Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 08.04.1997 - 1 Ta 89/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
ArbGG §§ 62 Abs. 2 Satz 2, 68, 78 Abs. 1 Satz 1, ZPO §§ 937 Abs. 2, 575
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag; Erlaß einer einstweiligen Verfügung ; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ; Dringende Fälle; Arbeitsgerichtliches Beschwerdeverfahren ; Zurückverweisung der Sache; Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ; Berufungsverfahren
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 03.03.1997 - 2 Ga 7/97
- LAG Sachsen, 08.04.1997 - 1 Ta 89/97
Papierfundstellen
- MDR 1997, 855
- NZA 1998, 223
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 03.01.1984 - 8 Ta 365/83
Abweisung einstweiliger Verfügung nach mündlicher Verhandlung
Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.1997 - 1 Ta 89/97
Die Auffassung von Germelmann/Matthes/Prütting, wonach mit der möglichst schnellen Entscheidung dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt werden solle, entweder einen neuen, verbesserten Antrag zu stellen, oder aber die Rechtsmittelinstanz anzurufen, läuft jedenfalls letzterenfalls bestenfalls auf eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes erster Instanz hinaus (vgl. LAG Hamm, Beschluß vom 03.01.1984 - 8 Ta 865/83 -, S. 5 - veröffentlicht nur Leitsatz, BB 1984, 409 -).Zumindest aber sollte selbst dann die Zurückweisung des Gesuchs ohne mündliche Verhandlung nur erfolgen dürfen, wenn der Antragsteller noch Erfolgsaussichten in der Beschwerdeinstanz oder in einem neuen Verfahren hat und die Warnung des Gegners (durch die Bestimmung einer mündlichen Verhandlung) die Wirksamkeit des Rechtsschutzes vereiteln könnte (…vgl. Walker,aaO., § 937 Rdnr. 7 m. w. N.).
- LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20
Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung; …
Die Grundvoraussetzung der besonderen Dringlichkeit muss aber auch dann erfüllt sein, anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (allgemeine Auffassung, vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf…, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 3 Ta 5/19, Rn. 18, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ta 76 c/11, Rz. 24, juris; Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 8. April 1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855 f.;… Germelmann/Matthes/Prütting/Germelmann, ArbGG, 8. Auflage 2014, § 62 Rn. 85;… Walker, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, 2018, § 62 Rn. 115 mwN.). - LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19
Anforderungen an das Verfahren bei Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer …
Die Grundvoraussetzung der besonderen Dringlichkeit muss aber auch dann erfüllt sein, anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (…allg. M., vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 24; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855 f.;… GMP/Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 85;… Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 62 Rn. 115 m.w.N.).Im Beschwerdeverfahren findet § 68 ArbGG keine Anwendung, vielmehr sind über § 78 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der § 567 ff ZPO heranzuziehen (…LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 31-33; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855;… GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Auflage, § 78 Rn. 34 f.;… Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 78 Rn. 55).
- LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
Rechtsweg; Rechtshängigkeit; fehlerhafte Zustellung; Zurückverweisung
Vielmehr sind über § 78 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der § 567 ff ZPO heranzuziehen (…LAG Düsseldorf vom 08.01.2019 - 3 Ta 5/19, juris, Rz. 24;… LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 31-33; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855;… GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Auflage, § 78 Rn. 34 f.;… Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 78 Rn. 55).
- LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11
Einstweilige Verfügung, Antragsabweisung, Entscheidung durch Vorsitzenden allein, …
§ 62 Abs. 2 S. 2 ArbGG verlangt folglich als Voraussetzung für die Zurückweisung des Antrages ohne mündliche Verhandlung einen dringenden Fall (vgl. dazu LAG Hamburg…, Beschluss vom 18.07.2002 - 3 Ta 18/02 -, zit. n. JURIS Rdnr. 6, 7; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.12.1995 - 9 Ta 273/95 - in LAG-E § 62 ArbGG 1979 Nr. 21; LAG Sachsen, Beschluss vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97 - in NZA 1998, S. 233;… Germelmann u. a., ArbGG, 7. Aufl., § 62 Rdnr. 83; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, Abschn. D Rdziff. 47;… Ostrowicz/Künzl/Scholz, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, Rdnr. 832).Denn andernfalls liefe dies auf eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes erster Instanz hinaus, (so zutreffend LAG Sachsen, Beschluss vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97 -, in NZA 1998 S. 224) und zudem könnte mit einer solchen Argumentation das Arbeitsgericht jede einstweilige Verfügung zügig in die zweite Instanz durchreichen, weil erst dort eine abschließende Regelung ohne weitere Rechtsmittel möglich ist.
- LAG Nürnberg, 27.04.1998 - 5 Ta 42/98
Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Zurückweisung des Antrags ohne mündliche …
Die Beschwerdekammer folgt hierbei der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Sachsen (Beschluß vom 08.04.1997, NZA 98, 223 f [LAG Sachsen 08.04.1997 - 1 Ta 89/97] ). - LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2010 - 6 Ta 214/09
Einstweilige Verfügung, Arbeitgeber, Direktionsrecht, Einschränkung, …
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