Rechtsprechung
| BGH, 21.11.1978 - 1 StR 497/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesamtstrafbildung bei Verbindung eines Berufungsverfahrens mit einem erstinstanzlichen Verfahren zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68
Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines …
Auszug aus BGH, 21.11.1978 - 1 StR 497/78
Der von der Strafkammer angeführte Beschluß des Kammergerichts (KG JR 1969, 349) besagt nichts über die Bildung einer Gesamtstrafe, sondern befaßt sich mit dem rechtlichen Schicksal der verbundenen Verfahren nach der Urteilsfällung für die Frage nach dem zuständigen Revisionsgericht.
- BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84
Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung …
Die Notwendigkeit einer Gesamtstrafenbildung in diese Fall ergibt sich aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 53 Abs. 1 StGB, (BGB , Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGHSt 29, 67 68) [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]. - BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Die Aufrechterhaltung der bisherigen entgegenstehenden Rechtsprechung (BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78 - und Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84; vgl. auch BGHSt 29, 67, 68) [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79] ist nach der nunmehr vom Senat vertretenen Auffassung auch nicht mehr aus Praktikabilitätsgründen geboten, weil Verfahren, in denen die Gesamtstrafenbildung angezeigt erscheint, entsprechend § 4 Abs. 1 StPO sachlich verbunden werden können. - BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90
Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren
Das entsprach zwar der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die trotz der zutreffenden Auffassung, die Verbindung nach § 237 StPO bewirke keine Verfahrensverschmelzung (BGHSt 26, 271, 275), die Bildung einer Gesamtstrafe für erforderlich erachtete (BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, bei Mösl NStZ 1981, 425; vgl. auch BGHSt 29, 67 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]).
- BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls …
- BGH, 10.05.1988 - 4 StR 190/88
Anforderungen an die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in …
Zwar ist die Erwägung des Landgerichts in den Urteilsgründen, die Berufung habe wegen der erforderlichen Gesamtstrafenbildung "keine selbständige Bedeutung mehr" (UA 21), mißverständlich; denn trotz der hier erforderlichen Gesamtstrafenbildung aus den in den beiden verbundenen Verfahren verhängten Strafen (vgl. BGHSt 29, 67, 68 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]; BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGH, Beschluß vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84) und der dann gemäß § 58 Abs. 1 StGB zu treffenden Entscheidung über die Strafaussetzung war das Landgericht zu einer Entscheidung über die Berufung verpflichtet (…vgl. Ruß in KK 2. Aufl. § 327 StPO Rdn. 6). - BGH, 28.06.1985 - 4 StR 315/85
Aufhebung eines amtsgerichtlichen Urteils wegen Gegenstandslosigkeit aufgrund …
Das Landgericht hat zwar zutreffend aus den im Berufungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren verhängten Einzelstrafen gemäß § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe gebildet (vgl. BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGHSt 29, 67, 68 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84); da diese Gesamtstrafe jedoch über drei Jahren Freiheitsstrafe liegt, hat es damit insgesamt als Gericht erster Instanz entschieden (…vgl. KK § 24 GVG Rdnr. 13 f). - BGH, 02.04.1985 - 4 StR 112/85
Bildung einer Gesamtstrafe aus verhängten Einzelstrafen
Das Landgericht hat zwar zutreffend aus den im Berufungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren verhängten Einzelstrafen gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe gebildet (vgl. BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGHSt 29, 67, 68 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84); da diese Gesamtstrafe jedoch über drei Jahren Freiheitsstrafe liegt, hat es damit insgesamt als Gericht erster Instanz entschieden (…vgl. KK § 24 GVG Rdnr. 13 f).
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