Rechtsprechung
| BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 73 Abs. 1 StGB; § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG
Einziehung (keine erlangten ersparten Aufwendung bei Steuerhinterziehung durch unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 Satz UStG) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung des Wertes von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 35 AO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 73 Abs 1 StGB, § 73c StGB, § 14c Abs 2 S 2 UStG
Einziehung des Wertes von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer - IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Einziehung des Werts von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 73 Abs. 1
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung - datenbank.nwb.de
Einziehung des Wertes von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Einziehung des Werts von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.07.2022 - 28 KLs 8/22 Js 233680/19
- BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 210
- StV 2023, 735 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von …
Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23
Jedoch muss sich der Steuervorteil im Vermögen des Täters auch widerspiegeln; denn nur dann hat er durch die ersparten (steuerlichen) Aufwendungen wirtschaftlich etwas erlangt (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 19; Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 10 mwN).In Fällen, in denen die geschuldete Umsatzsteuer - wie vorliegend - nicht aus einer Lieferung oder sonstigen Leistung resultiert, sondern ein unberechtigter Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ohne zugrundeliegende Leistung vorliegt, ist dies mit Blick auf die Sonderstellung des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG im Steuersystem nicht der Fall, weshalb eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen hier nicht in Betracht kommt (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 10 f.;… vom 25. März 2022 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 7 ff. …und vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 7).
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch …
Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23
Jedoch muss sich der Steuervorteil im Vermögen des Täters auch widerspiegeln; denn nur dann hat er durch die ersparten (steuerlichen) Aufwendungen wirtschaftlich etwas erlangt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 19;… Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 10 mwN). - BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20
Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23
Mit Blick darauf, dass die Revision des Angeklagten hinsichtlich der gegen ihn angeordneten Einziehung des Wertes von Taterträgen im Wesentlichen erfolgreich war, wäre es unbillig, ihn mit den gesamten Kosten des Rechtsmittels zu belasten; entsprechendes gilt bezüglich der insoweit in der ersten Instanz angefallenen Kosten und Auslagen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 311/20 Rn. 10 ff.). - BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21
Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen: …
Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23
In Fällen, in denen die geschuldete Umsatzsteuer - wie vorliegend - nicht aus einer Lieferung oder sonstigen Leistung resultiert, sondern ein unberechtigter Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ohne zugrundeliegende Leistung vorliegt, ist dies mit Blick auf die Sonderstellung des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG im Steuersystem nicht der Fall, weshalb eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen hier nicht in Betracht kommt (…BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 10 f.; vom 25. März 2022 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 7 ff. …und vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 7). - BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung: keine ersparten Aufwendungen bei bloßem …
Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23
In Fällen, in denen die geschuldete Umsatzsteuer - wie vorliegend - nicht aus einer Lieferung oder sonstigen Leistung resultiert, sondern ein unberechtigter Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ohne zugrundeliegende Leistung vorliegt, ist dies mit Blick auf die Sonderstellung des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG im Steuersystem nicht der Fall, weshalb eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen hier nicht in Betracht kommt (…BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 10 f.;… vom 25. März 2022 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 7 ff. und vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 7).
- BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Begriff des Verfügungsbefugten; …
aa) Sie scheitert bereits daran, dass derjenige, dessen Steuerschuld sich nur aus § 14c Abs. 2 UStG ergibt, keine abschöpfbaren Vermögensvorteile in der Form von Steuerersparnissen erzielt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2023 - 1 StR 77/23 Rn. 7;… vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 7 …und vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10). - BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23
Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung
Dieser vertritt auch seither in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass im Falle der teilweisen oder vollständigen Aufhebung der Einziehungsentscheidung aus Rechtsgründen nur die hierauf entfallenden Gerichts- und Verteidigerkosten gemäß § 473 Abs. 4 StPO zu ermäßigen seien, was sich für das erstinstanzliche Verfahren aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO ergebe (…vgl. nur Urteil vom 27.06.2023 - 1 StR 374/22 -, NStZ-RR 2023, 279 juris Rn. 15;… Beschlüsse vom 21.10.2021 - 1 StR 252/21 -, juris Rn. 2 f.;… vom 05.04.2023 - 1 StR 49/23 -, wistra 2023, 300, juris Rn. 10;… vom 06.04.2023 - 1 StR 36/23 -, wistra 2023, 342, juris Rn. 5; vom 02.05.2023 - 1 StR 77/23 -, NStZ-RR 2023, 210, juris Rn. 9).
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