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| BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
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Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Die Beanstandung, daß es an einem "formellen" Gerichtsbeschluß fehle, zielt aber augenscheinlich dahin, daß der Beschluß entgegen dem § 34 StPO nicht begründet sei, Insofern trifft sie zu (RGSt 20, 273; BGHSt 1, 346, 350) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51], ebenso auch in den weiteren Punkten, daß die nach § 33 StPO vor der Beschlußfassung vorgeschriebene Anhörung der Beteiligten als auch die durch § 247 Abs. 1 Satz 3 StPO dem Vorsitzenden zur Pflicht gemachte Unterrichtung des Angeklagten über das in seiner Abwesenheit Ausgesagte und sonst Verhandelte unterblieben ist (§§ 273 Abs. 1, 274 StPO).Das Urteil kann somit auf dem Verfahrensverstoß beruhen und muß daher aufgehoben werden (§ 337 Abs. 1 StPO; BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 3, 384 [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]; 1 StR 747/51 vom 25. Juli 1952; 3 StR 556/51 vom 30. August 1951).
- BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52
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Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Das Urteil kann somit auf dem Verfahrensverstoß beruhen und muß daher aufgehoben werden (§ 337 Abs. 1 StPO; BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 3, 384 [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]; 1 StR 747/51 vom 25. Juli 1952; 3 StR 556/51 vom 30. August 1951).Da die Nachtragsanklage unmittelbar aus der Verhandlung erwächst und bis zur Verkündung des Urteils erhoben werden kann, ist die Einhaltung des in den §§ 243, 244 Abs. 1 bestimmten Verhandlungsablaufs naturgemäß nicht immer möglich (vgl auch BGHSt 3, 384).
- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Ob die Verlesung zulässig gewesen wäre, wenn Bi. ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 2 StPO gehabt hätte, kann daher dahinstehen (vgl dazu BGHSt 1, 39).
- BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53
Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der …
Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Ob die Rüge zutrifft, daß es sich um eine gar nicht unter dem Gesichtspunkt des § 247 StPO getroffene und daher schlechthin unzulässige Maßnahme handelte, somit der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist, braucht daher nicht geprüft zu werden (vgl BGHSt 4, 364 und1 StR 747/51 vom 25. Juli 1952). - BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53
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Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Wie der Senat bereits entschieden hat, begründet bei Hingabe sogen, Baukostenzuschüsse die Verpflichtung, sie bestimmungsmässig zu verwenden, ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB (1 StR 565/53 vom 14. April 1954). - BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
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Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Das Urteil kann somit auf dem Verfahrensverstoß beruhen und muß daher aufgehoben werden (§ 337 Abs. 1 StPO; BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 3, 384 [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]; 1 StR 747/51 vom 25. Juli 1952; 3 StR 556/51 vom 30. August 1951). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
reicht aus (BGHSt 1, 216 f). - BGH, 30.08.1951 - 3 StR 556/51
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Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Das Urteil kann somit auf dem Verfahrensverstoß beruhen und muß daher aufgehoben werden (§ 337 Abs. 1 StPO; BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 3, 384 [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]; 1 StR 747/51 vom 25. Juli 1952; 3 StR 556/51 vom 30. August 1951). - RG, 19.09.1913 - II 418/13
Darf der auf wiederholte Vernehmung eines Zeugen gerichtete Antrag abgelehnt …
- RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36
1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer …
Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Der Angeklagte hat sie nicht beanstandet und kann sie daher mit der Revision nicht mehr rügen (§ 238 Abs. 2 StPO; RGSt 71, 21). - RG, 27.02.1900 - 467/00
1. Ist es zulässig, zur Vermittelung des Verständnisses der Aussage eines Zeugen, …
- BGH, 25.07.1952 - 1 StR 747/51
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- RG, 28.02.1890 - 344/90
Bedarf es behufs der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer eines …
- RG, 07.01.1887 - 3176/86
Kann die Revision darauf gegründet werden, daß der Vorsitzende einem …
- BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
1. Auschwitz-Prozess
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits die Erforderlichkeit einer nochmaligen Zeugenvernehmung nach Erhebung der Nachtragsanklage verneint (Urt. vom 26.April 1955 - 1 StR 614/54; ebenso Müller/Sax § 266 Anm.10). - BGH, 26.06.1984 - 1 StR 188/84
Verurteilung wegen Betruges in Mittäterschaft - Einbeziehung einer …
Unter dem Blickwinkel des § 266 StPO bedarf es deshalb der Wiederholung einer Beweisaufnahme, die vor Erhebung der Nachtragsanklage in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat, grundsätzlich nicht (BGH, Urt. vom 26. April 1955 - 1 StR 614/54 - bei Dallinger MDR 1955, 397; zur ergänzenden Vernehmung des Angeklagten vgl. BGHSt 9, 243, 245).
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