Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.02.1996 - 1 U 28/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Reparaturkostenbasis mit Integritätszuschlag Voraussetzungen: fachgerechte Reparatur und Weiterbenutzungswille - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reparatur in Hobbywerkstatt; Integritätszuschlag; Fiktive Reparaturkosten; Wiederbeschaffungswert; Restwert
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2584 (Ls.)
- NZV 1996, 279
- VersR 1996, 904
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93
Darlegungslast des Geschädigten bei Eigenreparatur des Unfallschadens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.1996 - 1 U 28/95
In einem solchen Fall ist bei dem Vergleich der gutachterlich geschätzten (fiktiven) Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert der Restwert zu Lasten des Geschädigten zu berücksichtigen (Ergänzung zu Senat vom 28.12.1994 - 1 U 263/93 - NZV 95, 232).
- OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00
Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …
In einer Reihe von Entscheidungen hat er zu dieser Thematik Stellung genommen (vgl. NJW 1989, 1041; NZV 1995, 232 = r +s 1995, 416 = OLGR 1995, 120; NZV 1996, 279 = r+s 1996, 182; NZV 1997, 355 = r+s 1997, 286). - AG Trier, 18.05.2007 - 32 C 118/07 Bleibt das zweifelhaft, dann kann der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis nur abrechnen, soweit dieser Weg der Schadensbeseitigung im Endergebnis nicht teurer ist als die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert Folglich kann der Geschädigte auch im Rahmen der sog. "130 % - Grenze" seinen Unfallschaden auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn er sein Integritätsinteresse außer durch Vornahme einer fachgerechten Reparatur dadurch nachweist, dass er sein Fahrzeug anschließend zumindest eine Zeit lang behält und weiterbenutzt (so auch; OLG Düsseldorf VersR 1996, 904 [OLG Düsseldorf 12.02.1996 - 1 U 28/95] ; SP 1997, 103, 104; LG Coburg SP 1997, 286, 287; LG Karlsruhe SP 1998, 13, 14).
Einigkeit besteht in der Rechtsprechung darüber, dass ein Integritätsinteresse des Geschädigten entfallt, wenn er sein Fahrzeug unmittelbar nach der fachgerechten Instandsetzung verkauft ( OLG Düsseldorf VersR 1996, 904 [OLG Düsseldorf 12.02.1996 - 1 U 28/95] ; SP 1997, 103, 105; LG Coburg SP 1997, 286, 287; LG Karlsruhe SP 1998, 13), in Zahlung gibt ( OLG Düsseldorf VersR 1996, 904; LG Karlsruhe SP 1998, 13) oder abgemeldet nicht weiterbenutzt ( OLG Hamm NZV 1999, 297).
In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 12.2.1996 ( VersR 1996, 904 [OLG Düsseldorf 12.02.1996 - 1 U 28/95] ) entschiedenen Fall hatte nämlich der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug in Eigenregie durch einen Verwandten oder Bekannten in einer so genannten Hobbywerkstatt instand setzen lassen und anschließend binnen eines Monats verkauft.
- LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur …
Rn. 72 Wird dagegen - in Abgrenzung dazu - durch die Reparatur nur eine Teil-, Einfach- oder Billigreparatur durchgeführt, durch die zwar die Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit, nicht aber der frühere Zustand des Fahrzeuges oder ein damit vergleichbarer Zustand wiederhergestellt wird, oder verbleiben nach einer an sich ordnungsgemäßen Reparatur noch nicht unerhebliche Reparaturdefizite, so bleibt es dabei, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit - ggf. also trotz durchgeführter Reparatur auf der Basis des Ersatzbeschaffungsaufwandes - ermittelt wird (vgl.: Urteile der Kammer vom 1.8.95 - Az. 9 S 162/95 - und vom 10.6.97 -AZ.9 S 66/97 - und vom 2.9.97 - Az. 9 S 125/97; OLG Hamm NZV 1993, 432(433) = DAR 1994, 24 ff und r + s 1996, 100(101); OLG Hamm NZV 2002, 272(273); OLG Düsseldorf NZV 1994, 279 ff und NZV 1995, 232 ff = r + s 1995, 416 ff und NZV 1996, 279 ff = VersR 1996, 904 ff und NZV 1997, 355(356) = r+s 1997, 286; NZV 2001, 475 = DAR 2001, 499; OLG Schleswig r + s 1997, 461(462); OLG Oldenburg NZV 2000, 469; OLG Dresden DAR 1996, 54; OLG Stuttgart NZV 2003, 340 ff = DAR 2003, 176 ff ).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2002 - 1 U 230/01
Abrechnung eines Fahrzeugschadens bei Interesse am Erhalt und der Weiternutzung …
Eine "Teilreparatur" oder "Billigreparatur" reicht in diesem Zusammenhang nicht (Senat…, Urteil vom 25. April 2001, Aktenzeichen 1 U 9/00 a.a.O. mit Hinweis auf Senat NJW 1989, 1041; NZV 1995, 232; NZV 1996, 279 sowie NZV 1997, 355; OLG Düsseldorf, 15. Zivilsenat, OLGR-Düsseldorf 1994, 192; OLG Schleswig VersR 1999, 202).Wenn ein KFZ-Eigentümer sein unfallgeschädigtes Fahrzeug in Eigenregie durch einen Verwandten in einer sogenannten Hobbywerkstatt instandsetzen läßt und es anschließend binnen eines Monats verkauft, kann ihm der in Rede stehende Zuschlag nicht gewährt werden (Senat NZV 1996, 279).
- OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 U 118/96 In welchem Maße Abweichungen hingenommen werden können, hängt zum einen von der kraftfahrttechnischen Würdigung des Reparaturergebnisses, zum anderen vom Alter und der bisherigen Lautleistung des Unfallfahrzeuges ab (im Anschluß an Senat, Urteil v. 28.12.1994, NZV 95, 232 = r+s 1995, 416 = SP 1995, 246; Senat, Urteil v. 12.02.1996, NZV 96, 279 = VersR 1996, 904 = r+s 1996, 182 = SP 1996, 249).«.
- OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Integritätszuschlag bei Eigenreparatur
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Hamm r + s 1996, 100 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZV 1996, 279; OLG Schleswig VersR 1999, 202; OLG Karlsruhe MDR 2000, 697) ist der Senat der Auffassung, dass für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend ist. - OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 1 U 140/02
Zubilligung eines sogenannten Integritätszuschlags im Rahmen der Berechnung des …
Rn. 28 1. Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine Abrechnung im Toleranzbereich von 130 % nur dann gestattet, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug mit dem Ziel hat reparieren lassen, es zumindest eine zeitlang weiter zu benutzen (vgl. Urteil vom 12.02.1996, 1 U 28/95, NZV 1996, 279 = VersR 1996, 904; Urteil vom 16.12.1996, 1 U 45/96, SP 1997, 103; Urteil vom 30.03.1998, 1 U 124/97, SP 1998, 390). - AG Hagen, 18.03.1999 - 10 C 41/99
Konkret angefallener Schadensersatz in Form des Reparaturaufwandes
Rn. 24 Auf die weitere, in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorzufindende Einschränkung, daß der Integritätszuschlag in Höhe von 30 % oberhalb des Wiederbeschaffungswertes ausgeschlossen ist, wenn eine Billigstreparatur durchgeführt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1995, 232; Versicherungsrecht 1996, 904 u. a.), greift nicht durch. - LG Wuppertal, 23.03.2001 - 5 O 285/99
Anspruch auf Schadensersatz infolge des Straßenverkehrsunfalls auf …
Rn. 29 Da der Kläger sein Fahrzeug jedoch tatsächlich nicht hat reparieren lassen, ist der auf Reparaturkostenbasis fiktiv abzurechnende Schaden nach oben hin begrenzt durch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1993 Seite 1437, 0LG Düsseldorf in Versicherungsrecht 1996 Seite 904, BGH in NJW 1992 Seite 903). - LG Wuppertal, 11.10.2000 - 4 O 205/00 Geschützt werden soll insbesondere das Interesse des Geschädigten, ihm durch eine verhältnismäßige Reparatur die Weiterbenutzung des vertrauten Fahrzeugs zu ermöglichen und die Schwierigkeiten und Risiken eine Fahrzeugwechsels zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf VersR 96, 904, 905).
- AG Krefeld, 02.07.2001 - 82 C 157/01
Schadensersatz auf Reparaturkostenbasis i.R. eines Verkehrsunfalls
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision; Nachweis eines Kaufobjektes; Zustandekommen eines Maklervertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 13.06.1995 - 3 O 124/94
- OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 886
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 49/85
Haftung für arglistige Täuschung des Erfüllungsgehilfen über den Umfang der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95
Gerade auch hinsichtlich des Umfanges der Vollmacht durfte der Beklagte nach Treu und Glauben davon ausgehen, daß sich das Vertretungsverhältnis und die Vollmacht nicht nur auf die Verhandlungen zum Hauptvertrag, sondern auch auf die Festlegung der Maklerprovision bezog (vgl. BGH NJW-RR 1987, 308).Hängt aber die Frage der Provision unmittelbar mit dem Zustandekommen des Hauptvertrages zusammen, so darf derjenige, der als Vertreter für die Verhandlungen hinsichtlich des Hauptvertrages geduldet wird; vom Maklerkunden auch als zu Verhandlungen über die Provision bevollmächtigt angesehen werden (vgl. BGH NJW-RR 1987, 308, 309) [BGH 08.10.1986 - IVa ZR 49/85].
- BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87
Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95
Insoweit bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß der Vertreter zugleich in fremdem und eigenem Namen handelt (vgl. BGH NJW 1988, 1909 [BGH 23.03.1988 - VIII ZR 175/87]). - BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82
Stillschweigende Annahme einer Maklerangebotes durch Entgegennahme und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95
Damit ist konkludent ein Maklervertrag zustandegekommen; insoweit genügt die Inanspruchnahme oder das Gefallenlassen von Maklerdiensten in Kenntnis von deren Entgeltlichkeit (vgl. BGH NJW 1984, 232; BGH WM 1981, 495).
- BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91
Zu den Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95
Eine Duldungsvollmacht ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH anzunehmen, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen läßt, daß ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, daß der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (vgl. BGH VersR 1992, S. 989, 990) [BGH 13.05.1992 - IV ZR 79/91]. - BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80
Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95
Damit ist konkludent ein Maklervertrag zustandegekommen; insoweit genügt die Inanspruchnahme oder das Gefallenlassen von Maklerdiensten in Kenntnis von deren Entgeltlichkeit (vgl. BGH NJW 1984, 232; BGH WM 1981, 495). - BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 7/85
Anspruch auf die Gewährung einer Provision aus einem Maklervertrag - Vereinbarung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95
Wie ein etwaiger Ausgleich im Verhältnis der Maklerfirmen untereinander zustande kommen müßte, ist hier nicht zu entscheiden und bestimmt sich nach den zwischen diesen getroffenen Vereinbarungen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 171).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 1 U 28/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Vergütung für Werkleistungen aus abgetretenem Recht; Anspruch auf Schadensersatz und Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Bestehen eines Abtretungsverbots; Wille zur Genehmigung einer Zession; Befreiung von der Zahlungsverpflichtung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.12.1994 - 4 O 201/93
- OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 1 U 28/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
Erweiterung von Sondereigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 1 U 28/95
Denn mit Konkurseröffnung gehört die Werklohnforderung des Auftragnehmers zur Konkursmasse, so daß der Auftraggeber nach § 8 KO schuldbefreiend nur noch an die Konkursmasse leisten kann (BGH NJW 1986, 2760 [BGH 06.06.1986 - V ZR 264/84]). - BGH, 03.12.1998 - VII ZR 341/96
Genehmigung der nach dem Hauptvertrag unzulässigen Abtretung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 1 U 28/95
VII ZR 341/96.
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 17.01.1996 - 1 U 28/95 |
Kurzfassungen/Presse
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