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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5174
OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09 (https://dejure.org/2010,5174)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.06.2010 - 1 Verg 12/09 (https://dejure.org/2010,5174)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09 (https://dejure.org/2010,5174)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 123 S. 4; GWB § 114 Abs. 2 S. 2
    Rechtsfolgen der Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04

    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Dieser im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anerkannte Rechtssatz ist der Sache nach auf die rechtsähnlich gelagerten Vergabenachprüfungsverfahren zu übertragen (vgl. OLG Dresden NZBau 2001, 459 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris;… Hunger in Kulartz/Kus/Potz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 116 GWB Rdn. 24).

    Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr statt finden kann (vgl. OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; Gröning ZIP 1999, 52, 56;… Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40;… Heuvels in Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 17).

    Der über die im Gesetz ausdrücklich benannten Fälle hinausgehende Auffangtatbestand einer Erledigung "in sonstiger Weise" ist dabei insbesondere dann anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Entscheidung der Vergabekammer vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens umsetzt und den vom Antragsteller gerügten Vergabeverstoß mithin behebt, denn auch die Heilung eines Vergabefehlers durch den Auftraggeber kann den Nachprüfungsantrag gegenstandslos werden lassen, weil das angestrebte Verfahrensziel bereits zwischenzeitlich erreicht worden ist und dem Antragsbegehren nicht mehr entsprochen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2001, Verg 23/00 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/ Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 49 m.w.N.;… Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, juris-PK, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 92).

    Wie sich aus der Vorschrift des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ergibt, tritt die Erledigung der Hauptsache in den genannten Fällen - unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten - kraft Gesetzes allein durch das erledigende Ereignis, hier das Einleiten eines offenen Vergabeverfahrens, ein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 38 m.w.N.;… Byok in Byok/Jäger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1077 m.w.N.;… a.A. wohl: Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40).

    Den Verfahrensbeteiligten ist in diesem Fall in beiden Nachprüfungsinstanzen allein noch der Antrag, eine Rechtsverletzung durch den Auftraggeber festzustellen, nach §§ 114 Abs. 2 S. 21, 123 S. 3 und S. 4 GWB eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/Kus/ Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 49), wovon sie indessen keinen Gebrauch gemacht haben.

    Die Erledigung tritt vielmehr zwischen den Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Antragsgegnerin) des Nachprüfungsverfahrens ein und ist vom Beigeladenen prozessual hinzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris).

    Soweit die Beigeladene die Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer in der Sache beantragt hat, kann ihr nach Erledigung des Verfahrens ein Rechtsschutzinteresse hierfür nicht mehr zugesprochen werden und ihr Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000, 11 Verg 1/99 zitiert nach juris; auch OLG Düsseldorf ZfBR 2002, 514, 515;… Byok in Byok/Jäger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1078; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 122 GWB Rdn.8).

    Rn. 32 aa) Diese rechtliche Bewertung entspricht im wesentlichen der Rechtslage im Verwaltungsprozessrecht und der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Judikatur, die ein Rechtschutzinteresse des Beigeladenen an der Einlegung eines Rechtsmittels ebenfalls verneint, wenn das gerichtliche Verfahren zwischen den Hauptparteien als erledigt anzusehen ist, und zu der in Vergabenachprüfungsverfahren eine Analogie eher gerechtfertigt erscheint als zum Zivilprozessrecht, zumal es die Rechtsfigur des Beigeladenen im Zivilprozessrecht nicht gibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris).

    Er kann mit einem von ihm eingelegten Rechtsmittel insbesondere in keinem Fall mehr erreichen als eine Hauptpartei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris;… Kopp/ Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 66 VwGO, Rdn. 4 m.w.N.).

    Denn mit der Beendigung des Streits ist der eigentliche Grund der Beiladung zugleich entfallen und ist dem Beigeladenen im Verwaltungsgerichtsprozess kein Rechtsschutzinteresse an einer Sachentscheidung mehr zuzuerkennen (vgl. BVerwGE 30, 27, 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris).

    Auch bei dieser den Streit zwischen den Hauptbeteiligten beendenden Fallkonstellation kommt dem Beigeladenen aufgrund seiner abgeleiteten Stellung im Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu, eine Beschwerdeentscheidung über die Sachentscheidung der Vergabekammer zu erwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - Verg 46/06

    Rechtsschutzbedürfnis der Beigeladenen bei erneuter Angebotswertung nach …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr statt finden kann (vgl. OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; Gröning ZIP 1999, 52, 56;… Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40;… Heuvels in Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 17).

    Der über die im Gesetz ausdrücklich benannten Fälle hinausgehende Auffangtatbestand einer Erledigung "in sonstiger Weise" ist dabei insbesondere dann anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Entscheidung der Vergabekammer vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens umsetzt und den vom Antragsteller gerügten Vergabeverstoß mithin behebt, denn auch die Heilung eines Vergabefehlers durch den Auftraggeber kann den Nachprüfungsantrag gegenstandslos werden lassen, weil das angestrebte Verfahrensziel bereits zwischenzeitlich erreicht worden ist und dem Antragsbegehren nicht mehr entsprochen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2001, Verg 23/00 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/ Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 49 m.w.N.;… Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, juris-PK, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 92).

    Wie sich aus der Vorschrift des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ergibt, tritt die Erledigung der Hauptsache in den genannten Fällen - unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten - kraft Gesetzes allein durch das erledigende Ereignis, hier das Einleiten eines offenen Vergabeverfahrens, ein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 38 m.w.N.;… Byok in Byok/Jäger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1077 m.w.N.;… a.A. wohl: Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40).

    Den Verfahrensbeteiligten ist in diesem Fall in beiden Nachprüfungsinstanzen allein noch der Antrag, eine Rechtsverletzung durch den Auftraggeber festzustellen, nach §§ 114 Abs. 2 S. 21, 123 S. 3 und S. 4 GWB eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/Kus/ Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 49), wovon sie indessen keinen Gebrauch gemacht haben.

    Soweit die Beigeladene die Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer in der Sache beantragt hat, kann ihr nach Erledigung des Verfahrens ein Rechtsschutzinteresse hierfür nicht mehr zugesprochen werden und ihr Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000, 11 Verg 1/99 zitiert nach juris; auch OLG Düsseldorf ZfBR 2002, 514, 515;… Byok in Byok/Jäger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1078; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 122 GWB Rdn.8).

    Auch bei dieser den Streit zwischen den Hauptbeteiligten beendenden Fallkonstellation kommt dem Beigeladenen aufgrund seiner abgeleiteten Stellung im Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu, eine Beschwerdeentscheidung über die Sachentscheidung der Vergabekammer zu erwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr statt finden kann (vgl. OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; Gröning ZIP 1999, 52, 56;… Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40;… Heuvels in Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 17).

    Wie sich aus der Vorschrift des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ergibt, tritt die Erledigung der Hauptsache in den genannten Fällen - unabhängig von einer entsprechenden prozessualen Erklärung der Verfahrensbeteiligten - kraft Gesetzes allein durch das erledigende Ereignis, hier das Einleiten eines offenen Vergabeverfahrens, ein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 38 m.w.N.;… Byok in Byok/Jäger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1077 m.w.N.;… a.A. wohl: Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40).

    Den Verfahrensbeteiligten ist in diesem Fall in beiden Nachprüfungsinstanzen allein noch der Antrag, eine Rechtsverletzung durch den Auftraggeber festzustellen, nach §§ 114 Abs. 2 S. 21, 123 S. 3 und S. 4 GWB eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/Kus/ Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 49), wovon sie indessen keinen Gebrauch gemacht haben.

    Soweit die Beigeladene die Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer in der Sache beantragt hat, kann ihr nach Erledigung des Verfahrens ein Rechtsschutzinteresse hierfür nicht mehr zugesprochen werden und ihr Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000, 11 Verg 1/99 zitiert nach juris; auch OLG Düsseldorf ZfBR 2002, 514, 515;… Byok in Byok/Jäger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1078; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 122 GWB Rdn.8).

    Auch bei dieser den Streit zwischen den Hauptbeteiligten beendenden Fallkonstellation kommt dem Beigeladenen aufgrund seiner abgeleiteten Stellung im Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu, eine Beschwerdeentscheidung über die Sachentscheidung der Vergabekammer zu erwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nach Erledigung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Soweit die Beigeladene die Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer in der Sache beantragt hat, kann ihr nach Erledigung des Verfahrens ein Rechtsschutzinteresse hierfür nicht mehr zugesprochen werden und ihr Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000, 11 Verg 1/99 zitiert nach juris; auch OLG Düsseldorf ZfBR 2002, 514, 515;… Byok in Byok/Jäger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 1078; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 122 GWB Rdn.8).

    Auch bei dieser den Streit zwischen den Hauptbeteiligten beendenden Fallkonstellation kommt dem Beigeladenen aufgrund seiner abgeleiteten Stellung im Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu, eine Beschwerdeentscheidung über die Sachentscheidung der Vergabekammer zu erwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII - Verg 53/05 zitiert nach juris; Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII - Verg 109/04 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101 - 106 zitiert nach juris).

    Rn. 35 Sie hat - auf Nachfrage des Senats - darüber hinaus ausdrücklich erklärt, keine Veranlassung zu sehen, aus der Einleitung des neuen Vergabeverfahrens prozessuale Konsequenzen zu ziehen und das Beschwerdeverfahren ihrerseits in der Hauptsache für erledigt zu erklären, so dass nur noch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden wäre (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.November, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris).

    Da das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten konzipiert ist, sind hierfür die Kostenvorschriften der §§ 91 ff ZPO analog anzuwenden (vgl. BGHZ 146, 202, 216; BGH VergabeR 2004, 201 zitiert nach juris; BayObLG VergabeR 2004, 666-667 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris;… Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rdn. 6 m.w.N.;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdn. 81).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Da das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten konzipiert ist, sind hierfür die Kostenvorschriften der §§ 91 ff ZPO analog anzuwenden (vgl. BGHZ 146, 202, 216; BGH VergabeR 2004, 201 zitiert nach juris; BayObLG VergabeR 2004, 666-667 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris;… Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rdn. 6 m.w.N.;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdn. 81).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Da das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten konzipiert ist, sind hierfür die Kostenvorschriften der §§ 91 ff ZPO analog anzuwenden (vgl. BGHZ 146, 202, 216; BGH VergabeR 2004, 201 zitiert nach juris; BayObLG VergabeR 2004, 666-667 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris;… Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rdn. 6 m.w.N.;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdn. 81).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Denn mit der Beendigung des Streits ist der eigentliche Grund der Beiladung zugleich entfallen und ist dem Beigeladenen im Verwaltungsgerichtsprozess kein Rechtsschutzinteresse an einer Sachentscheidung mehr zuzuerkennen (vgl. BVerwGE 30, 27, 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris).
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Da das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten konzipiert ist, sind hierfür die Kostenvorschriften der §§ 91 ff ZPO analog anzuwenden (vgl. BGHZ 146, 202, 216; BGH VergabeR 2004, 201 zitiert nach juris; BayObLG VergabeR 2004, 666-667 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris;… Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rdn. 6 m.w.N.;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdn. 81).
  • OLG Dresden, 05.01.2001 - WVerg 11/00

    Beschwerderecht des Beigeladenen; Zuschlagserteilung nach Punktsystem

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Dieser im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anerkannte Rechtssatz ist der Sache nach auf die rechtsähnlich gelagerten Vergabenachprüfungsverfahren zu übertragen (vgl. OLG Dresden NZBau 2001, 459 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris;… Hunger in Kulartz/Kus/Potz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 116 GWB Rdn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00

    Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09
    Der über die im Gesetz ausdrücklich benannten Fälle hinausgehende Auffangtatbestand einer Erledigung "in sonstiger Weise" ist dabei insbesondere dann anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Entscheidung der Vergabekammer vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens umsetzt und den vom Antragsteller gerügten Vergabeverstoß mithin behebt, denn auch die Heilung eines Vergabefehlers durch den Auftraggeber kann den Nachprüfungsantrag gegenstandslos werden lassen, weil das angestrebte Verfahrensziel bereits zwischenzeitlich erreicht worden ist und dem Antragsbegehren nicht mehr entsprochen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2006, VII-Verg 109/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2001, Verg 23/00 zitiert nach juris;… Maier in Kulartz/ Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 114 GWB Rdn. 49 m.w.N.;… Dreher in Dreher/Stockmann, Auszug aus Immenga/Mestmäcker, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., § 114 GWB Rdn. 40;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, juris-PK, Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 GWB Rdn. 92).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - Verg 5/02

    Aufhebung einer Ausschreibung zulässig?

  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag gegenstandslos geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2011, - Verg 10/11- und Beschluss vom 11. Mai 2011 - Verg 8/11 - sowie OLG Naumburg, Beschluss vom 21.Juni 2010 - 1 Verg 12/09-).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …

    Rn. 34 Nachdem die Antragstellerin und Antragsgegnerin (eine entsprechende Erklärung der Beigeladenen ist nicht notwendig, vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 Verg 12/09) das Nachprüfungsverfahren insgesamt übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war über die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der in dem Verfahrens vor der Vergabekammer entstanden Kosten gemäß § 120 Abs. 2, § 78 S. 1 GWB (bzw. § 128 GWB für das Verfahren vor der Vergabekammer) nach den Grundsätzen zu entscheiden, die auch gemäß § 91 a ZPO im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärungen in einem Zivilprozess gelten.

    Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers gegenstandslos geworden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 10/11; OLG Naumburg, Beschl. v. 21.06.2010 - 1 Verg 12/09).

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen …

    Hierunter fällt z.B. die Abhilfe durch den öffentlichen Auftraggeber, weil die Rechtsverletzung des antragstellenden Bieter durch eine solche Maßnahme beseitigt wird, seine Beschwer entfällt und sein Nachprüfungsantrag nachträglich gegenstandslos wird (BayObLG vom 20.9.2004 - Verg 21/04; OLG Naumburg vom 21.6.2010 - 1 Verg 12/09;… Brauer in Ziekow/Völlink Vergaberecht § 114 GWB Rn. 35;… Summa in jurisPK-VergR 2. Aufl. § 114 GWB Rn. 94;… Maier in Kulartz/Kus/Portz GWB-Vergaberecht 2. Aufl. § 114 GWB Rn. 71).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …

    Rn. 23 Nachdem die Antragstellerin und die Antragsgegnerin (eine entsprechende Erklärung der Beigeladenen ist nicht notwendig, vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 Verg 12/09) das Nachprüfungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist nur noch über die Kosten zu entscheiden.

    Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers gegenstandslos geworden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 10/11; OLG Naumburg, Beschl. v. 21.06.2010 - 1 Verg 12/09).

  • OLG Brandenburg, 24.08.2026 - 19 Verg 2/26

    Feststellungsantrag setzt zulässigen Nachprüfungsantrag voraus!

    Der vergaberechtliche Erledigungsbegriff setzt - anders als derjenige des Zivilverfahrensrechts - nicht voraus, dass ein bislang zulässiger und begründeter Antrag durch das erledigende Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist, sondern lässt es genügen, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag gegenstandslos geworden ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09, BeckRS 2010, 20443; OLG Düsseldorf, NZBau 2011, 566 - Krankentransportleistungen und ZfBR 2011, 789; OLG Jena, NZBau 2012, 386 sowie OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. November 2022 - 11 Verg 5/22, BeckRS 2022, 38371 Rn. 25;… Dreher in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage, § 168 GWB Rn. 52).

    Nach einer Auffassung genügt es, dass der ursprüngliche Antrag durch das erledigende Ereignis gegenstandslos geworden ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09, aaO; OLG Düsseldorf, NZBau 2011, 566 - Krankentransportleistungen; Beschluss vom 8. Juni 2011 - VII-Verg 2/11, BeckRS 2011, 23541 und NZBau 2024, 305 - Grundschule B. sowie OLG Jena, NZBau 2012, 386;… Antweiler, aaO, Rn. 63).

  • VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13

    Abgelaufene Urkunde vorgelegt: Nachforderung möglich?

    Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr stattfinden kann (OLG Naumburg, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09 m. w. Nw.).

    Die Erledigung tritt vielmehr zwischen den Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeber) des Nachprüfungsverfahrens ein und ist vom Beigeladenen prozessual hinzunehmen (vgl. mit ausführlicher Begründung OLG Naumburg, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09; a. A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Januar 2007 - Verg 46/06).

    Damit ist auch der von der Antragstellerin gerügte Vergabeverstoß - soweit die Erledigung eingetreten ist - behoben worden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 1 Verg 12/09).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 64/10

    Rechtsnatur des Kriteriums der Wirtschaftlichkeit als Zuschlagskriterium

    Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers gegenstandslos geworden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 10/11; Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11; OLG Naumburg, Beschl. v. 21.06.2010 - 1 Verg 12/09).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 10/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers gegenstandslos geworden ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 Verg 12/09).
  • VK Sachsen, 05.03.2012 - 1/SVK/003-12

    SektVO: Wann muss die Auskömmlichkeit eines Angebots geprüft werden?

    Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt - außerhalb der in § 114 Abs. 2 Satz 2 genannten Fälle - dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos geworden ist, wenn also der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr stattfinden kann (OLG Naumburg, B. v. 21.06.2010 - Az.: 1 Verg 12/09).

    Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird (OLG Naumburg, B. v. 21.06.2010 - Az.: 1 Verg 12/09).

  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei …

    Für die Frage der Erledigung kommt es nicht darauf an, ob der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig und begründet war; es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag gegenstandslos geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011, VII-Verg 10/11; Beschluss vom 11.05.2011, VII-Verg 8/11; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2010, 1 Verg 12/09).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11

    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in …

  • VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16

    Auftraggeber darf für Autobahnabschnitt Betonbauweise vorgeben!

  • VK Brandenburg, 21.01.2020 - VK 18/19

    Zurückweisungsrecht kann auch erst im Nachprüfungsverfahren ausgeübt werden!

  • VK Brandenburg, 08.09.2017 - VK 6/17

    Feststellungsantrag setzt besonderes Feststellungsinteresse voraus!

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