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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2020 - 1 StR 78/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24993
BGH, 23.07.2020 - 1 StR 78/20 (https://dejure.org/2020,24993)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2020 - 1 StR 78/20 (https://dejure.org/2020,24993)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 1 StR 78/20 (https://dejure.org/2020,24993)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB; § 73 StGB
    Steuerhinterziehung (Steuererklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal; Einziehung: erlangtes Etwas bei Hinterziehung von Tabaksteuer)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Sicherstellung steuerpflichtiger Tabakwaren; steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 27 Abs 2 StGB, § 28 Abs 1 StGB, § 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB
    Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Sicherstellung steuerpflichtiger Tabakwaren; steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Betrages hinsichtlich des eingezogenen Wertes von Taterträgen aus einer Hinterziehung von Tabaksteuer; Voraussetzungen einer weiteren Strafrahmenverschiebung gemäß § 28 Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und die Einziehung der verkürzten Steuern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tabaksteuerhinterziehung - und die Einziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tabaksteuerhinterziehung durch Unterlassen - und die Strafrahmenverschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 300
  • StV 2020, 775 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.2020 - 1 StR 403/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Verkürzung von Verbrauchssteuern); gewerbsmäßiger …

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 1 StR 78/20
    Für die Hinterziehung von Tabaksteuer hat der Senat in seiner jüngeren Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 20, BGHSt 64, 146; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 403/19 Rn. 12 mwN).

    Denn aufgrund der Sicherstellung ist ein (weiteres) Inverkehrbringen und eine wirtschaftliche Verwertung der - der Steuer unterliegenden - Waren, auf das für die Verbrauch- bzw. Warensteuern als Entstehungstatbestand allgemein abgestellt wird, ausgeschlossen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 10 ff. und vom 31. März 2020 - 1 StR 403/19 Rn. 13).

    Nur dann hat der Täter durch die ersparten Aufwendungen auch wirtschaftlich etwas erlangt (…BGH, aaO Rn. 20; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 403/19 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 454/17

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 1 StR 78/20
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, hat der Senat durch Urteil vom 23. Oktober 2018 im Verfahren 1 StR 454/17 seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB handelt, das eine Strafrahmenverschiebung eröffnet.

    Zwar kann Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 454/17 Rn. 19 …und vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12 Rn. 52, BGHSt 58, 218), was bei den Angeklagten Me. und P. nicht der Fall war.

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch …

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 1 StR 78/20
    Für die Hinterziehung von Tabaksteuer hat der Senat in seiner jüngeren Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 20, BGHSt 64, 146;… Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 403/19 Rn. 12 mwN).

    Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "etwas Erlangtes' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19, BGHSt 64, 146 mwN).

  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen …

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 1 StR 78/20
    Zwar kann Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (…vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 454/17 Rn. 19 und vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12 Rn. 52, BGHSt 58, 218), was bei den Angeklagten Me. und P. nicht der Fall war.
  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 199/19

    Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauch- und Warensteuern (ersparte Steuer …

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 1 StR 78/20
    Denn aufgrund der Sicherstellung ist ein (weiteres) Inverkehrbringen und eine wirtschaftliche Verwertung der - der Steuer unterliegenden - Waren, auf das für die Verbrauch- bzw. Warensteuern als Entstehungstatbestand allgemein abgestellt wird, ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 10 ff. …und vom 31. März 2020 - 1 StR 403/19 Rn. 13).
  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23

    Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauchssteuern und anschließender …

    Gegen ihn ist die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe der verkürzten Verbrauchsteuer anzuordnen, wenn sich die Tabaksteuerersparnis in seinem Vermögen niederschlägt (§ 370 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 1 AO, § 23 Abs. 1 TabStG aF; st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2020 - 1 StR 78/20 Rn. 3, 10 …und vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 7-9; jeweils mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21

    Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …

    a) Die Bestimmung des Strafrahmens (UA S. 67) ist zwar rechtsfehlerfrei, da nur bei Beihilfe zu - hier nicht gegebenen (vorstehend II. 1. b) cc)) - Unterlassenstaten (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 27 Abs. 1, 2, § 49 Abs. 1 StGB) eine weitere Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB in Betracht gekommen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 265/20 Rn. 4;… vom 16. September 2020 - 1 StR 140/20 Rn. 11 und vom 23. Juli 2020 - 1 StR 78/20 Rn. 6; je mwN).
  • BGH, 12.12.2023 - 1 StR 359/23

    Einziehung (Erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von Verbrauchsteuern: …

    Bei der Hinterziehung von Tabaksteuer ist ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur gegeben, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 1 StR 78/20, Rn. 3 m. w. N.).
  • LG Hagen, 27.03.2023 - 71 KLs 17/22
    Denn diese standen für den Weitervertrieb nicht mehr zur Verfügung (vgl. BGH, Beschluss vom 23.07.2020, 1 StR 78/20).
  • BGH, 12.12.2023 - 1 StR 360/23

    Einziehung (Erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von Verbrauchsteuern: …

    Bei der Hinterziehung von Tabaksteuer ist ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur gegeben, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 1 StR 78/20, Rn. 3 m. w. N.).
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