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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1995 - 1 StR 613/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10585
BGH, 14.12.1995 - 1 StR 613/95 (https://dejure.org/1995,10585)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1995 - 1 StR 613/95 (https://dejure.org/1995,10585)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95 (https://dejure.org/1995,10585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs nach Revisionseinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3; StGB § 46

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93

    Strafzumessungsregel - Anwendbarkeit - Tateinheit - Verbrechen - Vergehen - …

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - 1 StR 613/95
    Wie die Revision und der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, muß der Vorwurf eines tateinheitlich begangenen Vergehens des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG entfallen (vgl. BGH NStZ 1994, 39).
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz - …

    Doch tritt, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel hinter einem der in §§ 29a, 30 und 30a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 - und vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95; ebenso Schoreit NStZ 1994, 325 sowie Zschockelt NStZ 1995, 326).
  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 5/97

    Einfluss der Tatsache, dass der Täter ein Regelbeispiel eines besonders schweren …

    Doch tritt der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel hinter einem der in § 29 a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94; vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95 - und vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
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