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| BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
§ 32 gilt entsprechend auch für Fortsetzungstaten (BGHSt 6, 6 f).Aber es kommt bei der Anwendung des § 32 JGG nicht allein darauf an, ob das Schwergewicht sachlich und zahlenmassig bei den Taten nach der Vollendung des 21. Lebensjahres liegt; wesentlich sind auch die Tatwurzeln: Sind die späteren Straftaten nur eine Folge früheren strafbaren Tuns, so könnte dies das Schwergewicht auf die früheren Taten verlagern (BGHSt 6, 6; Potrykus § 32 JGG Anm 4; vgl auch BGH 1 StR 632/53 vom 29. Januar 1954 in JR 1954, 271).
- BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
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Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Die Entscheidung bezüglich der Bekanntmachung und deren Inhalt ist rechtlich bedenkenfrei (vgl BGHSt 3, 377, 379, 380) [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]. - RG, 29.10.1936 - 2 D 632/36
1. Darf das Gericht bei gewerbsmäßigen Verbrechen Einzelfälle ausscheiden, die …
Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Solche allgemeinen Wendungen genügen nicht; die einzuziehenden Gegenstände sind vielmehr in der Urteilsformel im einzelnen aufzuführen (RGSt 70, 338, 341; RG JW 1935, 949, 950 Nr. 35; ebenso BGH, vgl Rechtsprechungsübersicht bei Herlan MDR 1954, 529).
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Gleichwohl ist, wie es auch das Landgericht annimmt, nur ein Strafgesetz (§ 396 RAbgO) verletzt und rechtlich nur eine einzige Steuerhinterziehung begangen (RGSt 65.312, 313/314; BGH 1 StR 316/51 vom 24. Juni 1952; 2 StR 169/53 vom 16.7.1953; 4 StR 123/53 vom 11. Februar 1954). - BGH, 29.07.1954 - 4 StR 276/54
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Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Diese Entscheidung hätte eine ins Einzelne gehende, rechtlich nachprüfbare Würdigung des Täters und seiner Taten erfordert (BGH 4 StR 276/54 vom 29. Juli 1954, NJW 1954, 1617 Nr. 24 L und Lindenmaier-Möhring Nr. 5 zu § 105 JGG). - BGH, 13.07.1954 - 1 StR 465/53
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Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Falls das Jugendschöffengericht in der neuen Verhandlung Jugendstrafrecht anwenden sollte, wird zu beachten sein, dass die Verhängung einer Geld- und einer Wertersatzstrafe gegen den Angeklagten W. dann unzulässig wäre (BGHSt 6, 258, 259) [BGH 13.07.1954 - 1 StR 465/53]. - BGH, 29.01.1954 - 1 StR 632/53
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Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Aber es kommt bei der Anwendung des § 32 JGG nicht allein darauf an, ob das Schwergewicht sachlich und zahlenmassig bei den Taten nach der Vollendung des 21. Lebensjahres liegt; wesentlich sind auch die Tatwurzeln: Sind die späteren Straftaten nur eine Folge früheren strafbaren Tuns, so könnte dies das Schwergewicht auf die früheren Taten verlagern (BGHSt 6, 6; Potrykus § 32 JGG Anm 4; vgl auch BGH 1 StR 632/53 vom 29. Januar 1954 in JR 1954, 271). - BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Nachgemachtes Geld beabsichtigt der Täter schon dann "in den Verkehr zu bringen", wenn er das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (so RGSt 67, 167; BGH NJW 1952, 311, 312 [BGH 04.10.1951 - 3 StR 640/51] Nr. 18, NJW 1954, 564 Nr. 21). - RG, 16.03.1933 - II 208/33
Was ist im Sinne des § 147 StGB. unter "in Verkehr bringen" zu verstehen?
Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Nachgemachtes Geld beabsichtigt der Täter schon dann "in den Verkehr zu bringen", wenn er das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (so RGSt 67, 167; BGH NJW 1952, 311, 312 [BGH 04.10.1951 - 3 StR 640/51] Nr. 18, NJW 1954, 564 Nr. 21). - BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
Auszug aus BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Nachgemachtes Geld beabsichtigt der Täter schon dann "in den Verkehr zu bringen", wenn er das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (so RGSt 67, 167; BGH NJW 1952, 311, 312 [BGH 04.10.1951 - 3 StR 640/51] Nr. 18, NJW 1954, 564 Nr. 21). - BGH, 20.11.1953 - 2 StR 467/53
- BGH, 26.02.1954 - 5 StR 720/53
- BGH, 22.10.1953 - 4 StR 128/53
- BGH, 11.02.1954 - 4 StR 123/53
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- BGH, 16.07.1953 - 2 StR 169/53
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- BGH, 31.08.1954 - 5 StR 176/54
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- RG, 09.07.1926 - I 318/26
Ist für das rechtliche Verhältnis zwischen Aufertigung und Verausgabung falschen …
- RG, 27.03.1882 - 595/82
1. Welchen Begriff verbindet §. 147 St.G.B.'s mit "nachgemachtem" Gelde? 2. Setzt …
- RG, 13.09.1913 - V 837/13
Ist ein in Fortsetzungszusammenhang begangener Betrug, der teils vor, teils nach …
- BGH, 27.03.1956 - 1 StR 447/55
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Bei Verletzung beider Vorschriften durch dieselbe Tat ist daher der Angeklagte nur wegen gewerbsmässiger Zollhinterziehung, nicht auch wegen tateinheitlich begangener Steuerhinterziehung zu bestrafen (u.a. RGSt 65, 312, 313/314; BGH 1 StR 355/54 vom 5. April 1955 [insoweit in BGHSt 7, 291 nicht abgedruckt]; vgl auch BGH 1 StR 494/54 vom 5. April 1955).Wo das Schwergewicht der strafbaren Handlungen des Angeklagten zu suchen ist, ist im wesentlichen Tatfrage und kann daher grundsätzlich nicht vom Revisionsgericht entschieden werden (BGH 1 StR 494/54 vom 5. April 1955).
Sind die späteren Handlungen nur Folge und Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus zu schließen sein, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGHSt 6, 6; BGH 1 StR 494/54 vom 5. April 1955).
Auch würde zu prüfen sein, ob von der Anordnung der Bekanntmachung des Urteils gegenüber diesem Angeklagten abzusehen wäre (vgl BGH 1 StR 494/54 vom 5. April 1955; Potrykus, § 6 JGG Anm. 2).
- BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit …
Eine nähere Begründung der Entscheidung war im Hinblick auf Art und Gewicht der dem Angeklagten zur Last fallenden Straftaten nicht erforderlich (vgl. BGH Urteil vom 5. April 1955 - 1 StR 494/54). - BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75
Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln - …
Sind die späteren Taten, wofür hier vieles spricht, nur eine Folge des früheren strafbaren Verhaltens und trifft es zu, daß bei dem Angeklagten ein Reiferückstand von mehr als drei Jahren besteht (vgl. UA 25), so könnte dies das Schwergewicht auf die erste, mit dem 13.2.1973 abgeschlossene Handlungsreihe verlagern (vgl. BGHSt 6; auch BGH 1 StR 632/53 v. 29.1.54 = JR 1954, 271; 1 StR 494/54 v. 5.4.1955).
- BGH, 28.01.1969 - 1 StR 576/68
Verurteilung wegen schwerer Unzucht - Aberkennung bürgerlicher Ehrenrechte
Entgegen der Ansicht der Revision braucht die Entscheidung über die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nicht näher begründet zu werden (BGH 1 StR 494/54 vom 5. April 1955; 5 StR 216/63 vom 9. Juli 1963), zumal bei einem Sachverhalt wie hier (wiederholte gleichgeschlechtliche Unzucht mit mehreren Minderjährigen sowie mit Verführung). - BGH, 02.11.1962 - 4 StR 334/62
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Nach ständiger Rechtsprechung genügt der bloße Hinweis auf den § 32 StGB als Begründung der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, wenn sich die rechtliche Zulässigkeit der Nebenstrafe aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere aus der Art und Schwere der Straftaten, ohne weiteres ergibt und kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, daß der Tatrichter die Aberkennung rechtsirrig für zwingend gehalten hat (u.a. BGH 3 StR 360/51 vom 12. Juli 1951; 1 StR 494/54 vom 5. April 1955;… vgl. Schönke/Schröder, 10. Aufl. 1961 Anm. II zu § 32 StGB). - BGH, 09.07.1963 - 5 StR 216/63
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