Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 1 T 10/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gesetzliches Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder nach ihrem Vater
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung des Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 Nichtehelichengesetz ( NEhelG ) mit dem gesetzlichen Erbrecht nichtehelicher Kinder geboren vor dem 01.07.1949; Kompletter Ausschluss des Erbrechts aller vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesetzliches Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung des Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 Nichtehelichengesetz (NEhelG) mit dem gesetzlichen Erbrecht nichtehelicher Kinder geboren vor dem 01.07.1949; Kompletter Ausschluss des Erbrechts aller vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03
Erbrecht vor dem 1.1.1949 geborener nichtehelicher Kinder
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 1 T 10/10
Zur Begründung führte es aus, dass dem Erbrecht des Sohnes die Regelung des Artikel 12 § 10 Abs. 2 NEhelG entgegenstünde, die gültiges Recht und im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03 - als verfassungskonform anzusehen sei.Überlässt man es nun den Fachgerichten, in jedem Einzelfall zu entscheiden, inwieweit die Entscheidung des Gerichtshofs eine Nichtanwendung der streitigen Norm rechtfertigt, so entsteht ein nicht mehr durchschaubarer Flickenteppich von Partikularjudikaten, der aus Gründen des Vertrauensschutzes zu Gunsten des Erblassers, dem das Bundesverfassungsgericht einen hohen Wert beimisst (vgl. hierzu: BVerfG , DNotZ 2004, 471), nicht hingenommen werden kann.
Rn. 25 2. Eine Richtervorlage gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG kam vorliegend ebenso nicht in Betracht, da die Verfassungsmäßigkeit der im Streit stehenden Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Nichtannahmebeschlusses vom 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03; veröffentlicht in DNotZ 2004, 471 - bereits zum wiederholten Male umfassend beleuchtet und geklärt hat (zum gleichen Ergebnis kommend: OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 674).
- EGMR, 28.05.2009 - 3545/04
Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren …
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 1 T 10/10
Die gesetzliche Regelung des Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG steht dem gesetzlichen Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden, nach ihrem Vater auch noch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28.05.2009 in der Beschwerdesache Brauer ./. Deutschland - Beschwerde-Nr.: 3545/04; veröffentlicht in FamRZ 2009, 1293 - entgegen.Rn. 7 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Rahmen seiner Entscheidung vom 28.05.2009 in der Beschwerdesache Brauer ./. Deutschland - Beschwerde-Nr.: 3545/04; veröffentlicht in FamRZ 2009, 1293 - in einem Fall fest, dass die deutsche Regelung des Artikels 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 12 i.V.m. Artikel 8 EMRK verletze.
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache …
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 1 T 10/10
Rn. 22 Im Falle des Artikels 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG stellt der Gerichtshof in seiner konkreten Entscheidung vom 28.05.2009 auf drei entscheidungserhebliche Erwägungen ab (vgl. hierzu auch: OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 119): Auf die familiäre Verbindung zwischen dem Erblasser und seinem nichtehelichen Kind, auf die Problematik der Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Kindern in der ehemaligen DDR sowie auf die Nichtgewährung jeglicher finanzieller Entschädigung für den Ausschluss des nichtehelichen Kindes von seinem gesetzlichen Erbrecht. - OLG Stuttgart, 24.11.2009 - 8 W 462/09
Völkerrechtskonforme Auslegung des Nichtehelichengesetzes im Hinblick auf die …
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 1 T 10/10
Rn. 25 2. Eine Richtervorlage gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG kam vorliegend ebenso nicht in Betracht, da die Verfassungsmäßigkeit der im Streit stehenden Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Nichtannahmebeschlusses vom 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03; veröffentlicht in DNotZ 2004, 471 - bereits zum wiederholten Male umfassend beleuchtet und geklärt hat (zum gleichen Ergebnis kommend: OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 674). - BVerwG, 04.06.1998 - 2 DW 3.97
Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 1 T 10/10
Die gesetzliche Regelung des Artikels 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG steht seinem gesetzlichen Erbrecht aus § 1924 Abs. 1 BGB auch noch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28.05.2009 entgegen, da Letzterer eine die innerstaatliche Rechtsordnung unmittelbar gestaltende Wirkung nicht zukommt (vgl. hierzu: BVerwG , NJW 1999, 1649, 1650).
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kommt daher nicht in Betracht (so auch OLG Köln ZEV 2011, 129, 131; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 674, 675; LG Karlsruhe, Beschluss vom 30. September 2010 - 1 T 10/10, juris Rn. 25 ff.; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 2106, 2108).
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