Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 30.04.2014 - 1 Verg 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 97 Abs 2 GWB, § 12 Abs 7 VOB/A 2012, § 17 Abs 1 VOB/A 2012
Vergabeverfahren: Benachrichtigung sämtlicher Bieter über gerügten wesentlichen Fehler bei der Förmlichkeit des Verfahrens; Aufhebung des Verfahrens zwecks Fehlerkorrektur - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOL/A -EG § 17 Abs. 1
Aufhebung oder Zurückversetzung des Vergabeverfahrens wegen widersprüchlicher Angabe der Uhrzeit des Eröffnungstermins - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehler in den Vergabeunterlagen: Auftraggeber muss alle Bieter informieren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eigener Fehler des Auftraggebers rechtfertigt Aufhebung des Vergabeverfahrens
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Bei erkanntem Fehler in Vergabeunterlagen: Informationspflicht gegenüber allen Bietern!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eigener Fehler des Auftraggebers rechtfertigt Aufhebung des Vergabeverfahrens
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Fehler in Unterlagen
- heuking.de (Kurzinformation)
Fehler in Vergabeunterlagen: Auftraggeber muss alle Bieter Informieren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Aufhebung oder Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens wegen widersprüchlicher Angabe der Uhrzeit des Eröffnungstermins
Besprechungen u.ä. (5)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Bei erkanntem Fehler in Vergabeunterlagen: Informationspflicht gegenüber allen Bietern!
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 97 Abs. 2 GWB, §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 7, 17 Abs. 1 VOB/A-EG
Informationspflichten und Korrekturmöglichkeiten bei widersprüchlichen Vergabeunterlagen - heuking.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ist die Aufhebung von Vergabeverfahren immer wirksam?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erkannte Fehler in den Vergabeunterlagen: Auftraggeber muss alle Bieter informieren! (VPR 2014, 176)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Erkannte Fehler in den Vergabeunterlagen: Auftraggeber muss alle Bieter informieren! (IBR 2014, 426)
Verfahrensgang
- VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
- OLG Koblenz, 30.04.2014 - 1 Verg 2/14
Papierfundstellen
- ZfBR 2014, 705
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2014 - 1 Verg 2/14
Die Auftraggeberin will den Auftrag zwar unverändert vergeben, aber nicht unter manipulativen Umständen, sondern in einem erneut eröffneten Wettbewerb, an dem sich auch die Antragstellerin beteiligen kann (siehe auch BGH v. 20.03.2014 - X ZB 18/13 - juris Rn. 21).Die Auftraggeberin will den Auftrag zwar unverändert vergeben, aber nicht unter manipulativen Umständen, sondern in einem erneut eröffneten Wettbewerb, an dem sich auch die Antragstellerin beteiligen kann (siehe auch BGH v. 20.03.2014 - X ZB 18/13 - juris Rn. 21).
- VK Südbayern, 09.09.2014 - Z3-3-3194-1-35-08/14
Verhandlungstermin abgesagt: Bieter scheidet aus Verhandlungsverfahren aus!
Die Rückversetzung, die teilweise als Teilaufhebung des Verfahrens gesehen wird (…Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht Vor § 17 VOB/A Rn. 10) und die jedenfalls erhebliche Ähnlichkeit mit den Fehlerheilungsvorschriften im förmlichen Verwaltungsverfahren (§§ 45 und 75 Abs. 1a VwVfG) hat, ist grundsätzlich als milderes Mittel gegenüber der Aufhebung zur Behebung von vom Auftraggeber selbst erkannten Vergabeverstößen zulässig (so z.B. jüngst OLG Koblenz B. v. 30.04.2014 -1 Verg 2/14). - OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15
Zulässigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Fehlerhaftigkeit
Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Ausschreibungsunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur grundsätzlich berechtigt, was auch die Aufhebung des Vergabeverfahrens beinhalten kann (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06 - BGHZ 169, 131 = VergabeR 2007, 59; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2015 - Verg 29/14, VergabeR 2015, 435; OLG Koblenz, Beschluss v. 30.04.2014 - 1 Verg 2/14, VergabeR 2014, 733).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 05.09.2014 - 1 Verg 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg kann von …
Nur wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind, ist sie ausnahmsweise nicht notwendig (Beschl. des Senats v. 05.09.2014, 1 Verg 2/14, n. v., sowie Beschl. v. 15.07.2003, 6 Verg 6/03, OLGR S. 2004, 131; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.01.2011, VII-Verg 42/10; OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2011, 13 Verg 17/10 (alle zit. nach Juris)).Nur wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind, ist sie ausnahmsweise nicht notwendig (Beschl. des Senats v. 05.09.2014, 1 Verg 2/14, n. v., sowie Beschl. v. 15.07.2003, 6 Verg 6/03, OLGR S. 2004, 131; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.01.2011, VII-Verg 42/10; OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2011, 13 Verg 17/10 (alle zit. nach Juris)).
- VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15
Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!
Von daher ist es sachgerecht, auch auf Seiten eines Beigeladenen die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. erkennende Kammer, Beschl. vom 28.10.2011, VK-SH 16/1; OLG Schleswig, Beschl. vom 15.07.2003, 6 Verg 6/03; Beschl. vom 05.09.2014, 1 Verg 2/14). - VK Schleswig-Holstein, 01.09.2015 - VK-SH 9/15
Für die Klärung einfacher Rechtsfragen braucht man keinen Anwalt!
Die Hinzuziehung ist jedoch ausnahmsweise nicht notwendig, wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.Juli 2003, 6 Verg 6/03, Beschluss vom 05. September 2014, 1 Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.Januar 2011, VII Verg 42/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.Februar 2011, 13 Verg 17/10). - VK Schleswig-Holstein, 01.04.2015 - VK-SH 3/15
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss Kosten und Auslagen tragen!
Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten des Antragsgegners die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. (OLG Schleswig, Beschluss vom 05.09.2014 - 1 Verg 2/14; Beschluss vom 15.07.2003 - 6 Verg 6/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04).
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