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| BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.02.1953 - 1 StR 719/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
In dieser zunehmenden Gefährdung seines Begleiters lag bereits der Anfang der Ausführung des Raubes, so daß der Angeklagte, auch wenn er die eigentlichen Raubhandlungen erst auf dem Stoppelacker vornahm, den Tatbestand des Straßenraubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 verwirklicht hab, falls es sich bei dem Feldweg um einen "öffentlichen", d.h. der Benutzung der Allgemeinheit (nicht bloß eines fest begrenzten Personenkreises) bestimmungsgemäß und tatsächlich offen stehenden Weg handelt - u.a. RGSt 21, 13 und 21, 370 (zu § 116 StGB); 33, 371, 374 f (zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB); BGH NJW 1953, 752 Nr. 16 zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB -. - RG, 17.06.1890 - 1442/90
Wann ist ein Platz im Sinne des §. 116 St.G.B.'s als ein öffentlicher Platz …
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
In dieser zunehmenden Gefährdung seines Begleiters lag bereits der Anfang der Ausführung des Raubes, so daß der Angeklagte, auch wenn er die eigentlichen Raubhandlungen erst auf dem Stoppelacker vornahm, den Tatbestand des Straßenraubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 verwirklicht hab, falls es sich bei dem Feldweg um einen "öffentlichen", d.h. der Benutzung der Allgemeinheit (nicht bloß eines fest begrenzten Personenkreises) bestimmungsgemäß und tatsächlich offen stehenden Weg handelt - u.a. RGSt 21, 13 und 21, 370 (zu § 116 StGB); 33, 371, 374 f (zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB); BGH NJW 1953, 752 Nr. 16 zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB -. - RG, 19.02.1891 - 86/91
Über den Begriff der "Öffentlichkeit" einer Zusammenrottung in §. 115 und der …
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
In dieser zunehmenden Gefährdung seines Begleiters lag bereits der Anfang der Ausführung des Raubes, so daß der Angeklagte, auch wenn er die eigentlichen Raubhandlungen erst auf dem Stoppelacker vornahm, den Tatbestand des Straßenraubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 verwirklicht hab, falls es sich bei dem Feldweg um einen "öffentlichen", d.h. der Benutzung der Allgemeinheit (nicht bloß eines fest begrenzten Personenkreises) bestimmungsgemäß und tatsächlich offen stehenden Weg handelt - u.a. RGSt 21, 13 und 21, 370 (zu § 116 StGB); 33, 371, 374 f (zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB); BGH NJW 1953, 752 Nr. 16 zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB -.
- BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52
Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
Hierzu gehört nicht notwendig, wie das Landgericht ersichtlich meint, die teilweise Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales; nach den von der Rechtsprechung zum Versuch (§ 43 StGB) entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 6, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB und Nr. 4 zu § 316 a StGB) ist vielmehr der Anfang der Ausführung, einer strafbaren Handlung schon in jeder Tätigkeit zu finden, die nach dem Verbrechensplane des Täters und nach natürlicher Auffassung einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut darstellt, daß es dadurch gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt wird. - BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
Hierzu gehört nicht notwendig, wie das Landgericht ersichtlich meint, die teilweise Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales; nach den von der Rechtsprechung zum Versuch (§ 43 StGB) entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 6, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB und Nr. 4 zu § 316 a StGB) ist vielmehr der Anfang der Ausführung, einer strafbaren Handlung schon in jeder Tätigkeit zu finden, die nach dem Verbrechensplane des Täters und nach natürlicher Auffassung einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut darstellt, daß es dadurch gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt wird. - BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
Hierzu gehört nicht notwendig, wie das Landgericht ersichtlich meint, die teilweise Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales; nach den von der Rechtsprechung zum Versuch (§ 43 StGB) entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 6, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB und Nr. 4 zu § 316 a StGB) ist vielmehr der Anfang der Ausführung, einer strafbaren Handlung schon in jeder Tätigkeit zu finden, die nach dem Verbrechensplane des Täters und nach natürlicher Auffassung einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut darstellt, daß es dadurch gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt wird. - BGH, 25.10.1955 - 2 StR 282/55
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
Hierzu gehört nicht notwendig, wie das Landgericht ersichtlich meint, die teilweise Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales; nach den von der Rechtsprechung zum Versuch (§ 43 StGB) entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 6, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB und Nr. 4 zu § 316 a StGB) ist vielmehr der Anfang der Ausführung, einer strafbaren Handlung schon in jeder Tätigkeit zu finden, die nach dem Verbrechensplane des Täters und nach natürlicher Auffassung einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut darstellt, daß es dadurch gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt wird. - BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
Auszug aus BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
Hierzu gehört nicht notwendig, wie das Landgericht ersichtlich meint, die teilweise Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales; nach den von der Rechtsprechung zum Versuch (§ 43 StGB) entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 6, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB und Nr. 4 zu § 316 a StGB) ist vielmehr der Anfang der Ausführung, einer strafbaren Handlung schon in jeder Tätigkeit zu finden, die nach dem Verbrechensplane des Täters und nach natürlicher Auffassung einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut darstellt, daß es dadurch gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt wird.
- BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62
Rechtsmittel
Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das auch in Fällen angenommen worden, in denen der Täter einen öffentlichen Weg verlassen und das unmittelbar angrenzende Gelände zum Weitergehen benutzt hat, weil der Weg aufgeweicht und nicht begehbar war (Urteil 1 StR 575/59 vom 22. Dezember 1959, erwähnt bei Fränkel in der Anm. zu LM StGB § 250 Nr. 21 = BGHSt 14, 383). - BGH, 03.03.1964 - 5 StR 50/64
Rechtsmittel
Die gegenteilige Auffassung, der Strafkammer entspricht allerdings im Grundsätzlichen einer Rechtsansicht, welche der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem nichtveröffentlichten Urteil 1 StR 575/59 vom 22. Dezember 1959 unter a) der Urteilsgründe vertreten hat.
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