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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 08.01.2013 | BGH, 05.03.2013

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13056
BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13 (https://dejure.org/2013,13056)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2013 - 1 StR 178/13 (https://dejure.org/2013,13056)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 1 StR 178/13 (https://dejure.org/2013,13056)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 17 Abs. 2 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld; Strafzumessung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Jugendstrafe nach Vergewaltigung: Anordnungsgrund der "Schwere der Schuld"; kumulatives Erfordernis einer Erziehungsbedürftigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 177 StGB
    Jugendstrafe nach Vergewaltigung: Anordnungsgrund der "Schwere der Schuld"; kumulatives Erfordernis einer Erziehungsbedürftigkeit

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung einer der in der Vorschrift des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB genannten sexuellen Handlungen als Tatbeitrag eines Täters i.R.d. Verurteilung als Mittäter (hier: Mittäterin)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2
    Verwirklichung einer der in der Vorschrift des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB genannten sexuellen Handlungen als Tatbeitrag eines Täters i.R.d. Verurteilung als Mittäter (hier: Mittäterin)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Neigungsbeschluss” des BGH zur Jugendstrafe

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Jugendstrafrecht - Voraussetzungen für die Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 658
  • NStZ-RR 2013, 363
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.11.2011 - 4 StR 468/11

    Tenorierung der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung bei gemeinschaftlichem …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Tatbeteiligte, bei denen diese eigenhändige Verwirklichung nicht vorliegt, können nicht als Mittäter einer Vergewaltigung verurteilt werden (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45).

    der Urteilsgründe ist die Berichtigung des Schuldspruchs gemäß § 357 Satz 1 StPO auch auf die nicht revidierende Mitangeklagte J. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45).

  • BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Es entspricht zudem ohnehin der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, im Rahmen der Strafbemessung der Jugendstrafe gemäß § 18 Abs. 2 JGG neben der Erziehungswirksamkeit auch andere Strafzwecke, bei schweren Straftaten vor allem das Erfordernis des gerechten Schuldausgleichs, zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 StR 634/81, StV 1982, 121; vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95, NStZ 1996, 232 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290, 291).

    Dem Gedanken des Schuldausgleichs ist insbesondere bei fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafen Bedeutung zugemessen worden, weil bei derartigen Verbüßungszeiträumen eine (weitere) erzieherische Wirkung bezweifelt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95, NStZ 1996, 232 f. und vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 182/96, NStZ 1996, 496 f.).

  • BGH, 21.04.2009 - 4 StR 531/08

    Gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Nach der wesentlich auf den Wortlaut "der Täter" in § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB abstellenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht das genannte, eigenständig zu tenorierende Regelbeispiel nur derjenige Tatbeteiligte, der in eigener Person eine der in der Vorschrift genannten sexuellen Handlungen verwirklicht (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326 und vom 21. April 2009 - 4 StR 531/08, NStZ-RR 2009, 278).
  • BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen (kein bestimmter Typ …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Gerade weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dieses Merkmal nicht anhand des äußeren Unrechtsgehalts der Tat, sondern der charakterlichen Haltung, der Persönlichkeit und der Tatmotivation des bzw. der Jugendlichen oder Heranwachsenden beurteilt werden soll (etwa BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, StraFo 2012, 469 f.), versteht sich das Vorliegen dieses Anordnungsgrundes des § 17 Abs. 2 JGG angesichts der getroffenen Feststellungen geradezu von selbst.
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Dies entspricht nicht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch außerhalb dessen bei besonders schweren Straftaten, zu denen gravierende Sexualdelikte gehören können (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 404/09, NStZ-RR 2010, 56 f. und vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10, StV 2011, 588 f.), die Verhängung einer allein auf die Schwere der Schuld gegründeten Jugendstrafe zugelassen hat (etwa BGH, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, StV 1998, 332, 333;… weit. Nachw. bei Radtke in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., 2013, Band 6, JGG § 17 Rn. 67).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Dem Gedanken des Schuldausgleichs ist insbesondere bei fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafen Bedeutung zugemessen worden, weil bei derartigen Verbüßungszeiträumen eine (weitere) erzieherische Wirkung bezweifelt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95, NStZ 1996, 232 f. und vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 182/96, NStZ 1996, 496 f.).
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 556/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld); …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Es entspricht zudem ohnehin der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, im Rahmen der Strafbemessung der Jugendstrafe gemäß § 18 Abs. 2 JGG neben der Erziehungswirksamkeit auch andere Strafzwecke, bei schweren Straftaten vor allem das Erfordernis des gerechten Schuldausgleichs, zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 StR 634/81, StV 1982, 121; vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95, NStZ 1996, 232 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290, 291).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft; …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Dies entspricht nicht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch außerhalb dessen bei besonders schweren Straftaten, zu denen gravierende Sexualdelikte gehören können (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 404/09, NStZ-RR 2010, 56 f. und vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10, StV 2011, 588 f.), die Verhängung einer allein auf die Schwere der Schuld gegründeten Jugendstrafe zugelassen hat (etwa BGH, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, StV 1998, 332, 333;… weit. Nachw. bei Radtke in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., 2013, Band 6, JGG § 17 Rn. 67).
  • BGH, 27.10.2009 - 3 StR 404/09

    Angemessene Rechtsfolge (Jugendstrafe; Zurückhaltung des Revisionsgerichts; …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Dies entspricht nicht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch außerhalb dessen bei besonders schweren Straftaten, zu denen gravierende Sexualdelikte gehören können (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 404/09, NStZ-RR 2010, 56 f. und vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10, StV 2011, 588 f.), die Verhängung einer allein auf die Schwere der Schuld gegründeten Jugendstrafe zugelassen hat (etwa BGH, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, StV 1998, 332, 333;… weit. Nachw. bei Radtke in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., 2013, Band 6, JGG § 17 Rn. 67).
  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81

    Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
    Es entspricht zudem ohnehin der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, im Rahmen der Strafbemessung der Jugendstrafe gemäß § 18 Abs. 2 JGG neben der Erziehungswirksamkeit auch andere Strafzwecke, bei schweren Straftaten vor allem das Erfordernis des gerechten Schuldausgleichs, zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 StR 634/81, StV 1982, 121; vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95, NStZ 1996, 232 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290, 291).
  • BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99

    Vergewaltigung

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 10/96

    Wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Pflichtverteidiger eines bereits …

  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 486/97

    BGH beanstandet Jugendstrafen bei einer Gewalttat

  • LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22

    Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna

    Von dem zunächst bejahten zusätzlichen Erfordernis einer noch bestehenden Notwendigkeit und Möglichkeit der besonderen erzieherischen Einwirkung (s. z.B. BGH, Urteil vom 29.09.1961, 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261/263; KG Berlin, Beschluss vom 17.02.2012, StV 2013, 35/36; BGH, Beschluss vom 22.01.2014) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 06.05.2013, 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658/659) inzwischen Abstand genommen, weil weder der Wortlaut noch die Entstehungsgeschichte des § 17 Abs. 2 JGG eine Stütze für die o.g. Auffassung ergäben.
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des …

    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Urteile vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290 f.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95, NStZ-RR 1996, 120; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598, 599).
  • BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23

    Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine Voraussetzung der Verhängung von …

    a) Diese setzt nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 2 JGG gerade nicht voraus, dass ihre Verhängung zu Erziehungszwecken notwendig ist (in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659;… MüKoStGB/Radtke/Scholze aaO Rn. 61;… BeckOK JGG/Brögeler aaO Rn. 4.1;… Meier/Rössner/Laue aaO Rn. 28;… Brunner/Dölling, JGG, 14. Aufl., § 17 Rn. 27;… Petersen, Sanktionsmaßstäbe im Jugendstrafrecht, 2008, S. 182 f.).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der …

    a) Diese setzt nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 2 JGG gerade nicht voraus, dass ihre Verhängung zu Erziehungszwecken notwendig ist (in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659;… MüKoStGB/Radtke/Scholze aaO Rn. 61;… BeckOK JGG/Brögeler aaO Rn. 4.1;… Meier/Rössner/Laue aaO Rn. 28;… Brunner/Dölling, JGG, 14. Aufl., § 17 Rn. 27;… Petersen, Sanktionsmaßstäbe im Jugendstrafrecht, 2008, S. 182 f.).

    Mit Beschluss vom 6. Mai 2013 (1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) hat der 1. Strafsenat alsdann - obiter dictum - ausgeführt, er neige dazu, "bereits das Vorliegen eines gewissen Schuldausmaßes allein als Anordnungsgrund einer auf das Merkmal der "Schwere der Schuld" gestützten Jugendstrafe ohne eine faktische Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen oder heranwachsenden Täters genügen zu lassen." Diese Rechtsprechung hat er in der Folge indes nicht fortgeführt, sondern vielmehr in einem Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 239/17, NStZ 2018, 659, 660 - allerdings wiederum nicht tragend - ausgeführt, dass die Verhängung einer Jugendstrafe selbst dann nicht in Betracht gekommen wäre, wenn die Schuld des Angeklagten als "schwer" im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG einzustufen gewesen wäre, weil dies mangels Persönlichkeits- oder Erziehungsmängeln des Angeklagten aus erzieherischen Gründen nicht erforderlich gewesen sei.

    In mehreren weiteren Entscheidungen hat der 3. Strafsenat erwogen, sich dem obiter dictum des 1. Strafsenats (Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) anzuschließen, dies aber letztlich offen gelassen und seinerseits die Frage aufgeworfen, ob jedenfalls bei Straftätern, die im Zeitpunkt der Verurteilung erwachsen sind, der Erziehungsgedanke insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr sein könne (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681).

  • OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17

    Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur …

    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659;… Urt. v. 23. März 2010- 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290 f.).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche …

    Besonders schwere Straftaten, zu denen neben schweren Gewaltdelikten auch gravierende Sexualdelikte gehören können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 457/14, NStZ 2016, 102; Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5), begründen regelmäßig die Schwere der Schuld.

    a) Der Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld steht nicht entgegen, dass bei einem Angeklagten ein Erziehungsbedarf nicht (mehr) festgestellt werden kann (vgl. Senat…, Urteil vom 13. November 2019 - 2 StR 217/19, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358, 359; Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5).

  • BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21

    Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers

    Die Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist danach vor allem bei Kapitalverbrechen und anderen besonders schweren Straftaten zu bejahen (BGH…, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 2;… Urteil vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3; Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schwere der Schuld 5 Rn. 8; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 457/14, NStZ 2016, 102).

    Gleiches gilt für gravierende Sexualdelikte (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5; Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 457/14, NStZ 2016, 102;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, juris Rn. 20, jeweils mwN), insbesondere den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (BGH…, Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, juris Rn. 33).

    Ob es bei einem nunmehr erwachsenen Täter, der als 20-Jähriger erhebliche Gewalttaten beging, für die Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld überhaupt noch auf einen Erziehungsbedarf ankommt, kann hier zwar dahinstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5; Urteile vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729;… vom 13. November 2019 - 2 StR 217/19, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 8 Rn. 10;… vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 37 mwN;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, juris Rn. 20 und 30 ff.).

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18

    Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)

    Bei einem Gewaltverbrechen kann die Schwere der Schuld aber auch eigenständige Bedeutung haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659 mit Anm. Eisenberg, NStZ 2013, 636 ff.).
  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische …

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat und das Tatbild sind jedoch insofern von Belang, als hieraus Schlüsse auf die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden gezogen werden können (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, StraFo 2012, 469, 470).
  • LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18

    Strafverfahren wegen des gewalttätigen Aufmarschs über die Elbchaussee

    Bei schwersten Gewaltverbrechen kann die Schwere der Schuld daher auch eigenständige Bedeutung haben (vgl. BGH, Beschl. v. 06.05.2013, Az. 1 StR 178/13 juris = NStZ 2013, 658, 659 mit Anm. Eisenberg in: NStZ 2013, 636 ff.).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 457/14

    Verhängung von Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld im Einzelfall); …

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen der Täterschaft); …

  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits …

  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13

    Erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch bei Erkrankung des Verteidigers …

  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der …

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei …

  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13

    Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld; …

  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen …

  • BGH, 23.05.2024 - 4 StR 234/23

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: …

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher …

  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 239/17

    Verhängung von Jugendstrafe (besondere Schwere der Schuld: grundsätzlich …

  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 56/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Verhängung von Jugendstrafe (schädliche …

  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter …

  • BGH, 07.10.2019 - 1 StR 206/19

    Verhängung von Jugendstrafe (Strafzumessungserwägungen: Rechtfertigung einer …

  • LG Ravensburg, 25.01.2016 - 2 Ns 41 Js 10390/14

    Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

  • LG Hamburg, 21.12.2022 - 610 KLs 4/22

    Voraussetzungen der Verhängung einer Jugendstrafe

  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht …

  • BGH, 11.03.2026 - 2 StR 564/25

    Modifizierte Beurteilung der Schwere der Schuld mit zunehmendem Alter eines …

  • LG Flensburg, 19.01.2017 - II Ks 2/16

    Bemessung der Jugendstrafe: Härteausgleich wegen einer ursprünglich …

  • LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an …

  • LG Flensburg, 20.12.2019 - II KLs 108 Js 10003/19

    Strafverfahren u.a. gegen Heranwachsende wegen gemeinschaftlicher gefährliche …

  • LG Krefeld, 06.03.2024 - 21 KLs 26/23
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21

    Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld

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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1322
BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei behaupteter Verletzung der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht); Glaubwürdigkeit von Zeugen (richterliche Beurteilung; Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revisionsverfahren: Erforderlicher Vortrag bei Aufklärungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revisionsverfahren: Erforderlicher Vortrag bei Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Einwilligung des Betroffenen als Voraussetzung für eine gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit; Verstoß gegen die Amtsaufklärungspflicht aufgrund fehlender Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens über einen ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Begründung der Verfahrensrüge - offenbar für manche Verteidiger doch (zu) schwer? Selbst Klassiker.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Glaubwürdigkeitsgutachten beim BGH - einmal hopp, einmal topp

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Revisionsverfahren: Erforderlicher Vortrag bei Aufklärungsrüge

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Begründung der Verfahrensrüge - offenbar für manche Verteidiger doch (zu) schwer? Selbst Klassiker.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 672
  • StV 2013, 552
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz); …

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Solche Umstände können gegeben sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN).

    Erst recht bestanden keine Besonderheiten im genannten Sinn darin, dass Gegenstand der Aussage Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Zeugin waren und dass diese zur Zeit der geschilderten Vorfälle in kindlichem bzw. jugendlichem Alter war (vgl. BGH, aaO, NStZ-RR 2006, 241).

  • BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04

    Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der …

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519;… Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).

    Das Vorliegen einer entsprechenden Zustimmung der zu begutachtenden Person muss von der Revision dargetan werden (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04).

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519;… Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die …

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Danach müssen die notwendigen Angaben zum Verfahrensgeschehen so umfassend sein, dass dem Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten die Beurteilung ermöglicht wird, festzustellen, ob der behauptete Verfahrensverstoß vorliegt (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 344 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur …

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Um dem zu entsprechen, muss bei einer auf die Verletzung von § 244 Abs. 2 StPO gestützten Rüge regelmäßig angegeben werden, welche Umstände das Tatgericht zu weiterer Aufklärung hätten drängen müssen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690, 691;… Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 344 Rn. 52 mwN).
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519;… Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung …

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie auch hier - zugleich Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09, NStZ 2010, 51, 52).
  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der …

    Zwar bedarf es hierfür - was die Revision auch nicht verkennt - grundsätzlich des Vortrags der Einwilligung der zu begutachtenden Person in die beantragte Untersuchung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12 mwN).
  • OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14

    Sexueller Gefangenenmissbrauch, Liebesverhältnis

    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtsgerichtshofes (vgl. BGH, NStZ 2013, 672) nämlich das Vorliegen der erforderlichen Zustimmung der zu begutachtenden Person zur Begutachtung darzutun.
  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 504/18

    Rohmessdaten, Überprüfbarkeit, Plausibilitätsprüfung, VerfG Saarland

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, Beschluss vom 08. Januar 2013 -1 StR 602/12).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen …

    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (…BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).

    Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173).

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei …

    aa) Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen die den behaupteten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau und vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, NStZ 2014, 532 f. jeweils mwN).
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen die den behaupteten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau und vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten beurteilen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, NStZ 2014, 532 f. jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …

    b) Es kann dahinstehen, ob - wie der Generalbundesanwalt meint - die Rüge, das Landgericht habe bei der Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines Gutachtens zur Aussagetüchtigkeit der Zeugin M. und zur Glaubhaftigkeit ihrer Angaben gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 StPO verstoßen, schon deshalb unzulässig ist, weil zu einer Einwilligung der Zeugin in eine Exploration nichts vorgetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04).
  • BGH, 12.01.2024 - 1 StR 411/23

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines aussagepsychologischen …

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12 und vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04) einen Sachvortrag zur Einwilligung der zu begutachtenden Person in die Untersuchung für erforderlich gehalten hat, hält er hieran jedenfalls für die Fälle, in denen das Tatgericht den Antrag auf Begutachtung wegen eigener Sachkunde abgelehnt hat, aus den Gründen der Beschlüsse des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2014 (…3 StR 208/14 Rn. 4) und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2021 (…4 StR 517/20 Rn. 6) nicht fest.
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines …

    Der Generalbundesanwalt vertritt in seiner Antragsschrift vom 28. Mai 2014 unter Bezugnahme auf den Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2013 (1 StR 602/13, NStZ 2013, 672; s. etwa auch BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, StV 2013, 73, 74) die Auffassung, die Rüge des Angeklagten, das Landgericht habe seinen Antrag auf aussagepsychologische Begutachtung einer ihn belastenden Zeugin rechtsfehlerhaft wegen eigener Sachkunde abgelehnt, sei bereits unzulässig, weil dem Rügevorbringen nicht entnommen werden könne, ob die Zeugin die Zustimmung zu ihrer Untersuchung (§ 81c Abs. 1 StPO) erklärt habe.
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16

    Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an …

    Es kann dahinstehen, ob die Rüge, die Strafkammer habe bei der Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen gegen Verfahrensrecht verstoßen, deshalb nicht zulässig erhoben ist, weil dem Vorbringen nicht entnommen werden kann, dass die Zeugen mit ihrer Untersuchung einverstanden gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; dagegen BGH, Urteil vom 21. August 2014 - 3 StR 208/14, NStZ 2015, 299 mwN).
  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 236/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität)

  • LG Köln, 28.07.2023 - 117 KLs 11/22
  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 502 Js 2879/18
  • KG, 12.06.2013 - 3 Ws (B) 202/13

    Entbindung, Hauptverhandlung, Vertretungsvollmacht, Unterzeichnung, Verteidiger

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße …

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2015 - 3 (5) Ss 724/14

    Asperger-Syndrom - Ablehnung der Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens

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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5871
BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,5871)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,5871)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,5871)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 628/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (Einlegungsfrist)

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12
    Dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des Antrags nach § 356a Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 356a Rn. 9).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12
    Da das Revisionsgericht diesen Zeitpunkt regelmäßig nicht aus den Akten entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10), verlangt das Gesetz die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller.
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16

    Frist für die Anhörungsrüge in Strafvollzugssachen

    Da das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt - mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses - nicht aus den Akten entnehmen kann, verlangt das Gesetz (§ 356 a Satz 3 StPO) die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 602/12;… Senat aaO) und zwar innerhalb der Wochenfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 3 Ws 946/17

    Anhörungsrüge in Rechtsbeschwerden nach dem Strafvollzugsgesetz

    Da das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt regelmäßig nicht aus den Akten entnehmen kann, ist die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller erforderlich (BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 602/12;… Senat aaO).
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