Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1993 - 1 StR 782/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einschränkende Auslegung der Geiselnahme gem. § 239 b Strafgesetzbuch (StGB) - Sich-Bemächtigen als unmittelbares Nötigungsmittel einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Nötigung
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StGB § 177 Abs. 2; StGB § 239b
Sich-Bemächtigen i.S. von § 239b StGB bei Vergewaltigung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92
Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - 1 StR 782/92
In seiner nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen, zur Veröffentlichung in der Sammlung BGHSt vorgesehenen Grundsatzentscheidung vom 17. November 1992 (1 StR 534/92) hat der Senat jedoch klargestellt, daß § 239 b StGB einschränkend ausgelegt werden muß.
- BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …
Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt. - BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93
Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das …
Danach gilt: Bemächtigt sich der Täter des Opfers allein zu dem Zweck, es zu vergewaltigen, sexuell zu nötigen oder zu erpressen, und verwirklicht er diese Absicht innerhalb des genannten Gewaltverhältnisses, so ist er lediglich nach § 177, § 178 oder §§ 253, 255 StGB zu bestrafen (so auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92). - BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis - …
Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1992 - 1 StR 528/92 - und 27. Juli 1992 - 1 StR 419/93 - für die Fälle der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und räuberischen Erpressung bekräftigt.
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