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Rechtsprechung
   FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12835
FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13 (https://dejure.org/2013,12835)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 1 V 566/13 (https://dejure.org/2013,12835)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 1 V 566/13 (https://dejure.org/2013,12835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 93 InsO, § 69 FGO, § 191 AO, § 219 AO, § 254 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bei Aufhebung des Leistungsgebots; Unzulässigkeit eines keine Zahlungsaufforderung enthaltenden Haftungsbescheids an Gesellschafter nach Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de

    InsO § 93 ; FGO §§ 69 ; AO § 191 ; AO . § 219
    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids im Insolvenzverfahren bei Aufhebung der Zahlungsaufforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bei Aufhebung des Leistungsgebots

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids im Insolvenzverfahren bei Aufhebung der Zahlungsaufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.03.1995 - VII S 39/92

    Rechtsnatur des Leistungsgebots - Differenzierung zwischen Zahlungsaufforderung …

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Rn. 20 Die Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden im Sinne des § 219 AO stellt einen separaten Verwaltungsakt dar und ist als das Leistungsgebot des Haftungsbescheides Vollstreckungsvoraussetzung im Sinne des § 254 Abs. 1 AO (BFH-Beschluss vom 16. März 1995 VII S 39/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 950).

    Diese anzugreifen und damit die Grundlage weiterer Vollziehungsmaßnahmen aus der Welt zu schaffen muss das anzuerkennende Rechtsschutzziel des Haftungsschuldners im Hauptsacheverfahren ebenso wie im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes sein (vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 1995 VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950).

  • BFH, 02.11.2001 - VII B 155/01

    KG: Geschäftsführerhaftung und Sperrwirkung nach § 93 InsO

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Zur Begründung wiederholt er sein Vorbringen aus dem Verwaltungsverfahren und verweist ergänzend auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu § 93 InsO (Urteil vom 2. November 2001 VII B 155/01).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der …

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Die Ausübung von Druck im Sinne von § 240 AO hat in einem solchen Fall keine eigene Berechtigung (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1986, I B 121/86, BStBl II 1987, 390).
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Letztlich erscheint der Erlass eines Haftungsbescheides während des Insolvenzverfahrens auch nicht aus Verjährungsgründen erforderlich, da sich - wie der Antragsteller zu Recht einwendet - die verjährungshemmenden Wirkung der Insolvenzeröffnung, über § 159 HGB auch auf den Haftungsanspruch gegenüber dem Gesellschafter erstreckt (vgl. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Rn. 22 Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken, so dass sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1967, 182).
  • BFH, 24.02.1987 - VII R 4/84

    Einbeziehung von Säumniszuschlägen in die Haftung eines Klägers als …

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Somit liegt die Bedeutung des § 191 AO darin, verfahrensrechtlich die Möglichkeit dafür zu schaffen, dass die bestehende Haftung mit einem Haftungsbescheid "geltend gemacht" werden kann (BFH-Urteil vom 24. Februar 1987 VII R 4/84, BStBl II 1987, 363, Rüsken in Gräber, FGO, 8. Auflage, § 191, Rdnr. 2), um so die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung zu schaffen.
  • BFH, 24.10.1967 - II B 17/67

    Annahme eines ersten Erwerbs im Sinne des § 1 Nr. 3 niedersächsischen GrESWG …

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1967 II B 17/67, BStBl II 1968, 229).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 219/84

    Zeitliche Befristung des Antrages auf Aufteilung der Steuerschuld nach dem …

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Gleichzeitig stellt der Erlass eines solchen Leistungsgebots bereits das "Gebrauchmachen" und damit die Vollziehung des dem Leistungsgebot zugrunde liegenden Haftungsbescheides dar (BFH-Urteil vom 11. April 1989 VIII R 219/84, BFH/NV 1989, 755).
  • FG Hessen, 25.06.2001 - 6 V 1764/01

    Rechtsschutzbedürfnis bei Gewährung von Aussetzung der Vollziehung unter …

    Auszug aus FG Hessen, 06.05.2013 - 1 V 566/13
    Dies gilt umso mehr, als das Leistungsgebot als Vollziehungsmaßnahme zwar zwischenzeitlich aufgehoben wurde, das FA aber an seine gegenwärtige Ansicht, im Gegensatz zu einer gerichtlich verfügten Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO, rechtlich nicht gebunden ist, so dass jederzeit wieder ein Vollziehungsmaßnahme durchgeführt werden könnte (vgl. Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 25. Juni 2001 6 V 1764/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1308 zur Erledigung eines AdV-Antrags bei Gewährung der AdV unter Widerrufsvorbehalt).
  • FG Hamburg, 07.03.2025 - 6 V 84/24

    Ergänzender Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer in einem sog. "Cum/Cum"-Fall

    Daher kann die Verwirkung von Säumniszuschlägen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerschuld aufgehoben werden, wenn der Steuerbescheid angefochten und nachträglich ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit von Anfang an festgestellt werden (BFH, Beschluss vom 10. Dezember 1986, I B 121/86, BStBl. II 1987, 389, juris; FG Hessen, Beschluss vom 6. Mai 2013, 1 V 566/13, juris).
  • VG Arnsberg, 01.12.2016 - 5 K 4079/15

    Rechtmäßige Inanspruchnahme auf Zahlung von Gewerbesteuer und abgabenrechtlicher …

    Rn. 31 Vgl. BFH, Urteile vom 15. Oktober 1996 - VII R 46/96 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1997, 489 und vom 24. Februar 1987 - VII R 4/84 - (juris); Hessisches Finanzgericht (FG), Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 V 566/13 - (juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftung betr. …

    Auch ein Haftungsbescheid, der nicht von Anfang an mit einem Leistungsgebot im Sinne von § 254 Abs. 1 Satz 1 AO verbunden ist, ist ein "vollziehbarer Verwaltungsakt" im Sinne von § 118 Satz 1 AO, denn er wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durch den Erlass eines solchen Leistungsgebots "vollzogen" (vgl. dazu Hessisches FG, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 V 566/13, juris).
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