Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.12.1993 - 1 U 73/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
Schadenersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
Pflichten eines Rechtsanwalts bei fehlender Erfolgsaussicht einer Klage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Pflichten eines Rechtsanwalts bei fehlender Erfolgsaussicht einer Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.03.1992 - 4 O 253/89
- OLG Frankfurt, 09.12.1993 - 1 U 73/92
- OLG Frankfurt, 09.12.1993 - 1 U 73/92 Anmerkung: Die Entscheidung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.1984 - III ZR 37/83
Annehmung der Interessen eines Dritten gegen den Auftraggeber eines Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1993 - 1 U 73/92
Der Gebührenanspruch der Beklagten aus ihrer Tätigkeit als Verkehrsanwältin ist - soweit er nicht wegen Interessewegfalles wegen der für die Klägerin nutzlosen Anwaltstätigkeit untergegangen ist (BGH NJW 1985, 41 [BGH 07.06.1984 - III ZR 37/83] ) - Teil des der Klägerin entstandenen Schadens. - BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89
Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1993 - 1 U 73/92
Der Schaden wäre der Beklagten nur dann nicht zurechenbar, wenn die Ursächlichkeit ihres Verhaltens für die Klageerhebung vor dem Landgericht Düsseldorf durch den dortigen Prozessbevollmächtigten als zweites schadensursächliches Ereignis nach dem Schutzzweck der Norm gänzlich bedeutungslos war (BGH NJW 1990, 2882, 2884 [BGH 10.05.1990 - IX ZR 113/89] m. w. N.). - BGH, 08.07.1993 - IX ZR 242/92
Beweissicherungspflicht des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1993 - 1 U 73/92
Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen des ihm erteilten Auftrages verpflichtet, den Auftraggeber allgemein und umfassend zu belehren, seine Belange nach jeder Richtung wahrzunehmen und die Geschäfte so zu erledigen, dass Nachteile für ihn möglichst vermieden werden (BGH NJW 1993, 2676 [BGH 08.07.1993 - IX ZR 242/92] m. w. N.). - BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81
Anwaltsberatung
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1993 - 1 U 73/92
Hierzu wäre sie verpflichtet gewesen, weil nach den Umständen nahezu sicher war, dass der zu erwartende Prozess verloren werde (BGH NJW 1984, 791, 792 [BGH 08.12.1983 - I ZR 183/81] ). - BGH, 17.03.1988 - IX ZR 43/87
Kausalität des Beratungsverschuldens eines Rechtsanwalts bei einem nicht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.1993 - 1 U 73/92
Für den Umfang des von der Beklagten zu erstattenden Schadens kommt es darauf an, wie die Klägerin stehen würde, wenn die Beklagte pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH NJW 1988, 2880, 2881 [BGH 17.03.1988 - IX ZR 43/87] ).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.10.1992 - 1 U 73/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.06.1994 - XI ZR 133/93
Formularmäßige Erweiterung einer Bürgschaftserklärung auf alle bestehenden und …
Der erkennende Senat kann diese Frage deshalb, ohne daß es einer Vorlage an den Großen Senat gemäß § 132 Abs. 2 und 3 GVG bedarf, nach Maßgabe der oben dargelegten Grundsätze mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur bejahen (vgl. OLG Stuttgart BB 1977, 415, 416; OLG Düsseldorf WM 1984, 82, 83 ff.; OLG Hamm WM 1985, 1221, 1222 f.; OLG Karlsruhe WM 1993, 787, 788 f. [OLG Karlsruhe 21.10.1992 - 1 U 73/92]; LG Kleve NJW-RR 1992, 240, 241 [LG Kleve 28.08.1991 - 2 O 102/91]; MünchKomm/Pecher, BGB 2. Aufl. § 765 Rdn. 16; Soergel/U. Stein, BGB 12. Aufl. § 3 AGBG Rdn. 10; Erman/H. Hefermehl, BGB 9. Aufl. § 3 AGBG Rdn. 15; Palandt/Heinrichs, BGB 53. Aufl. § 3 AGBG Rdn. 8; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 7. Aufl. § 3 Rdn. 36, 37; Graf v. Westphalen, AGB-Klauselwerke: Bürgschaft Rdn. 34 ff.; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 3. Aufl. § 3 Rdn. 27; Lindacher JR 1984, 333, 334; Reinicke/Tiedtke, JZ 1985, 485, 486 ff.; dies.
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