Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 370 Abs. 1 AO; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Kenntnis oder Kennenmüssen von der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung, relevanter Kenntniszeitpunkt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Umsatzsteuerhinterziehung: Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG, § 370 Abs 1 Nr 1 AO
Umsatzsteuerhinterziehung: Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 168 Satz 2 AO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 27 Abs. 30 UStG, § 25f UStG, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Einbindung einer GmbH und des Geschäftsführers in eine auf Umsatzsteuerhinterziehung ausgerichtete Lieferkette i.R.d. Handeltreibens mit Kupferkathoden
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbindung einer GmbH und des Geschäftsführers in eine auf Umsatzsteuerhinterziehung ausgerichtete Lieferkette i.R.d. Handeltreibens mit Kupferkathoden
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 24.07.2019 - 113 Js 115/12
- LG Bonn, 24.07.2019 - 27 KLs 6/19
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 301
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.09.2019 - 1 StR 240/19
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug: maßgeblicher Zeitpunkt …
Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Vielmehr ist ein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG dann zulässig, wenn dessen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen vorlagen (…BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 Rn. 13, BGHR UStG § 15 Vorsteuerabzug 5;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.; vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nur dann, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, und er deshalb als Beteiligter dieser Hinterziehung anzusehen ist (…EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 in den Rechtssachen C-439/04 und C-440/04 "Kittel und Recolta Recycling', DStR 2006, 1274 Rn. 53, 55 f.;… vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a. "Italmoda', DStR 2015, 573 Rn. 50, 62 …und vom 16. Oktober 2019 - Rechtssache C-189/8 "Glencore Agriculture Hungary' Rn. 35 mwN;… BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12; vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9; für Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG) siehe auch § 25f UStG).
Eine einmal bestehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nicht deshalb nachträglich wieder, weil der Unternehmer nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen von Umständen Kenntnis erlangt, die einem Vorsteuerabzug entgegengestanden hätten, wenn er sie bereits beim Bezug der Waren bzw. Abwicklung des Geschäfts gekannt hätte (…BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.; vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).
Bei dem insoweit maßgeblichen Vorstellungsbild handelt es sich bereits um eine Frage des objektiven Tatbestands der Steuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 12; Bühler wistra 2017, 375, 377 mwN).
- BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13
Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte; …
Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Vielmehr ist ein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG dann zulässig, wenn dessen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen vorlagen (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 Rn. 13, BGHR UStG § 15 Vorsteuerabzug 5;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nur dann, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, und er deshalb als Beteiligter dieser Hinterziehung anzusehen ist (…EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 in den Rechtssachen C-439/04 und C-440/04 "Kittel und Recolta Recycling', DStR 2006, 1274 Rn. 53, 55 f.;… vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a. "Italmoda', DStR 2015, 573 Rn. 50, 62 …und vom 16. Oktober 2019 - Rechtssache C-189/8 "Glencore Agriculture Hungary' Rn. 35 mwN; BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9; für Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG) siehe auch § 25f UStG).
Eine einmal bestehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nicht deshalb nachträglich wieder, weil der Unternehmer nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen von Umständen Kenntnis erlangt, die einem Vorsteuerabzug entgegengestanden hätten, wenn er sie bereits beim Bezug der Waren bzw. Abwicklung des Geschäfts gekannt hätte (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).
- BGH, 19.11.2014 - 1 StR 219/14
Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuerkarussell, missing …
Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Vielmehr ist ein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG dann zulässig, wenn dessen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen vorlagen (…BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 Rn. 13, BGHR UStG § 15 Vorsteuerabzug 5; vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nur dann, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, und er deshalb als Beteiligter dieser Hinterziehung anzusehen ist (…EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 in den Rechtssachen C-439/04 und C-440/04 "Kittel und Recolta Recycling', DStR 2006, 1274 Rn. 53, 55 f.;… vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a. "Italmoda', DStR 2015, 573 Rn. 50, 62 …und vom 16. Oktober 2019 - Rechtssache C-189/8 "Glencore Agriculture Hungary' Rn. 35 mwN;… BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO; vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9; für Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG) siehe auch § 25f UStG).
Eine einmal bestehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nicht deshalb nachträglich wieder, weil der Unternehmer nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen von Umständen Kenntnis erlangt, die einem Vorsteuerabzug entgegengestanden hätten, wenn er sie bereits beim Bezug der Waren bzw. Abwicklung des Geschäfts gekannt hätte (…BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO; vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).
- BGH, 02.09.2015 - 1 StR 239/15
Umsatzsteuerhinterziehung (Geltendmachung von Vorsteuerabzug in einem …
Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Vielmehr ist ein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG dann zulässig, wenn dessen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen vorlagen (…BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 Rn. 13, BGHR UStG § 15 Vorsteuerabzug 5;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.; vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nur dann, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, und er deshalb als Beteiligter dieser Hinterziehung anzusehen ist (…EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 in den Rechtssachen C-439/04 und C-440/04 "Kittel und Recolta Recycling', DStR 2006, 1274 Rn. 53, 55 f.;… vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a. "Italmoda', DStR 2015, 573 Rn. 50, 62 …und vom 16. Oktober 2019 - Rechtssache C-189/8 "Glencore Agriculture Hungary' Rn. 35 mwN;… BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.; vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9; für Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG) siehe auch § 25f UStG).
Eine einmal bestehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nicht deshalb nachträglich wieder, weil der Unternehmer nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen von Umständen Kenntnis erlangt, die einem Vorsteuerabzug entgegengestanden hätten, wenn er sie bereits beim Bezug der Waren bzw. Abwicklung des Geschäfts gekannt hätte (…BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.; vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).
- BGH, 20.08.2019 - 1 StR 184/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei …
Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Vielmehr ist ein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG dann zulässig, wenn dessen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen vorlagen (…BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 Rn. 13, BGHR UStG § 15 Vorsteuerabzug 5;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nur dann, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, und er deshalb als Beteiligter dieser Hinterziehung anzusehen ist (…EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 in den Rechtssachen C-439/04 und C-440/04 "Kittel und Recolta Recycling', DStR 2006, 1274 Rn. 53, 55 f.;… vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a. "Italmoda', DStR 2015, 573 Rn. 50, 62 …und vom 16. Oktober 2019 - Rechtssache C-189/8 "Glencore Agriculture Hungary' Rn. 35 mwN;… BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9; für Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG) siehe auch § 25f UStG).
Eine einmal bestehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nicht deshalb nachträglich wieder, weil der Unternehmer nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen von Umständen Kenntnis erlangt, die einem Vorsteuerabzug entgegengestanden hätten, wenn er sie bereits beim Bezug der Waren bzw. Abwicklung des Geschäfts gekannt hätte (…BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12 f.;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9).
- EuGH, 18.12.2014 - C-131/13
Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nur dann, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, und er deshalb als Beteiligter dieser Hinterziehung anzusehen ist (…EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 in den Rechtssachen C-439/04 und C-440/04 "Kittel und Recolta Recycling', DStR 2006, 1274 Rn. 53, 55 f.; vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a. "Italmoda', DStR 2015, 573 Rn. 50, 62 …und vom 16. Oktober 2019 - Rechtssache C-189/8 "Glencore Agriculture Hungary' Rn. 35 mwN;… BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9; für Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG) siehe auch § 25f UStG). - EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt nur dann, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, und er deshalb als Beteiligter dieser Hinterziehung anzusehen ist (EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 in den Rechtssachen C-439/04 und C-440/04 "Kittel und Recolta Recycling', DStR 2006, 1274 Rn. 53, 55 f.;… vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a. "Italmoda', DStR 2015, 573 Rn. 50, 62 …und vom 16. Oktober 2019 - Rechtssache C-189/8 "Glencore Agriculture Hungary' Rn. 35 mwN;… BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13 aaO;… vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14 Rn. 9 f.;… vom 2. September 2015 - 1 StR 239/15 Rn. 12;… vom 17. September 2019 - 1 StR 240/19 Rn. 8 …und vom 20. August 2019 - 1 StR 184/19 Rn. 9; für Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG) siehe auch § 25f UStG).
- BFH, 20.10.2021 - XI R 19/20
Versagung des Vorsteuerabzugs aus Altgoldlieferungen; Anforderungen an das …
Rn. 28 1. Zwar ist die nationale Regelung des § 25f Abs. 1 Nr. 2 UStG, nach dem der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG zu versagen ist, sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich u.a. mit seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem ein anderer Beteiligter auf einer nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer einbezogen war, im Streitzeitraum 2010 gemäß § 27 Abs. 30 UStG noch nicht anzuwenden (vgl. allgemein BFH-Beschluss vom 02.07.2021 - XI R 40/19, juris, Rz 24 ff.; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12.05.2020 - 1 StR 635/19, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2021, 302, Rz 8). - FG Münster, 17.03.2025 - 5 K 694/17
Verschulden beim Wissen müssen einer Umsatzsteuerhinterziehung
Rn. 148 Zwar ist die nationale Regelung des § 25f Abs. 1 Nr. 2 UStG, wonach der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG zu versagen ist, sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich u.a. mit seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer einbezogen war, gemäß § 27 Abs. 30 UStG im Streitjahr 2012 noch nicht anzuwenden (…vgl. allgemein BFH-Beschluss vom 02.07.2021 - XI R 40/19, BFH/NV 2022, 140; Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12.05.2020 - 1 StR 635/19, NStZ 2021, 302).Es entfällt aber nicht, wenn der Leistungsempfänger, der seine Leistung bezogen hat, nachträglich erkennt, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt hat, der in eine anderweitig begangene Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (vgl. BGH-Urteile vom 12.05.2020 - 1 StR 635/19, BFH/NV 2020, 1232 …und vom 01.10.2013 - 1 StR 312/13, BFH/NV 2014, 478).
- BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Umsatzsteuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zu den …
Insbesondere die Feststellung des Tatvorsatzes, namentlich der Kenntnis von der Einbindung in die Umsatzsteuerbetrugsketten (…vgl. dazu zuletzt BGH, Beschlüsse vom 20. April 2023 - 1 StR 83/20 Rn. 5 und vom 12. Mai 2020 - 1 StR 635/19, BGHR UStG § 15 Abs. 1 Vorsteuerabzug, Versagung 2 Rn. 8; jeweils mwN), fußt auf einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Beweiswürdigung, vor allem auf der Kommunikation des Angeklagten mit den bezüglich des neuen durch einen raschen Umsatz geprägten Vertriebszweigs und der unbekannten Lieferanten misstrauisch gewordenen Mitarbeitern der W. GmbH und der T. GmbH.
- BGH, 20.10.2021 - 1 StR 270/21
Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung: Höhe der verkürzten Steuer: keine …
Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen tragen die Annahme des Landgerichts, dass H. wegen Einbindung in eine Hinterziehungskette nicht gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG zum Vorsteuerabzug im Hinblick auf die von ihm nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG getätigten Eingangsumsätze berechtigt war und dass die Ausgangsumsätze, auch soweit die Energieerzeugnisse in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbracht wurden, nicht gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerfrei waren (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - C-131/13 - Italmoda, DStR 2015, 573; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 635/19, BGHR UStG § 15 Abs. 1 Vorsteuerabzug, Versagung 2 Rn. 8 sowie Jäger in Klein, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 372a mwN). - LG Lübeck, 06.07.2023 - 6 Qs 6/23
Aufrechterhaltung eines Vermögensarrests bei zulässigen Ermittlungspausen
Diese Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen ist, und er deshalb als Beteiligter dieser Hinterziehung anzusehen ist (vgl. etwa BGH vom 12.5.2020 - 1 StR 635/19). - LG Berlin I, 18.12.2024 - 536 KLs 8/23 Rn. 266 Dabei bestand von Anfang an keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, da der Angeklagte bereits bei der Ausführung der Lieferungen Kenntnis dieser die Berechtigung versagenden Umstände hatte, und diese Kenntnis nicht erst später oder bei Veranlassung der Voranmeldungen erlangt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 635/19 -, Rn. 8, juris).
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