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Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.02.2016

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7144
BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15 (https://dejure.org/2016,7144)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - 1 StR 585/15 (https://dejure.org/2016,7144)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - 1 StR 585/15 (https://dejure.org/2016,7144)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision in Strafsachen: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 349 Abs 2 StPO, § 356a StPO
    Revision in Strafsachen: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs; Würdigung des Revisionsvorbringens des Verurteilten in vollem Umfang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 356a
    Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs; Würdigung des Revisionsvorbringens des Verurteilten in vollem Umfang

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 383
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
    Dass auf diese Gesichtspunkte in der Entscheidung nicht ausdrücklich eingegangen wurde, stellt - insbesondere im Hinblick auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil und im Antrag des Generalbundesanwalts - keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar (vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15).
  • BGH, 25.06.2013 - 1 StR 137/13

    Gegenvorstellung gegen Kostenbescheid; Erinnerung

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
    Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13).
  • BGH, 30.04.2014 - 2 StR 391/13

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
    Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13).
  • BGH, 08.08.2016 - 1 StR 165/16

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung erfolgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 17. März 2016 - 1 StR 585/15).
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