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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,612
BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89 (https://dejure.org/1989,612)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1989 - 1 StR 501/89 (https://dejure.org/1989,612)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 501/89 (https://dejure.org/1989,612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Einheitsstrafe bei gleichzeitige Aburteilung von Straftaten in verschiedenen Altersstufen - Einstellung des Verfahrens wegen Eintritt eines Strafklageverbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    JGG (1975) § 32; StPO (1975) § 260 Abs. 3
    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 294
  • NJW 1990, 920
  • MDR 1990, 265
  • NStZ 1990, 196
  • StV 1991, 4
  • JR 1990, 523
  • JR 1990, 524
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Denn § 32 JGG eröffnet bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen die einheitliche Anwendung von Jugendrecht (Einheitsjugendstrafe) oder Erwachsenenrecht (Gesamtstrafe) nur, wenn die mehreren Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden (BGHSt 14, 287; 27, 295, 296; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1987, 24).

    Die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus einer Jugend- und einer Freiheitsstrafe ist nicht zulässig, auch wenn die zeitlichen Voraussetzungen des § 55 StGB vorliegen (BGHSt 10, 100; 14, 287;… BGHR a.a.O.; neuerdings BGH…, Urt. vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Dann darf die Bestimmung aber auch nicht dazu dienen, in gleichsam doch entsprechender Anwendung einen erwachsenen Straftäter so zu behandeln, als wäre seine Tat gleichzeitig mit der Jugendtat abgeurteilt worden, und ihm auf diese Weise kriminalpolitisch unerwünschte Vorteile zu verschaffen (BGHSt 14, 287, 289, 290), wobei diese Gefahr immer dann naheliegt, wenn schon die Jugendtat annähernd die Höchststrafe verdient.

    Grundsätzlich ist aber ein durch den Verfahrensgang entstehender Nachteil - nicht mehr mögliche Bildung einer Einheitsjugend- oder Gesamtstrafe - im Falle der Verurteilung des Angeklagten beim Rechtsfolgenausspruch mildernd in Rechnung zu stellen (BGHSt 14, 287, 290; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).

    Deshalb muß nur eine durch die "Schwere der Erwachsenenstraftat nicht begründete Härte" ausgeglichen werden (BGHSt 14, 287, 290).

  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus einer Jugend- und einer Freiheitsstrafe ist nicht zulässig, auch wenn die zeitlichen Voraussetzungen des § 55 StGB vorliegen (BGHSt 10, 100; 14, 287;… BGHR a.a.O.; neuerdings BGH…, Urt. vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Ein Zwang zur Verbindung der Strafsachen besteht also nicht, mag diese auch im Einzelfall wünschenswert und zweckmäßig sein (BGHSt 10, 100, 101; so auch BGH MDR 1974, 54, 55; Schoreit NStZ 1989, 462).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Zum Inhalt eines Verfahrenshindernisses gehört, daß es sich um einen Umstand handelt, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des ganzen Verfahrens abhängig gemacht werden muß (BGHSt 32, 345, 350).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Einbeziehung einer rechtskräftigen Verurteilung zur Jugendstrafe in eine neue Jugendstrafe nicht immer geboten ist, auch wenn damit sogar mehrere Jugendstrafen in ihrer Kumulation die Höchststrafe nach § 105 Abs. 3 JGG überschreiten (BGHSt 36, 37, 41 ff.).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus einer Jugend- und einer Freiheitsstrafe ist nicht zulässig, auch wenn die zeitlichen Voraussetzungen des § 55 StGB vorliegen (BGHSt 10, 100; 14, 287;… BGHR a.a.O.; neuerdings BGH, Urt. vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89

    Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Auch eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG kommt nicht in Betracht (…BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2; BGH, Urt. vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Härteausgleich bei nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung (vgl. BGHSt 31, 102, 103) [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] sind bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen wegen der unterschiedlichen Grundlagen von Erwachsenen- und Jugendstrafrecht nur bedingt anwendbar.
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86

    Jugendstrafe - Freiheitsstrafe - Analoge Anwendung

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Denn § 32 JGG eröffnet bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen die einheitliche Anwendung von Jugendrecht (Einheitsjugendstrafe) oder Erwachsenenrecht (Gesamtstrafe) nur, wenn die mehreren Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden (BGHSt 14, 287; 27, 295, 296; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1987, 24).
  • BGH, 13.10.1977 - 4 StR 451/77

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht - …

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Denn § 32 JGG eröffnet bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen die einheitliche Anwendung von Jugendrecht (Einheitsjugendstrafe) oder Erwachsenenrecht (Gesamtstrafe) nur, wenn die mehreren Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden (BGHSt 14, 287; 27, 295, 296; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1987, 24).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73

    Möglichkeit der Abtrennung eines Verfahrens wegen einer Jugendstraftat von einem …

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
    Ein Zwang zur Verbindung der Strafsachen besteht also nicht, mag diese auch im Einzelfall wünschenswert und zweckmäßig sein (BGHSt 10, 100, 101; so auch BGH MDR 1974, 54, 55; Schoreit NStZ 1989, 462).
  • BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Rn. 22 a) Ein Verfahrenshindernis wird durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, daß über einen Prozeßgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 32, 345, 350; 36, 294, 295; 41, 72, 75;… Rieß in LR 25. Aufl. § 206 a Rdn. 22;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. Einl. Rdn. 143;… Tolksdorf in KK StPO 4. Aufl. § 206 a Rdn. 1;… Pfeiffer, StPO 2. Aufl. § 206 a Rdn. 4 und in KK-StPO 4. Aufl. Einl. Rdn. 131).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am …

    Rn. 30 Ein Verfahrenshindernis setzt Umstände voraus, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhanden- oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muß (BGHSt 32, 345, 350; 36, 294, 295;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. Einl. Rdn. 140).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Er begründet daher ein Verfahrenshindernis (BGHSt 32, 345, 350; 36, 294, 295):.
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