfehlerhafte Einziehung des Wertes von …
In sogenannten "Umsatzsteuerkarussell- oder -betrugsfällen", mit denen sich die Tatbeteiligten über Umsatzsteuervoranmeldungen unberechtigt Vorsteuerüberhänge auszahlen lassen ("Griff in die Finanzkasse"), die dann innerhalb der Tätergruppierung verteilt werden, wird bereits dadurch der Steuerschaden verwirklicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2025 - 1 StR 482/24; vom 16. Mai 2023 - 1 StR 472/22; vom 19. April 2023 - 1 StR 14/23 und vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19). - BayObLG, 11.09.2025 - 206 StRR 227/25
Eigene Beweiswürdigung, Urteilsgründe, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, …
Dazu gehören im Fall einer Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 AO insbesondere diejenigen Parameter, die die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2025, 1 StR 482/24, juris Rn. 6).Für die Hinterziehung von Umsatzsteuer bedeutet dies, dass der wesentliche Inhalt der abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen und zusätzlich der entsprechenden Jahreserklärungen (BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2021, 1 StR 362/21, juris Rn. 6) festzustellen ist, insbesondere also der Umfang der steuerpflichtigen Leistungen und Lieferungen sowie die Summe der geltend gemachten Vorsteuerbeträge (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2025 a.a.O. Rn. 7) .
- BGH, 18.09.2025 - 1 StR 217/25
Darstellungsmängel in der gerichtlichen Beweiswürdigung; Abhängigkeit des Maßes …
Rn. 11 2. Vor allem ist die Beweiswürdigung des Landgerichts deshalb lückenhaft, weil es beweiserhebliche Umstände, die für die Vorsatzprüfung betreffend die Einbindung in eine Umsatzsteuerbetrugskette unerlässlich gewesen wären (dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 19. Februar 2025 - 1 StR 482/24 Rn. 12 mwN), nicht in die Beweiswürdigung einbezogen hat.
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