Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 17 StVG, § 9 Abs 3 StVO, § 10 StVO
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Beweisschwierigkeiten bei Kollision zwischen Linksabbieger und vom Fahrbahnrand angefahrenem Fahrzeug - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug des Gegenverkehrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kollision zwischen einem anfahrenden und einem entgegenkommenden Fahrzeug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug des Gegenverkehrs
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 17.08.2012 - 2 O 242/11
- OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Dann ersetzt der Anscheinsbeweis mit Blick auf diese Typizität den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens (vgl. BGH VersR 2012, 248, 249;… Greger in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 286 Rdnr. 9 a).Ob der Sachverhalt in diesem Sinn im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer sorgfältigen und umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (BGH VersR 1986, 343, 344; 1996, 772; 2012, 248, 249).
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Solche Umstände können sich aber auch aus einem zulässigen Fahrverhalten ergeben, wenn besondere, die allgemeine Gefahr des Fahrens mit einem Kraftfahrzeug übersteigende Gefahrenmomente vorhanden sind, wie z. B. beim gefahrträchtigen Vorgang des Abbiegens nach links oder etwa beim Einfahren in eine unklare Verkehrssituation (vgl. BGH VersR 2005, 702).Ein Sachverhalt, der aufgrund seiner Typizität das Eingreifen eines Anscheinsbeweises zu Lasten des Linksabbiegers begründen könnte (vgl. hierzu BGH NZV 2005, 249, 250; 2007, 294;… König a.a.O. § 9 Rn. 55) ist mit Blick auf die oben dargestellten Besonderheiten nicht gegeben.
- BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84
Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Rn. 17 Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. BGH VersR 1959, 518, 519; 1986, 343; 2011, 234).Ob der Sachverhalt in diesem Sinn im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer sorgfältigen und umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (BGH VersR 1986, 343, 344; 1996, 772; 2012, 248, 249).
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Denn Umstände, welche die Betriebsgefahr erhöhen, können bei der Schadensabwägung zu Lasten eines Beteiligten nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie feststehen, d. h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO von demjenigen, der sich auf sie beruft, bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben, also unfallursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 2005, 945; 2007, 263). - BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Diese kann durch besondere Umstände erhöht sein, namentlich durch eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen (vgl. BGH VersR 2000, 1294). - BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10
Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Wahrt der Ein- bzw. Anfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (vgl. BGH VersR 2011, 1540 m.w.N.). - BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Denn Umstände, welche die Betriebsgefahr erhöhen, können bei der Schadensabwägung zu Lasten eines Beteiligten nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie feststehen, d. h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO von demjenigen, der sich auf sie beruft, bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben, also unfallursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 2005, 945; 2007, 263). - BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Rn. 17 Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. BGH VersR 1959, 518, 519; 1986, 343; 2011, 234). - BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Ob der Sachverhalt in diesem Sinn im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer sorgfältigen und umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (BGH VersR 1986, 343, 344; 1996, 772; 2012, 248, 249). - BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58
Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende) …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Rn. 17 Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. BGH VersR 1959, 518, 519; 1986, 343; 2011, 234).
- LG Saarbrücken, 23.12.2020 - 13 S 117/20
Verkehrsunfall - Sorgfaltspflichten beim Anfahren vom Fahrbahnrand
b) Ob gegen den Anfahrenden bei einer Kollision mit einem Linksabbieger ein Anscheinsbeweis streitet (verneinend OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2013 - 1 U 152/12, Schaden-Praxis 2014, 224), kann vorliegend dahinstehen.Ist in die Haftungsverteilung auf Beklagtenseite damit ein Verstoß gegen § 10 StVO einzustellen, ist nicht mehr entscheidungserheblich, ob in der vorliegenden Konstellation gegen den Kläger ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 9 StVO streitet (verneinend OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2013 - 1 U 152/12, aaO; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2015 - I-11 U 44/14, juris) oder ein Verstoß des Klägers gegen § 9 StVO oder § 1 Abs. 2 StVO positiv festgestellt werden kann.
- LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15 Rn. 41 Deshalb kann die Haftungsverteilung im Streitfall nur unter Abwägung der beiderseitigen (einfachen) Betriebsgefahren erfolgen, was eine Quotelung von 50% zu 50% angemessen erscheinen lässt (vgl. PfOLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2013 - 1 U 152/12 -, juris).
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