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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 11.06.2018

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38221
OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,38221)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,38221)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,38221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 254 Abs 2 S 2 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB, § 86 Abs 1 VVG
    Rechtsanwaltshaftung: Regressanspruch des Rechtsschutzversicherers wegen Pflichtverletzungen des Rechtsanwalts hinsichtlich eines Rechtsstreits gegen ein Versicherungsmaklerunternehmen

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Pflicht des VM zur Wahrung der Interessen des VN, Interessenwahrnehmungspflicht, Marktbeobachtungspflicht, Pflicht zur Führung von Jahresgesprächen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 64
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 18.02.2016 - 28 U 73/15

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei einem rechtsschutzversicherten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18
    Rn. 29 Auch die Anforderungen an die Aufklärung und Risikobelehrung des Mandanten durch den Rechtsanwalt sind nicht geringer, wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist (OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2016, 28 U 73/15, juris, Rdn. 76).

    Rn. 31 Steht dem Mandanten ein Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt zu, weil dieser seine Pflichten aus dem mit ihm geschlossenen Anwaltsvertrag mangelhaft erfüllt hat, muss sich der Mandant ein etwaiges unsorgfältiges Verhalten seines Rechtsschutzversicherers (hier: Zusage trotz Erkennbarkeit der Unschlüssigkeit der beabsichtigten Klage) auch nicht nach §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB entgegenhalten lassen (OLG Koblenz…, Urteil vom 16. Februar 2011, 1 U 358/10, juris, Rdn. 29 ff.;… Urteil vom 16. Februar 2006, 5 U 271/05, juris, Rdn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2016, 28 U 73/15, juris, Rdn. 137 ff.).

    Rn. 35 Zu Gunsten der klagenden Rechtsschutzversicherung greift zumindest der Anscheinsbeweis, dass der Mandant nicht um Deckung hätte nachsuchen lassen und den Anspruch nicht verfolgt hätte, wenn der Anwalt ihm davon abgeraten hätte, denn das wäre aus der Sicht eines vernünftigen Mandanten die einzig naheliegende Reaktion auf die entsprechende anwaltliche Belehrung gewesen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2016, 28 U 73/15, juris, Rdn. 123; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 4. Juli 2016, 9 U 102/14, juris, Rdn. 78).

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18
    Der BGH hat eine Rechtsanwaltssozietät sogar dann als verpflichtet angesehen, über die Erfolgsaussichten eines beabsichtigten Rechtsstreits zu belehren, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt worden war, deren Geschäftsführer und Gesellschafter selbst Rechtsanwälte und Mitglieder der beauftragten Sozietät waren (BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, IX ZR 125/10, juris, Rdn. 20).

    Rn. 24 Selbst wenn dem Anwalt schon bei Abschluss des Anwaltsvertrags die Weisung erteilt wurde, Klage zu erheben, muss er prüfen, ob dem Mandanten durch das Befolgen dieser Weisung Nachteile drohen (BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, IX ZR 125/10, juris, Rdn. 18).

  • OLG Koblenz, 16.02.2011 - 1 U 358/10

    Mitverschulden einer Rechtsschutzversicherung wegen der Erteilung einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18
    Ihr Schutzzweck besteht nicht darin, einen Rechtsanwalt davor zu bewahren, für die Kostenfolgen einer Verletzung seiner Pflichten aus dem Mandatsvertrag einstehen zu müssen (OLG Koblenz, Urteil vom 16. Februar 2011, 1 U 358/10, juris, Rdn. 35 und 43).

    Rn. 31 Steht dem Mandanten ein Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt zu, weil dieser seine Pflichten aus dem mit ihm geschlossenen Anwaltsvertrag mangelhaft erfüllt hat, muss sich der Mandant ein etwaiges unsorgfältiges Verhalten seines Rechtsschutzversicherers (hier: Zusage trotz Erkennbarkeit der Unschlüssigkeit der beabsichtigten Klage) auch nicht nach §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB entgegenhalten lassen (OLG Koblenz, Urteil vom 16. Februar 2011, 1 U 358/10, juris, Rdn. 29 ff.;… Urteil vom 16. Februar 2006, 5 U 271/05, juris, Rdn. 20 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 18. Februar 2016, 28 U 73/15, juris, Rdn. 137 ff.).

  • OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 223/15

    Keine Haftung des Versicherungsmaklers für Unterversicherung durch nachträgliche …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18
    Rn. 13 Eine von der Beklagten angenommene Pflicht des Versicherungsmaklers zur laufenden, mindestens einmal jährlich durchgeführten Bestandsaufnahme und Überprüfung, ob die bestehenden Versicherungen den Verhältnissen und Bedürfnissen des Versicherungsnehmers entsprechen (Bl. 32 des Vorprozesses; S. 3 des Schriftsatzes der Beklagten vom 2. Oktober 2017, Bl. 62 d.A.), besteht nicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Juni 2016, 4 U 223/15, juris, Rdn. 35) und ist auch, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Literatur nicht in Betracht gezogen worden.

    Nur bei außerhalb der Sphäre des Versicherungsnehmers liegenden Veränderungen (z.B. Änderung der Rechtslage) muss der Makler von sich aus tätig werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Juni 2016, 4 U 223/15, a.a.O., Rdn. 31 unter Hinweis auf Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 5 Rdn. 313 ff.).

  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 21/09

    Unfallschaden - Pflicht des eingeschalteten Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18
    Rn. 12 Nach allgemeiner Ansicht wird durch den Versicherungsmaklervertrag zwar in der Regel ein Dauerschuldverhältnis begründet, durch das der Versicherungsmakler nicht nur zu einmaligen Bemühungen um die Beschaffung von Versicherungsschutz, sondern auch zur anschließenden umfassenden Dauerbetreuung der Interessen des Versicherungsnehmers mit der erforderlichen Beratung über Anpassung und Veränderung des Versicherungsschutzes während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet wird (…Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 59 Rdn. 72;… Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 61 Rdn, 14 f.;… Thomas Münkel in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl. 2015, § 61 Rdn. 17;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 5 Rdn. 308 ff.; vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2009, III ZR 21/09, juris, Rdn. 8: Verpflichtung des Versicherungsmaklers zur Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2016 - 9 U 102/14

    Rückforderung der von einer Rechtsschutzversicherung gezahlten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18
    Rn. 35 Zu Gunsten der klagenden Rechtsschutzversicherung greift zumindest der Anscheinsbeweis, dass der Mandant nicht um Deckung hätte nachsuchen lassen und den Anspruch nicht verfolgt hätte, wenn der Anwalt ihm davon abgeraten hätte, denn das wäre aus der Sicht eines vernünftigen Mandanten die einzig naheliegende Reaktion auf die entsprechende anwaltliche Belehrung gewesen (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 18. Februar 2016, 28 U 73/15, juris, Rdn. 123; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juli 2016, 9 U 102/14, juris, Rdn. 78).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 271/05

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen Erhebung einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 1 U 2/18
    Rn. 31 Steht dem Mandanten ein Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt zu, weil dieser seine Pflichten aus dem mit ihm geschlossenen Anwaltsvertrag mangelhaft erfüllt hat, muss sich der Mandant ein etwaiges unsorgfältiges Verhalten seines Rechtsschutzversicherers (hier: Zusage trotz Erkennbarkeit der Unschlüssigkeit der beabsichtigten Klage) auch nicht nach §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB entgegenhalten lassen (OLG Koblenz…, Urteil vom 16. Februar 2011, 1 U 358/10, juris, Rdn. 29 ff.; Urteil vom 16. Februar 2006, 5 U 271/05, juris, Rdn. 20 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 18. Februar 2016, 28 U 73/15, juris, Rdn. 137 ff.).
  • OLG München, 25.11.2020 - 15 U 2415/20

    Anwaltshaftung nach Erteilung einer Deckungszusage durch den …

    Ein Rechtsanwalt habe die Pflicht, keine Kosten auslösenden rechtlichen Schritte zu ergreifen, die nicht geeignet seien, den Rechten des Mandanten zur Durchsetzung zu verhelfen (OLG Celle, Urteil vom 9.11.2005,3 U 83/05 bezüglich eines verjährten Anspruchs, allerdings ohne Thematisierung der Deckungszusage); OLG Hamm, Urt. Vom 18.02.2017 - 28 U 73/15 (mit Anm. Grams BRAK-Mitt. 2016, 276): Der Rechtsanwalt sei sogar gehalten, bei fehlender Erfolgsaussicht von der Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung abzuraten; so auch schon OLG Düsseldorf, Urt. vom 04.07.2016 - I -9 U 102/14 = MDR 2016, 1176; OLG Hamburg, Urteil vom 27.09.2018 - 1 U 2/18; bei Juris Rn. 30 insbesondere zur Risikoverteilung zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwalt; OLG Bamberg, Urteil vom 20.11.2018 - 6 U 19/18, bei Juris insb.
  • OLG Hamburg, 07.02.2020 - 9 U 202/19

    Haftung des Rechtsanwalts: Unzutreffende Beratung über die Erfolgsaussichten …

    Aus diesem Grund ist auch die Gesamteinschätzung "erhebliches Risiko" unzutreffend, weil eine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg tatsächlich keine Aussicht auf Erfolg hatte (so im Ergebnis auch HansOLG Hamburg, Urteil vom 27.09.2018 - 1 U 2/18 für die erstinstanzliche Klage).

    Vielmehr besteht nach der Rechtsprechung dann ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant den Anspruch nicht verfolgt hätten, wenn der Rechtsanwalt ihm pflichtgemäß davon abgeraten hätte (…vgl. OLG Hamm a.a.O. Rn. 123 HansOLG Hamburg, Urteil vom 27.09.2018 - 1 U 2/18).

    Denn wenn die beabsichtige Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat, liegt keine erforderliche Leistung des Rechtsschutzversicherers im Sinne von § 125 VVG vor, so dass kein Anspruch auf Rechtsschutz besteht (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 04.07.2016 - I-9 U 102/14, juris Rn. 64 HansOLG Hamburg, Urteil vom 27.09.2018 - 1 U 2/18 OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2019 - 7 U 99/18, zitiert nach der unbezeichneten Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 29.08.2019).

  • LG Gera, 15.05.2020 - 6 O 581/17

    Rechtsschutzversicherung: Regressanspruch gegen einen Rechtsanwalt aufgrund von …

    Rn. 81 Nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte gilt dies (also das Nichteingreifen des Anscheinsbeweises) aber dann nicht, wenn die Prozessführung aussichtslos ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. Juni 2013 - 9 U 147/12, Tz. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Juli 2016 - 9 U 102/14, Tz. 71 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2016 - 28 U 73/15, Tz. 123; OLG Hamm, Urteil vom 23. August 2016 - 28 U 57/15, Tz. 45; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 13 U 916/17, Tz. 11; OLG Dresden, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 13 U 750/18, Tz. 9 - OLG Hamburg, Urteil vom 27. September 2018 - 1 U 2/18, Tz. 35 - jeweils zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 27. September 2018 - 1 U 2/18, Tz. 41 - juris) ist es deswegen nicht ausreichend, dass dem Versicherungsnehmer/ Mandanten ein Freistellungsanspruch gegen den Rechtsanwalt zustand, der sich nach endgültiger Forderungsablehnung in einen Zahlungsanspruch gewandelt hat.

  • LG Hamburg, 09.09.2021 - 413 HKO 27/20

    Haftung eines Versicherungsmaklers bei einem fehlenden Hinweis auf einen …

    Allerdings muss er nur dann tätig werden, wenn er über Veränderungen, die aus der Sphäre des Versicherungsnehmers herrühren, beispielsweise durch die Aufnahme neuer Risiken, in Kenntnis gesetzt wird ( OLG Hamburg, Urt. v. 27.09.2018 - 1 U 2/18 ).
  • LG Gera, 17.01.2020 - 6 O 1229/17

    Anwaltsvertrag: Unterlassener Hinweis auf die Verjährung einer Forderung

    Rn. 60 Nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte gilt dies (also das Nichteingreifen des Anscheinsbeweises) aber dann nicht, wenn die Prozessführung aussichtslos ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. Juni 2013 - 9 U 147/12, Tz. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Juli 2016 - 9 U 102/14, Tz. 71 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2016 - 28 U 73/15, Tz. 123; OLG Hamm, Urteil vom 23. August 2016 - 28 U 57/15, Tz. 45; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 13 U 916/17, Tz. 11; OLG Dresden, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 13 U 750/18, Tz. 9 - OLG Hamburg, Urteil vom 27. September 2018 - 1 U 2/18, Tz. 35 - jeweils zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 27. September 2018 - 1 U 2/18, Tz. 41 - juris) ist es deswegen nicht ausreichend, dass dem Versicherungsnehmer/ Mandanten ein Freistellungsanspruch gegen den Rechtsanwalt zustand, der sich nach endgültiger Forderungsablehnung in einen Zahlungsanspruch gewandelt hat.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 17 U 60/20

    Anscheinsbeweis wegen beratungsgerechten Verhaltens im anwaltlichen Mandat

    Der Rechtsschutzversicherer ist im Rechtsverhältnis zum Anwalt kein Erfüllungsgehilfe des Versicherungsnehmers (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 27. September 2018 - 1 U 2/18 -, Rn. 31, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 23. August 2016 - I-28 U 57/15 -, Rn. 42 f., juris).
  • OLG Nürnberg, 28.04.2020 - 8 U 3839/19

    Anwaltshaftung wegen Empfehlung einer aussichtslosen Klage auch bei …

    Rn. 7 b) Daher war ein Prozessverlust in hohem Maße wahrscheinlich, so dass der Beklagte hierauf ausdrücklich hinweisen und von einer Klage abraten musste (vgl. OLG Hamburg, BeckRS 2018, 28347 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 28 U 161/20

    Pflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Prüfung der Erfolgsaussichten …

    Wenn die Prüfung der Sach- und/oder Rechtslage ergibt, dass die beabsichtigte Klage - bzw. das Rechtsmittel - praktisch aussichtslos ist, hat er von der Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung abzuraten (OLG Köln Urteile vom 03.03.2020, Az. 9 U 77/19, und 23.05.2019, Az. 24 U 122/18; OLG Hamburg Urteil vom 27.09.2018, Az. 1 U 2/18; Senat Beschluss vom 08.12.2020, Az. 28 U 54/20, und Urteil vom 18.02.2016, Az. 28 U 57/15;… Fahrendorf/Mennemeyer, Haftung des Rechtsanwalts, 9. Auflage 2017, Rn. 579).
  • LG Köln, 15.08.2019 - 15 O 120/19
    Rn. 30 Der Rechtsanwalt muss konkret und deutlich darüber belehren, dass, inwiefern und in welchem Ausmaß ein Prozessrisiko besteht (OLG Hamburg Urt. v. 27.9.2018 - 1 U 2/18, Rn. 20ff m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47394
OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,47394)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.06.2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,47394)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,47394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 70 Abs 1 GemO ST, § 125 BGB, § 177 BGB
    Privatrechtliches Verpflichtungsgeschäft einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die landesrechtlichen Vorschriften über die Form

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO LSA § 70 Abs. 1
    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen § 70 Abs. 1 GO LSA bei einem Grundstücksgeschäft einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Jedoch sind die zugrunde liegenden Tatsachen unstreitig, so dass die Verjährungseinrede nach dem Sinn und Zweck der §§ 529, 531 ZPO unabhängig von den besonderen Voraussetzungen in § 531 Abs. 2 ZPO zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2006, Aktenzeichen III ZR 105/05, Rn. 6, zitiert nach juris.).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens - …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Geschäfte der laufenden Verwaltung sind solche, die als Alltagsgeschäfte ihrer Natur nach in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 25.06.2013, Aktenzeichen 11 U 94/12, Rn. 39, zitiert nach juris, für die entsprechende Vorschrift in § 71 HGO) und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 16.11.1978, Aktenzeichen III ZR 81/77, Rn. 25, zitiert nach juris.) Die kleine Gemeinde G. mit seinerzeit um die 1.000 Einwohner hatte den ursprünglichen Vertrag über die Verwaltung des gemeindeeigenen Wohnungsbestandes im Jahr 2004 abgeschlossen, die Neufassung im Jahr 2006.
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 183/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass landesrechtliche Vorschriften über die Schriftform, die Beifügung des Dienstsiegels und die Art der Unterzeichnung hinsichtlich privatrechtlicher Willenserklärungen nicht als bürgerlich-rechtliche Vorschriften über die Form von Rechtsgeschäften aufgefasst werden können, weil sich die landesrechtliche Kompetenz, soweit es privatrechtliche Willenserklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts betrifft, auf die Regelung der Vertretungsmacht ihrer Organe beschränkt (BGH…, Urteil vom 28.09.1966, Aktenzeichen Ib ZR 141/64, Rn. 24; BGH…, Beschluss vom 24.02.1997, Aktenzeichen II ZR 9/96, Rn. 8;… OLG Frankfurt, a.a.O. , Rn. 42; jeweils zitiert nach juris.) Vielmehr war die Neufassung schwebend unwirksam; der Vertragsschluss konnte gemäß § 177 BGB durch die Beschlussfassung des Gemeinderates genehmigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001, Aktenzeichen XII ZR 183/98, Rn. 9, zitiert nach juris.).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12

    Erwerb eines Portraitgemäldes durch eine Gemeinde

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Geschäfte der laufenden Verwaltung sind solche, die als Alltagsgeschäfte ihrer Natur nach in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2013, Aktenzeichen 11 U 94/12, Rn. 39, zitiert nach juris, für die entsprechende Vorschrift in § 71 HGO) und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGH…, Urteil vom 16.11.1978, Aktenzeichen III ZR 81/77, Rn. 25, zitiert nach juris.) Die kleine Gemeinde G. mit seinerzeit um die 1.000 Einwohner hatte den ursprünglichen Vertrag über die Verwaltung des gemeindeeigenen Wohnungsbestandes im Jahr 2004 abgeschlossen, die Neufassung im Jahr 2006.
  • BGH, 24.02.1997 - II ZR 9/96

    Möglichkeit der Erledigungserklärung in der Hauptsache in der zulässigen Revision …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass landesrechtliche Vorschriften über die Schriftform, die Beifügung des Dienstsiegels und die Art der Unterzeichnung hinsichtlich privatrechtlicher Willenserklärungen nicht als bürgerlich-rechtliche Vorschriften über die Form von Rechtsgeschäften aufgefasst werden können, weil sich die landesrechtliche Kompetenz, soweit es privatrechtliche Willenserklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts betrifft, auf die Regelung der Vertretungsmacht ihrer Organe beschränkt (BGH…, Urteil vom 28.09.1966, Aktenzeichen Ib ZR 141/64, Rn. 24; BGH, Beschluss vom 24.02.1997, Aktenzeichen II ZR 9/96, Rn. 8;… OLG Frankfurt, a.a.O. , Rn. 42; jeweils zitiert nach juris.) Vielmehr war die Neufassung schwebend unwirksam; der Vertragsschluss konnte gemäß § 177 BGB durch die Beschlussfassung des Gemeinderates genehmigt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 18.07.2001, Aktenzeichen XII ZR 183/98, Rn. 9, zitiert nach juris.).
  • BGH, 28.09.1966 - Ib ZR 141/64

    Genehmigung eines augrund kommunalrechtlicher Vorschriften unwirksamen Geschäfts …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass landesrechtliche Vorschriften über die Schriftform, die Beifügung des Dienstsiegels und die Art der Unterzeichnung hinsichtlich privatrechtlicher Willenserklärungen nicht als bürgerlich-rechtliche Vorschriften über die Form von Rechtsgeschäften aufgefasst werden können, weil sich die landesrechtliche Kompetenz, soweit es privatrechtliche Willenserklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts betrifft, auf die Regelung der Vertretungsmacht ihrer Organe beschränkt (BGH, Urteil vom 28.09.1966, Aktenzeichen Ib ZR 141/64, Rn. 24; BGH…, Beschluss vom 24.02.1997, Aktenzeichen II ZR 9/96, Rn. 8;… OLG Frankfurt, a.a.O. , Rn. 42; jeweils zitiert nach juris.) Vielmehr war die Neufassung schwebend unwirksam; der Vertragsschluss konnte gemäß § 177 BGB durch die Beschlussfassung des Gemeinderates genehmigt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 18.07.2001, Aktenzeichen XII ZR 183/98, Rn. 9, zitiert nach juris.).
  • LG Dessau-Roßlau, 08.12.2017 - 2 O 257/17

    Genehmigungsfähigkeit einer Erklärung eines Bürgermeisters bei einem Verstoß …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, Aktenzeichen 2 O 257/17 , wird zurückgewiesen.
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