Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Eigene Entscheidung in der Sache (unzulässige Urteilsberichtigung; Schuldspruchberichtigung); Strafrahmenwahl (besondere gesetzliche Milderungsgründe; Einbeziehung der Umstände des Einzelfalls) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 1 ; StPO § 265 Abs. 1
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Minder schwerer Fall - und der gleichzeitig gegebene gesetzlich vertypte Milderungsgrund
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16
Verhältnis von minderschwerem Fall und gesetzlich vertypten …
Auszug aus BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16 mwN).
- LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings
Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.II.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.e)) oder gemäß §§ 46b, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.f)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).
Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.V.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).
- BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Betrug (täuschungsbedingte Verfügung); Kompensation einer rechtsstaatswidrigen …
Insbesondere hat das Landgericht vollständige und tragfähige Urteilsfeststellungen getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 354 Rn.15). - BayObLG, 19.03.2024 - 205 StRR 8/24
Skalpell als gefährliches Werkzeug bei einer nicht de lege artis durchgeführten …
Die Voraussetzungen hierfür liegen vor (…vgl. MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 354 Rn 13 ff. m.w.N; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16 -, juris): Die vollständigen und tragfähigen Urteilsfeststellungen belegen den tatmehrheitlichen Schuldspruch von elf Fällen der gefährlichen Körperverletzung.
- OLG Dresden, 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22
Zur Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs.
Die Vorschrift des § 265 Abs. 1 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, da nicht erkennbar ist, dass sich der Angeklagte anders als geschehen hätte verteidigen können, zumal er durch das Amtsgericht in gleicher Weise verurteilt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016, Az.: 1 StR 590/16, Rdnr. 3 - juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 354 Rdnrn. 12 ff.). - BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16
Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben …
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16 mwN; Senat, Beschluss vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13, StV 2015, 549). - BGH, 18.12.2024 - 5 StR 538/24
Natürliche Handlungseinheit bei sexuellen Übergriffen
Insbesondere hat das Landgericht vollständige und tragfähige Urteilsfeststellungen getroffen (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16; vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240).
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