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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33467
OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10 (https://dejure.org/2011,33467)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.06.2011 - 1 U 1299/10 (https://dejure.org/2011,33467)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 1 U 1299/10 (https://dejure.org/2011,33467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksüberschwemmung: Nachbar kann Zustandstörer sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung von Überschwemmungen auf einem Wiesengrundstück durch eine Ortsgemeinde

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.04.1991 - III ZR 1/90

    Abfließen von Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10
    Die Kläger verfolgen einen - seiner Rechtsnatur nachbarrechtlichen - Abwehranspruch auf Beseitigung der durch wild von den oberliegenden Grundstücken abfließendes Oberflächenwasser hervorgerufenen Überschwemmungen (vgl. BGHZ 114, 183 = NJW 1991, 2770).

    Das hier gegenständliche Oberflächenwasser ist wild abfließendes Wasser i.S.d. § 82 Abs. 1 LWG; soweit es naturgemäß in gewissem Umfang mit abgeschwemmten Bodenbestandteilen vermengt ist, hindert dies die Anwendung der wasserrechtlichen Sonderregelung nicht (vgl. BGHZ 114, 183 = NJW 1991, 2770 Tz. 20).

    Daher sind dem Eigentümer eines Grundstücks, von dem durch Naturereignisse ausgelöste Störungen ausgehen oder - wie hier - weitergeführt werden, diese Beeinträchtigungen nur zuzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht oder pflichtwidrig nicht verhindert hat (vgl. BGHZ 90, 255, 266; 114, 183;… Palandt/Bassenge a.a.O. Rn. 18;… Fritzsche a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10
    Es bleibt ihm grundsätzlich überlassen, auf welchem Weg er die bevorstehende Eigentumsbeeinträchtigung abwendet (vgl. BGHZ 67, 2522, 253; NJW 2004, 1035; OLG Köln NJW-RR 1990, 1087;… Palandt/Bassenge a.a.O. Rn. 51); erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung geht alsdann das Wahlrecht auf den Gläubiger über (§§ 887, 888 ZPO;… vgl. Greger in: Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 253 Rn. 13c).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10
    Daher sind dem Eigentümer eines Grundstücks, von dem durch Naturereignisse ausgelöste Störungen ausgehen oder - wie hier - weitergeführt werden, diese Beeinträchtigungen nur zuzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht oder pflichtwidrig nicht verhindert hat (vgl. BGHZ 90, 255, 266; 114, 183;… Palandt/Bassenge a.a.O. Rn. 18;… Fritzsche a.a.O. Rn. 17 ff.).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 4/93

    Umfang der Gewässerunterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10
    Es geht nicht um die Folgen des Ausbaus eines - nach gesetzlicher Vorgabe ohnedies in der Unterhaltungslast der Verbandsgemeinde stehenden - Gewässers dritter Ordnung i.S.d. §§ 3 Abs. 2 Nr. 3, 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LWG (vgl. zum zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Gewässerunterhaltspflicht BGHZ 125, 186 = NJW 1994, 3090; Senatsurteil vom 17. November 2010 - 1 U 461/10 -).
  • OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90

    Hinreichende Bestimmung eines Vollstreckungsantrags; Konkrete Bezeichnung der für …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10
    Es bleibt ihm grundsätzlich überlassen, auf welchem Weg er die bevorstehende Eigentumsbeeinträchtigung abwendet (vgl. BGHZ 67, 2522, 253; NJW 2004, 1035; OLG Köln NJW-RR 1990, 1087;… Palandt/Bassenge a.a.O. Rn. 51); erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung geht alsdann das Wahlrecht auf den Gläubiger über (§§ 887, 888 ZPO;… vgl. Greger in: Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 253 Rn. 13c).
  • OLG Koblenz, 19.01.2005 - 1 U 479/04

    Pflichten des Eigentümers einer Privatstrasse; Ableitung des Niederschlagswassers

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10
    Sie hat vorliegend aber durch eigenes Zutun einen gefahrerhöhenden Tatbestand gesetzt und damit die Grundlage für ihre Inanspruchnahme als Handlungsstörerin geschaffen (…vgl. Fritzsche in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 1004 Rn. 23 f.;… Palandt/Bassenge, BGB, 70. Auflage 2011, § 1004 Rn. 23; s. auch Senat OLGR 2005, 352).
  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 282/16

    WEG-Streitigkeit über Gebrauch des Wohnungseigentums: Schlichtungsverfahren …

    Rn. 41 Zwar steht der Klägerin ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 01.06.2011 - 1 U 1299/10 = BeckRS 2012, 05725;… Herrler, in: Palandt, 76. Aufl. (2017), § 1004 Rn. 48 f.) bzw. § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB zu, weil die Beklagten ihren der Klägerin gegenüber bestehenden Unterlassungspflichten (auf deren Mahnungen) nicht nachgekommen sind und die nachträgliche Einschaltung des Prozessbevollmächtigten zur Verfolgung und Durchsetzung der berechtigten Ansprüche der Klägerin erforderlich war.
  • OLG Zweibrücken, 12.06.2014 - 6 U 64/12

    Begriff des Übertritts von Wasser i.S. von § 37 Abs. 1 LNRG Rheinland-Pfalz

    Der Beklagte wäre kein Störer, wenn es sich - wie mit der Berufung nahegelegt - nur um den wilden Abfluss von Regenwasser aufgrund der natürlichen Gestaltung des Bodens handeln würde (BGH NJW 1991, 2770, 2771; OLG Koblenz 1 U 1299/10 v. 1.6.2011, juris Rn. 21;… Palandt, BGB 73. Aufl. § 1004 Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 14.01.2014 - 4 U 2123/13

    Nachbarrecht: Störerhaftung bei durch Biber verursachten Überflutungsschaden

    Weiterhin verweist er auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 01.06.2011, Az. 1 U 1299/10.

    Rn. 9 3. Die Stellungnahme des Klägers zum Hinweis des Senats führt nicht zu einer Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung, insbesondere betrifft die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Koblenz vom 01.06.2011 (1 U 1299/10) eine nicht vergleichbare Fallkonstellation.

  • LG Darmstadt, 04.03.2021 - 19 O 10/14
    In dem Urteil des OLG Koblenz (Urteil vom 01.06.2011 - 1 U 1299/10) kam es für die dort bejahte Handlungspflicht der dortigen Beklagten entscheidend darauf an, dass die dortige Beklagte (bzw. deren Streithelferin) durch bauliche Maßnahmen (Anlage eines längsgerichteten Grabens mit mehreren darin mündenden Drainagen) den Abfluss von Wasser von dem Beklagtengrundstück auf das dortige Klägergrundstück gezielt verstärkte.
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