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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4868
BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52 (https://dejure.org/1954,4868)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1954 - 1 StR 761/52 (https://dejure.org/1954,4868)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1954 - 1 StR 761/52 (https://dejure.org/1954,4868)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (22)

  • RG, 01.03.1934 - 2 D 126/34

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der nicht selbst Besitz und …

    Auszug aus BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52
    Die in § 351 StGB erwähnten straferhöhenden Umstände sind ihm nur zuzurechnen, wenn auch ihm selbst die Führung der Bücher, Register oder Rechnungen oblag (RGSt 65, 102, 105 f; 68, 90; 75, 289),sei es auch nur durch Sichtvermerke oder Mitzeichnung (RG JW 1933, 1957; Urteil des Senats - 1 StR 469/51 vom 30. Oktober 1951).

    Die Verurteilung wegen Anstiftung zur schweren Amtsunterschlagung ist schließlich nicht haltbar, weil das Landgericht es unterlassen hat, die Anwendbarkeit des die Teilnahmevorschrift des § 48 StGB ausschließenden § 357 StGB zu prüfen (vgl RGSt 68, 90).

  • RG, 23.06.1924 - II 566/24

    1. Zum Begriff des Erlangens des Gewahrsams an Nachlaßsachen. 2. Können Diebstahl …

    Auszug aus BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52
    Die Angeklagte St. hat ihrerseits durch die Wegnahme den Tatbestand des § 242 StGB erfüllt; die Zusammenfassung eines von der Angeklagten D. etwa in Mittäterschaft mit der St. begangenen Diebstahls mit der nachfolgenden Amtsunterschlagung zu einer fortgesetzten Tat ist aus Rechtsgründen nicht zulässig (RGSt 58, 228).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52
    War die Angeklagte D. aber an den Veruntreuungen als Mittäterin, Anstifterin oder Gehilfin beteiligt, so, entfiel die Möglichkeit einer Bestrafung aus §§ 259, 260 StGB (BGHSt 2, 315; 4, 41 [BGH 27.01.1953 - 2 StR 558/52]; hinsichtlich der Beihilfe Urt des BGH 4 StR 695/52 vom 19. März 1953; 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953; 3 StR 776/52 vom 30. Oktober 1953).
  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 253/54

    Rechtsmittel

    Nach dieser Bestimmung wird nämlich nur der Verwaltungsangehörige bestraft, der ihm tatsächlich zustehende Befugnisse zur Ausstellung von Bescheinigungen über eine Bezugsberechtigung mißbräuchlich ausnutzt (vgl BGH 1 StR 761/52 vom 12.3.1954).
  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 355/59

    Rechtsmittel

    Sie macht mit Recht geltend, daß zwischen der fortgesetzten schweren Bestechlichkeit des Angeklagten und der fortgesetzten Untreue nicht Tateinheit, wie das Landgericht annimmt, sondern Tatmehrheit besteht (BGH Urteil vom 19. Februar 1952 - 3 StR 118/52;Urteil vom 25. Juni 1953 - 3 StR 1014/51;Urteil vom 12. März 1954 - 1 StR 761/52).
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