Rechtsprechung
| BGH, 18.01.2001 - 1 StR 528/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 51 BZRG
Fehlerhafte Strafzumessung bei Berücksichtigung einer zu tilgenden Vorstrafe; Tilgungsreife - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BZRG § 51; ; BZRG § 47; ; BZRG § 36 Satz 2 Nr. 1; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 lit. a
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Bedrohung - Nötigung - Verfahrenshindernis - Verfahrensrüge - Sachrüge - Ungeänderter Schuldspruch - Aufhebung des Strafausspruchs - Vorbestrafung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Berücksichtigung einer tilgungsreifen Vorstrafe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 18.01.2000 - 1 StR 528/00
- BGH, 18.01.2001 - 1 StR 528/00
- BGH, 04.04.2001 - 1 StR 528/00
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 203
- StV 2001, 228
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20
Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge; …
Der Senat kann offenlassen, ob das Vorgehen des Landgerichts gegen § 51 Abs. 1 BZRG verstößt (vgl. zu Fristberechnung und Fristbeginn bezüglich der Tilgungsreife § 46 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3, § 47 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 und § 36 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BZRG; zur Fristberechnung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung BGH, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 1 StR 528/00, NStZ-RR 2001, 203; zur Fristberechnung bei nachträglicher Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe BGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 1983 - 4 StR 737/83; vom 19. März 2019 - 3 StR 68/19 und vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 472/19; zur Berechnung der Frist allgemein BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14, NStZ-RR 2014, 356; zur Verlängerung um die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 4 StR 681/10, NStZ-RR 2011, 286 mwN;… vgl. insgesamt auch Tolzmann, Bundeszentralregistergesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 23 Rn. 10, § 35 Rn. 10 (bezüglich des alleinigen Abstellens auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe nicht unzweifelhaft, da § 46 Abs. 1 Nr. 3 BZRG eine Verurteilung wegen einer dort bezeichneten Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verlangt und damit ein erhebliches Gewicht gerade der Katalogtat voraussetzt; vgl. zur ähnlichen Problematik bei § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH…, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135 mwN), § 36 Rn. 8, § 46 Rn. 28, § 47 Rn. 6 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2001 - 1 StR 528/00 |
Verfahrensgang
- BGH, 18.01.2000 - 1 StR 528/00
- BGH, 18.01.2001 - 1 StR 528/00
- BGH, 04.04.2001 - 1 StR 528/00
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 545
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08
Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des …
b) Nicht durchgreifend ist auch der weitere Einwand der Revisionen, die Vereinbarung wirtschaftlich günstigerer Konditionen hätte gegen § 81 Abs. 2 Satz 4 VAG (sogenanntes Provisionsabgabeverbot; Anordnung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 8. März 1934, VerAfP 1934, 99, 100; zu deren Fortgeltung als Bundesrechtsverordnung vgl. BGHZ 93, 177, 178 f.; 159, 334, 338 f.; BGH NStZ 2001, 545) verstoßen. - LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07
Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter …
Dieses Verbot gilt auch für Versicherungsvermittler (…BGH, Urt. v. 19. Dezember 1984, I ZR 181/82, BGHZ 93, 177 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v 4. April 2001, 1 StR 582/00, NStZ 2001, 545, 545).Darin läge ein Umgehungsgeschäft, das ebenfalls vom Provisionsweitergabeverbot erfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 4. April 2001, 1 StR 582/00, NStZ 2001, 545).
- LG Essen, 20.04.2022 - 32 KLs 10/20
Untreue, Factoring, Scheinrechnungen, Schaden
Denn eine vertragliche Beziehung, die sich insgesamt als Treueverhältnis i.S.d. § 266 StGB darstellt, kann auch Verpflichtungen enthalten, deren Einhaltung vom Untreuetatbestand nicht geschützt ist, wie z.B. die Herausgabepflicht des Geschäftsführers nach § 667 BGB (BGH, Urteil vom 04.04.2001, 1 StR 528/00).
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Rechtsprechung
| BGH, 18.01.2000 - 1 StR 528/00 |
Verfahrensgang
- BGH, 18.01.2000 - 1 StR 528/00
- BGH, 18.01.2001 - 1 StR 528/00
- BGH, 04.04.2001 - 1 StR 528/00
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 203
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