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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5060
BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17 (https://dejure.org/2020,5060)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2020 - 1 StR 622/17 (https://dejure.org/2020,5060)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17 (https://dejure.org/2020,5060)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 1 Buchtst. a StPO, § 222b Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StPO
    Recht auf den gesetzlichen Richter (verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit von Regelungen im Geschäftsverteilungsplan); Entscheidung des Gerichts in zuvor festgestellter vorschriftswidriger Besetzung (keine Rügepräklusion auch dann, wenn der tatsächlich vorliegende ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Besetzungsrüge in Strafsachen: Zulässigkeit der Zuweisung von bei einer Wirtschaftsstrafkammer bereits anhängigen Wirtschaftsstrafsachen an eine neu errichtete Wirtschaftsstrafkammer zur gleichmäßigen Auslastung der Strafkammern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222b StPO, § 21e GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Besetzungsrüge in Strafsachen: Zulässigkeit der Zuweisung von bei einer Wirtschaftsstrafkammer bereits anhängigen Wirtschaftsstrafsachen an eine neu errichtete Wirtschaftsstrafkammer zur gleichmäßigen Auslastung der Strafkammern

  • IWW

    § 338 Nr. 1 StPO, Art. ... 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 222b Abs. 1 StPO, § 21e Abs. 3 GVG, § 222b Abs. 2 Satz 2 StPO, §§ 222a, 222b StPO, §§ 14, 19 StPO, § 222b StPO, § 21e GVG, § 338 Nr. 1 Buchst. b StPO, § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO, § 222b Abs. 1 Satz 1 StPO, § 338 Nr. 1, § 222b Abs. 1 Satz 3 StPO, § 338 Nr. 1 Buchst. d StPO, § 338 Nr. 1 Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des vorliegenden Wirtschaftsstrafverfahrens von der 12. Strafkammer auf die 24. Strafkammer i.R.d. Jahresgeschäftsverteilung 2014 nach allgemeinen abstrakten und sachlich objektiven Merkmalen; Zuständigkeit des Gerichts i.R.d. vorschriftsmäßigen Besetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 338 Nr. 1 Buchst. b); GVG § 21e Abs. 3
    Übertragung des vorliegenden Wirtschaftsstrafverfahrens von der 12. Strafkammer auf die 24. Strafkammer i.R.d. Jahresgeschäftsverteilung 2014 nach allgemeinen abstrakten und sachlich objektiven Merkmalen; Zuständigkeit des Gerichts i.R.d. vorschriftsmäßigen Besetzung

  • datenbank.nwb.de

    Besetzungsrüge in Strafsachen: Zulässigkeit der Zuweisung von bei einer Wirtschaftsstrafkammer bereits anhängigen Wirtschaftsstrafsachen an eine neu errichtete Wirtschaftsstrafkammer zur gleichmäßigen Auslastung der Strafkammern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Besetzungsrüge - Manipulationen wären möglich gewesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
    Damit wird auch dem Recht des Angeklagten, sich nur vor seinem gesetzlichen Richter verantworten zu müssen, effektiver Rechnung getragen, als wenn er darauf verwiesen würde, dieses Recht erst mit der Revision geltend zu machen (BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15 Rn. 11 und Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 27 und vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 279).

    Inhaltlich erfordert der Besetzungseinwand nach § 338 Nr. 1 Buchst. b StPO daher eine klare Bezeichnung des geltend gemachten Mangels und der Darlegung der den Mangel enthaltenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 29 ff.).

    Schließlich ist zu beachten, dass die Präklusionsvorschriften wegen ihrer einschneidenden Folgen, die Rügemöglichkeit eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter geltend zu machen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 28).

  • BVerfG, 23.12.2016 - 2 BvR 2023/16

    Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche …

    Auszug aus BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
    b) Die Besetzungsrüge dringt aber aus dem Grund durch, dass die Ableitung des vorliegenden Verfahrens aufgrund der vom Präsidium des Landgerichts getroffenen Regelung zu den Voraussetzungen der Übertragung des Verfahrens hinsichtlich der zeitlichen Festlegungen zu unbestimmt ist, so dass eine Manipulation der Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern nicht ausgeschlossen ist mit der Folge, dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 Rn. 22 f.).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sieht zur Gewährleistung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) vor, dass sämtliche Regelungen eines Geschäftsverteilungsplanes, der die gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeiten der jeweiligen Spruchkörper ergänzt, die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen (BVerfG, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach …

    Auszug aus BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
    bb) Nach diesem auch zugrunde zu legenden Prüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 Rn. 16, BGHSt 53, 268) erweist sich die Übertragung des vorliegenden Verfahrens von der 12. Strafkammer auf die 24. Strafkammer des Landgerichts aufgrund des Präsidiumsbeschlusses vom 17. Dezember 2013 als rechtsfehlerhaft.

    Damit wird auch dem Recht des Angeklagten, sich nur vor seinem gesetzlichen Richter verantworten zu müssen, effektiver Rechnung getragen, als wenn er darauf verwiesen würde, dieses Recht erst mit der Revision geltend zu machen (BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15 Rn. 11 …und Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 27 und vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 279).

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits …

    Auszug aus BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 Rn. 22) ist bei der Prüfung, ob in einem bestimmten Verfahren dem grundrechtsgleichen Anspruch des Beschwerdeführers auf Gewährleistung des gesetzlichen Richters genügt worden sei, zwar die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen grundsätzlich nur zu beanstanden, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erschienen und offensichtlich unhaltbar - mithin willkürlich - seien.
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 490/15

    Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch wiederholte …

    Auszug aus BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
    Damit wird auch dem Recht des Angeklagten, sich nur vor seinem gesetzlichen Richter verantworten zu müssen, effektiver Rechnung getragen, als wenn er darauf verwiesen würde, dieses Recht erst mit der Revision geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15 Rn. 11 …und Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 27 und vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 279).
  • BGH, 25.10.2006 - 2 StR 104/06

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge (Darlegung; Präklusion); …

    Auszug aus BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
    Mit den durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1979 eingeführten Rügepräklusionsvorschriften der § 338 Nr. 1, § 222b Abs. 1 StPO wollte der Gesetzgeber erreichen, dass Besetzungsfehler bereits in einem frühen Verfahrensstadium erkannt und geheilt werden, um zu vermeiden, dass ein möglicherweise mit großem Aufwand zustande gekommenes Strafurteil allein wegen eines Besetzungsfehlers aufgehoben und in der Folge die gesamte Hauptverhandlung wiederholt werden muss (…BT-Drucks. 8/976, S. 24 ff.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 104/06 Rn. 7).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
    Das Präsidium des Landgerichts war mit Blick auf die Belastung der Wirtschaftsstrafkammern nicht gehindert, im Rahmen der Jahresgeschäftsverteilung 2014 eine weitere Wirtschaftsstrafkammer zu errichten und ihr bereits anhängige Verfahren einer anderen Wirtschaftsstrafkammer zuzuweisen, um eine gleichmäßige Auslastung der Strafkammern zu erzielen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1982 - 2 StR 634/81 Rn. 13, BGHSt 30, 371 Rn. 13).
  • BGH, 15.10.2025 - VIII ZR 51/24

    Geschäftsverteilungsplan "mangelhaft": Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt!

    Eine solche Delegation der Entscheidung über die Geschäftsverteilung an die Spruchkörper, die gerade Adressaten der generell-abstrakten Zuständigkeit sein sollen, ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (…im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16, wistra 2017, 187 Rn. 31;… vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17, NJW 2018, 1155 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, StV 2020, 821 Rn. 18;… vom 17. Januar 2023 - 2 StR 87/22, BGHSt 67, 234 Rn. 49).

    Sie müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (…vgl. BVerfG, wistra 2017, 187 Rn. 25;… NJW 2018, 1155 Rn. 17;… BGH, Urteile vom 16. Dezember 2022 - V ZR 263/21, NJW-RR 2023, 226 Rn. 8;… vom 18. Juni 2020 - III ZR 258/18, WM 2020, 1540 Rn. 11; Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, StV 2020, 821 Rn. 17;… vom 21. April 2022 - StB 13/22, StV 2022, 799 Rn. 11; jeweils mwN).

    Rn. 11 d) Genügt die Geschäftsverteilung diesen Anforderungen nicht, ist das Gericht, welches seine Zuständigkeit daraus ableitet, nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06, NJW 2009, 1351 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, StV 2020, 821 Rn. 13).

    Die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung und insbesondere ihr Charakter als abstrakt-generelle Regelung ist hierbei - anders als wenn lediglich eine fehlerhafte Auslegung oder Anwendung einer im Voraus abstrakt-generellen Zuständigkeitsregel (etwa eines Geschäftsverteilungsplans oder eines Änderungsbeschlusses des Präsidiums gemäß § 21e Abs. 3 GVG) durch das Gericht im Einzelfall in Rede steht - nicht nur auf Willkür, sondern auf jeden Rechtsverstoß zu untersuchen (…vgl. BVerfG, wistra 2017, 187 Rn. 29;… NJW 2018, 1155 Rn. 20; jeweils mwN;… BGH, Urteile vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06, aaO;… vom 16. Dezember 2022 - V ZR 263/21, NJW-RR 2023, 226 Rn. 8; Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, aaO Rn. 16 f.;… vom 21. April 2022 - StB 13/22, StV 2022, 799 Rn. 25 f.).

    Diese "offene" Stichtagslösung (siehe hierzu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, StV 2020, 821 Rn. 18 mwN;… vom 17. Januar 2023 - 2 StR 87/22, BGHSt 67, 234 Rn. 49) räumt dem abgebenden Zivilsenat die Möglichkeit ein, innerhalb eines bestimmten Zeitraums - hier von mehreren Tagen - selbst auf den Übergang von bei ihm anhängigen Verfahren einzuwirken, indem er in diesem Zeitraum eine mündliche Verhandlung anberaumt oder einen "Hinweisbeschluss nach § 522 ZPO" erlässt.

    Rn. 15 Eine solche Delegation der Entscheidung über die Geschäftsverteilung an die Spruchkörper, die gerade Adressaten der generell-abstrakten Zuständigkeit sein sollen, ist - wie das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden haben - mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (…vgl. BVerfG, wistra 2017, 187 Rn. 31 [Stichtag mehrere Tage nach dem Präsidiumsbeschluss];… NJW 2018, 1155 Rn. 22 [Stichtag rund ein Monat nach dem Präsidiumsbeschluss]; BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, StV 2020, 821 Rn. 18;… vom 17. Januar 2023 - 2 StR 87/22, BGHSt 67, 234 Rn. 49 [Stichtag jeweils mehrere Tage nach dem Präsidiumsbeschluss];… aus dem Schrifttum siehe etwa Jachmann-Michel in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: März 2025, Art. 101 Rn. 52;… MünchKommZPO/Rauscher, 7. Aufl., Einleitung Rn. 275;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 21e GVG Rn. 11a, 11b;… BeckOK-GVG/Valerius, Stand: 15. August 2025, § 21e Rn. 19.3).

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …

    Auch die Regelungen in den Geschäftsverteilungsplänen, welche die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen, müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper festschreiben, damit die einzelne Sache "blindlings' aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 7 Rn. 17;… vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, StV 2016, 623 Rn. 14; vom 12. Mai 2015 - 3 StR 569/14, NStZ 2016, 124 f.;… BVerfG, Beschlüsse vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2011/16 u.a., NJW 2017, 1233 Rn. 24; vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322, 329).

    Seitdem legt der Bundesgerichtshof seinen Entscheidungen zugrunde, dass von Verfassungs wegen die Regelungen der Zuständigkeit, anders als deren Anwendung, nicht lediglich am Maßstab der Willkür, sondern auf jede Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen sind (…BGH, Beschlüsse vom 22. März 2016 - 3 StR 516/15, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 12 Rn. 16;… vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, StV 2016, 623 Rn. 17; vom 12. Mai 2015 - 3 StR 569/14, NStZ 2016, 124, 125;… vom 10. Juli 2013 - 2 StR 116/13, NStZ 2014, 226 Rn. 17; vgl. auch Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 7 Rn. 17;… vom 7. Januar 2014 - 5 StR 613/13, BGHR GVG § 21e Abs. 1 Hilfsstrafkammer 2 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 87/22

    Besetzungseinwand (Vortragserfordernisse; Rügepräklusion: Voraussetzungen, …

    Eine noch mehrere Tage "offene" Stichtagslösung kann je nach Sachlage aber geeignet sein, die generell-abstrakte Zuständigkeitsbegründung zu verhindern; eine Delegation der Entscheidung über die Geschäftsverteilung an die Spruchkörper, die gerade Adressaten der generell-abstrakten Zuständigkeit sein sollten, wäre mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2020 ? 1 StR 622/17, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 7).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …

    bb) Wird nicht die Verfassungswidrigkeit einer Zuständigkeitsregelung im Geschäftsverteilungsplan selbst, sondern deren fehlerhafte Auslegung oder Anwendung durch das Gericht geltend gemacht, beschränkt sich die Überprüfung der gerichtlichen Auslegung auf eine reine Willkürkontrolle (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. September 2020 - 1 BvR 2435/18 Rn. 30 …und vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 Rn. 22; BGH…, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268 Rn. 15 f.;… Beschlüsse vom 12. Mai 2015 - 3 StR 569/14 Rn. 12;… vom 10. Juli 2013 - 2 StR 116/13 Rn. 17 und vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17 Rn. 16).
  • BGH, 07.04.2021 - 1 StR 10/20

    Unterjährige Änderung der Geschäftsverteilung für bereits anhängige Verfahren …

    Denn nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist die revisionsgerichtliche Kontrolle des Präsidiumsbeschlusses nicht etwa auf eine Vertretbarkeits- oder Willkürprüfung beschränkt; die Umverteilungsklausel ist vielmehr auf jeglichen Rechtsfehler zu überprüfen (BVerfG…, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 Rn. 22; dem folgend st. Rspr.: BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17 Rn. 16 …und vom 12. Mai 2015 - 3 StR 569/14, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 9 Rn. 12).

    Auch die Ableitungsklausel, die Gegenstand der Entscheidung des Senats vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17 war, sah unter den dort gegebenen Umständen als Bezugsdatum einen künftigen Tag, nämlich den 31. Dezember 2013, vor (…dort Rn. 5).

  • BGH, 21.04.2022 - StB 13/22

    Gesetzlicher Richter: Voraussetzungen der Einrichtung eines Hilfssenats und …

    Auch die Regelungen in den Geschäftsverteilungsplänen, welche die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen, müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper festschreiben, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (…BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - StB 13/21 u.a., juris Rn. 20 f.;… vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 35; vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 7 Rn. 17;… BVerfG, Beschlüsse vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2011/16 u.a., NJW 2017, 1233 Rn. 24; vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322, 329).

    Der Senat neigt daher weiterhin dazu, an seiner in früheren Entscheidungen als Revisionsgericht im Rahmen der Prüfung nach § 338 Nr. 1 StPO vertretenen Auffassung, es sei eine umfassende Überprüfung auf jede Rechtswidrigkeit vorzunehmen (…Beschlüsse vom 22. März 2016 - 3 StR 516/15, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 12 Rn. 16;… vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, StV 2016, 623 Rn. 17; vom 12. Mai 2015 - 3 StR 569/14, NStZ 2016, 124, 125;… vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 294 Rn. 18;… Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268 Rn. 17; vgl. auch BGH…, Urteil vom 7. April 2021 - 1 StR 10/20, juris Rn. 17; Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 7 Rn. 17;… vom 7. Januar 2014 - 5 StR 613/13, BGHR GVG § 21e Abs. 1 Hilfsstrafkammer 2 Rn. 10 ff.;… vom 10. Juli 2013 - 2 StR 116/13, NStZ 2014, 226 Rn. 17), nicht länger festzuhalten.

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