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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32312
BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13 (https://dejure.org/2013,32312)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2013 - 1 StR 489/13 (https://dejure.org/2013,32312)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 (https://dejure.org/2013,32312)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB
    Anrechnung erbrachter Leistungen auf Bewährungsauflagen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung der auf Bewährungsauflagen erbrachten Leistungen bei Entfallen der ursprünglichen Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 3 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 4 StGB, § 56f Abs 3 S 2 StGB, § 58 Abs 2 S 2 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung der auf Bewährungsauflagen erbrachten Leistungen bei Entfallen der ursprünglichen Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflagen i.R.d. Gesamtstrafenbildung als Ausgleich zur Vollstreckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflagen i.R.d. Gesamtstrafenbildung als Ausgleich zur Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01

    Anrechnung von Bewährungsleistungen bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13
    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Voraussetzungen für eine Anrechnung auf Bewährungsauflagen erbrachter Leistungen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01).

    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflagen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13
    Nach dieser Regelung sind Leistungen, die auf Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht worden sind, entgegen der Auffassung des Landgerichts (vgl. UA S. 19) nicht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen, sondern durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die gebildete Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378).
  • BGH, 19.05.1992 - 4 StR 207/92

    Anrechnung von Zahlungen eines Angeklagten auf eine als Bewährungsauflage …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13
    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflagen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 438/17

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung einer …

    Nach dieser Regelung sind Leistungen, die auf Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht worden sind, nicht - wie vorliegend geschehen - bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen, sondern durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die gebildete Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 382 f., und vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 mwN).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei …

    Danach sind Leistungen, die auf Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht worden sind, durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die erneut zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 442/13, BeckRS 2014, 6116; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 382).
  • BGH, 20.08.2019 - 1 StR 306/19

    Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage erbrachten Leistungen auf eine …

    Angesichts dieser - hinsichtlich der Höhe des insgesamt erbrachten Zahlungsbetrags unzulänglichen und daher insoweit ergänzungsbedürftigen - Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 31/15 Rn. 3; vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 Rn. 3 …und vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01 Rn. 3).

    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflagen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - über einen Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 Rn. 4 …und vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 18.03.2026 - 6 StR 41/26
    Der Ausgleich für die Nichterstattung der genannten Leistung ist vielmehr gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; vom 12. Juli 2002 - 2 StR 200/02; vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481; vom 2. September 2015 - 2 StR 31/15; vom 28. Februar 2023 - 2 StR 492/22).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Anrechnung von zur Erfüllung von Auflagen erbrachten …

    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56 f. Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481).
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