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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10903
OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04 (https://dejure.org/2004,10903)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.07.2004 - 1 U 991/04 (https://dejure.org/2004,10903)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 1 U 991/04 (https://dejure.org/2004,10903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 15 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 15 ff.
    Zur Bestimmung des Begriffs "Verbrauchersachen" i.S.d. Art. 15 EuGVVO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was sind Verbraucher im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 13; EGV-Amsterdam Art. 234; EUGVVO 44/2001 Art. 15; EUGVVO 44/2001 Art. 15 ff.; EUGVVO 44/2001 Art. 17; EUGVVO 44/2001 Art. 23; EuGVÜ Art. 13; ZPO § 544
    Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung; Auslegung von europarechtlichen Normen und Übereinkommen; Voraussetzungen für die Anwendung europäischen Verbraucherschutzes; Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Verbraucher

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
    In BGHZ 144, 371 ff. = NJW 2000, 3133 ff. hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH Verbraucher im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes sein kann.

    Zweckbestimmungen im Hinblick auf andere Kreditnehmer haben insoweit - ebenso wie im Fall des Schuldbeitritts eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag - außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2000, 3133).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
    Das Halten eines GmbH-Anteils ist demnach bloße Vermögensverwaltung und daher nicht gewerblicher oder selbstständig beruflicher Tätigkeiten zuzuordnen (BGHZ 133, 71).

    Für den Fall des Schuldbeitritts entspricht dies gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71, 77 f.; 133, 220, 223).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
    Nach der ZPO-Reform ist die Letztentscheidungskompetenz den Berufungsgerichten zugewiesen und die Rechtskontrolle, die der BGH als Revisionsgericht leistet, ist auf die Fälle zu konzentrieren, in denen dies unbedingt notwendig erscheint (BGH NJW 2003, 1126).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
    "Verbrauchersachen" im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO von den nationalen Rechtsordnungen losgelöst gemeinschaftsrechtlich einheitlich zu bestimmen (EuGH JZ 1998, 896;… Zöller-Geimer, ZPO, 24. Auflage, Art. 15 - 17 EuGVVO, Rn 4;… Thomas-Putzo, 25. Auflage 2004, Art. 15 EuGVVO, Rn 1).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Schuldbeitritt zu …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
    Für den Fall des Schuldbeitritts entspricht dies gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71, 77 f.; 133, 220, 223).
  • OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09

    (Verbraucher-)Darlehen: zuständiges Gericht unter Berücksichtigung der Abgrenzung …

    Der Begriff "Verbrauchersachen" im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO ist losgelöst und unabhängig von den nationalen Rechtsordnungen gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen (EuGH JZ 1998, 896; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2004, 1 U 991/04, zitiert nach juris).
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