Umsatzsteuergesetz
| Sechster Abschnitt - Sonderregelungen (§§ 23 - 25f) |
§ 25f
Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
(1) Sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs im Sinne des § 370 der Abgabenordnung oder in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens im Sinne der §§ 26a, 26c einbezogen war, ist Folgendes zu versagen:
| 1. | die Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 6a, | |
| 2. | der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, | |
| 3. | der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie | |
| 4. | der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. |
(2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht anzuwenden.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2021 | Jahressteuergesetz 2020 | 21.12.2020 | |
| 01.01.2020 | Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften | 12.12.2019 |
gesetzes § 24Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe § 25Besteuerung von Reiseleistungen § 25aDifferenzbesteuerung § 25bInner-
gemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte § 25cBesteuerung von Umsätzen mit Anlagegold § 25d(weggefallen) § 25eHaftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle § 25fVersagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
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Rechtsprechung zu § 25f UStG
18 Entscheidungen zu § 25f UStG in unserer Datenbank:
- FG Schleswig-Holstein, 18.03.2025 - 4 V 147/24
Vorliegen der Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 UStG und die daraus folgende ...
- FG Münster, 17.03.2025 - 5 K 694/17
Verschulden beim Wissen müssen einer Umsatzsteuerhinterziehung
- FG Thüringen, 22.08.2023 - 3 K 332/22
Versagen des Vorsteuerabzugs bei Einbeziehung in fremde Umsatzsteuerhinterziehung ...
- FG Hamburg, 24.07.2023 - 5 K 80/21
Zum Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen - teilweise auch durch ...
- BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23
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Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung
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Ablehnung des Vorsteuerabzugs
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Direktanspruch auf Vorsteuererstattung - Abrechnung einer dem ermäßigten ...
Querverweise
Auf § 25f UStG verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 27 (Allgemeine Übergangsvorschriften)