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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3405
BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99 (https://dejure.org/2000,3405)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2000 - 1 StR 605/99 (https://dejure.org/2000,3405)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 1 StR 605/99 (https://dejure.org/2000,3405)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 78c Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 331 StGB; § 261 StPO
    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis; Überzeugungsbildung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StGB § 78c Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78a Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung - Verjährung - Verjährungsbeginn - Verfolgungsverjährung - Haftbefehl - Bestechlichkeit - Revisionsbegründung - Beweisaufnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78 a, § 332 Abs. 1
    Beendigung bei der Bestechlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 210 (Ls.)
  • StV 2000, 210 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
    Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277;… BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist.
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines …

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
    Der Verteidiger hatte die Äußerung ausdrücklich für den Angeklagten abgegeben, und dieser hatte sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen (vgl. BGH StV 1998, 59; BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 und 4 sowie § 261 Überzeugungsbildung 23).
  • BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97

    Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des …

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
    Der Verteidiger hatte die Äußerung ausdrücklich für den Angeklagten abgegeben, und dieser hatte sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen (vgl. BGH StV 1998, 59;… BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 und 4 sowie § 261 Überzeugungsbildung 23).
  • BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91

    Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte …

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
    Der Verteidiger hatte die Äußerung ausdrücklich für den Angeklagten abgegeben, und dieser hatte sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen (vgl. BGH StV 1998, 59; BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 und 4 sowie § 261 Überzeugungsbildung 23).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
    Das ist bei der Bestechlichkeit regelmäßig dann der Fall, wenn der Amtsträger die Amtshandlung vollzogen und den Vorteil angenommen hat (BGHSt 11, 345, 347; BGH NStZ 1993, 538, 539).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
    Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277;… BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist.
  • BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87

    Eintritt von Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung einer Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
    Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist.
  • LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21

    Sexueller Missbrauch

    Rn. 131 Gleichwohl ist die Kammer in einem Fall wie dem hier vorliegenden des ausdrücklichen Anschlusses des Angeklagten in seinem letzten Wort an die Worte der Verteidigerin, die mehrfach davon sprach, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe, nicht gehindert ist, dies bei ihrer Würdigung zu berücksichtigen (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 23.02.2000, Az.: 1 StR 605/99, Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2023 - 6 StR 75/23

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Konzentrationsmaxime; Verhandeln zur Sache: …

    Bei einer Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit gehören dazu auch solche, aus denen die geltend gemachte Erheblichkeit der Beweisbehauptung folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - 1 StR 605/99; vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03;… LR-StPO/Becker, aaO, § 244 Rn. 373;… MüKo-StPO/Trüg/Habetha, 1. Aufl., § 244 Rn. 404; Sander, NStZ-RR 2004, 1, 2;… Hamm/Pauly, Die Revision in Strafsachen, 8. Aufl., S. 440).
  • OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 259/16

    Voraussetzungen der Verwertung einer Verteidigererklärung als geständige …

    Rn. 24 Allerdings soll der Angeklagte - ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls - im Anschluss an den Schlussvortrag seiner Verteidigerin im Rahmen des letzten Wortes erklärt haben: "Ich schließe mich meiner Verteidigerin an." In derartigen Fällen darf das Tatgericht Äußerungen des Verteidigers, dass Tatvorwürfe zutreffend seien, zwar grundsätzlich als Geständnis des Angeklagten werten (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 210).
  • KG, 06.03.2007 - 1 Ss 241/06

    Strafverfahren: Wertung der Ausführungen des Verteidigers als Einlassung des …

    Dass sich der Angeklagte dem Plädoyer seines Verteidigers ausdrücklich angeschlossen hat und dessen Erklärung damit gegebenenfalls (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 210) zu seiner Einlassung gemacht hat, ist aus der Sitzungsniederschrift nicht ersichtlich.
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