Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Zurückweisung der Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 299 StPO, § 356a StPO, § 300 StPO, § 356a Satz 3 StPO, § 344 Abs. 2, § 345 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 465 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Kenntnis des Verurteilten vom Verwerfungsbeschluss des Senats; Geltendmachung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Kenntnis des Verurteilten vom Verwerfungsbeschluss des Senats; Geltendmachung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anhörungsrüge - und die vorher nicht erhobene Verfahrensrüge
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04
Anhörungsrüge (Frist zur Einlegung; Prüfungsumfang)
- BGH, 04.02.2010 - 3 StR 555/09
Hehlerei (Absetzen; Eintreten eines Förderungserfolgs; Geeignetheit der …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11
Eine Fristversäumung liegt hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 555/09, wistra 2010, 229 mwN). - BGH, 30.03.2011 - 2 StR 589/10
Berücksichtigung verjährter Taten im Rahmen der Strafzumessung (Vorleben)
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11
Ein Ausnahmefall, in dem zur Gewährung rechtlichen Gehörs die Wiedereinsetzung zu gewähren wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 2 StR 589/10), liegt nicht vor.
- BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08
Unbegründete Anhörungsrüge (Zurechnung von Verteidigerverschulden: falsch …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11
Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens käme im Übrigen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch unter dem Gesichtspunkt eines hier von dem Verurteilten geltend gemachten Verteidigerverschuldens nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 und vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93, NStZ 1993, 552). - BGH, 05.06.2013 - 1 StR 81/13
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 81/13 mwN). - BGH, 24.06.1993 - 4 StR 166/93
Berücksichtigungsfähigkeit von Ausführungen und zusätzlichen Erläuterungen zu …
Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11
Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens käme im Übrigen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch unter dem Gesichtspunkt eines hier von dem Verurteilten geltend gemachten Verteidigerverschuldens nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 und vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93, NStZ 1993, 552).
- BGH, 25.04.2023 - 5 StR 392/21
Zurückweisung der Gehörsrüge
Zudem liegt hinsichtlich der hier allein in Betracht kommenden Revisionsbegründungsfrist kein Versäumnis vor, weil die Revision mit der Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts begründet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 3 StR 525/18; vom 12. Juli 2017 - 1 StR 513/11). - BGH, 04.10.2023 - 6 StR 426/22
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig; …
Eine solche liegt hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist nicht vor, weil die Revision des Verurteilten von seinem früheren Verteidiger fristgerecht mit der Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts begründet worden war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2022 - 5 StR 141/22; vom 12. Juli 2017 - 1 StR 513/11; vom 4. Februar 2010 - 3 StR 555/09). - BGH, 08.08.2022 - 5 StR 141/22
Unzulässige Anhörungsrüge
Eine solche liegt hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist nicht vor, weil die Revision des Beschuldigten von seinem Verteidiger mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts begründet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 1 StR 513/11; vom 4. Februar 2010 - 3 StR 555/09).
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