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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5902
OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,5902)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.09.2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,5902)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. September 2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,5902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 7; VOF §§ 1 ff
    Vergaberecht: Unzulässige Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens nach VOF

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOF: Rechtsmittel gegen Aufhebung der Vergabe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabeverzicht im VOF-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergabenachprüfungsverfahren hinsichtlich einer im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ausgeschriebenen Vergabe eines Dienstleistungsauftrags; Möglichkeit der Verletzung eines Bieters in seinen Rechten durch die Nichtbeachtung der vergaberechtlichen ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 261
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.05.2006 - 2 VK LVwA 18/06
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 8/06
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2006, 2 VK LVwA 18/06, aufgehoben, soweit er sich auf das o.a. Vergabeverfahren bezieht.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2006, 2 VK LVwA 18/06, aufzuheben und .

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 8/06
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes an, wonach ein Bieter die Vergabekammer auch dann noch in zulässiger Weise anrufen und im Nachprüfungsverfahren geltend machen kann, dass er durch die Nichtbeachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zur Aufhebung einer Ausschreibung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt worden sei, wenn der öffentliche Auftraggeber die Ausschreibung bereits aufgehoben hat (vgl. Beschluss v. 18. Februar 2003, X ZB 43/02 = VergabeR 2003, 313).
  • OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 10/06

    Vergaberecht: Geltung der Vorabinformationspflicht des § 13 VgV auch in …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 8/06
    Insoweit nimmt der Senat auf seine Ausführungen in den Gründen seines Beschlusses vom heutigen Tage im Beschwerdeverfahren 1 Verg 10/06 Bezug.
  • OLG Naumburg, 17.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 8/06
    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wies der Senat mit seinem Beschluss vom 17. Mai 2006, 1 Verg 3/06, als unbegründet zurück.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.08.2007 - 1 Verg 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39293
OLG Naumburg, 07.08.2007 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2007,39293)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.08.2007 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2007,39293)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. August 2007 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2007,39293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. August 2007 - 1 Verg 8/06 - .

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. August 2007 - 1 Verg 8/06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06   

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https://dejure.org/2006,33370
OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,33370)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.08.2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,33370)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. August 2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,33370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
    Die Antragstellerin hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO neben den Verfahrenskosten die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu tragen (BGH v. 25.10.2005 - X ZB 15/05 in juris).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
    Dafür spricht insbesondere, daß der Landesgesetzgeber auch die jüngste, am 1. November 2003 in Kraft getretene Änderung des AGVwGO nicht zum Anlaß genommen hat, die Erstattungsfähigkeit von Auslagen anderer Beteiligter zu regeln, obwohl seit langem bekannt ist daß die geltende Regelung - die im übrigen hinsichtlich der Beigeladenen § 80 Abs. 1 VwVfG entspricht (siehe dazu BGH v. 25.10.2005 - X ZB 26/05 in juris) - nicht unumstritten ist (…vgl. Oster a.a.O.;… Senatsbeschl v. 8. Juni 2006 a.a.O.).
  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
    a) Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO-RP (zur Anwendbarkeit landesrechtlicher Kostenvorschriften bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages siehe OLG München v. 06.02.2006 - Verg 23/05 in juris) hat die Antragstellerin nach billigem Ermessen die der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, weil ihr Nachprüfungsantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest wegen Unvollständigkeit ihres Teilnahmeantrags erfolglos geblieben wäre.
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
    Die Antragstellerin, die gegen den ihren Nachprüfungsantrag vom 18. Mai 2006 zurückweisenden Beschluß der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2006 form- und fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt hatte, hat in der heutigen mündlichen Verhandlung den Nachprüfungsantrag und das Rechtsmittel mit Zustimmung der Antragsgegnerin - einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris) - zurückgenommen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - VK 38/08

    Baukonzession: Wann liegt eine Bauverpflichtung vor?

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war auf Seite der Vergabestelle ausnahmsweise notwendig, da im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens primär Zulässigkeitsfragen streitgegenständig waren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13

    Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

    Diese grundsätzlichen Erwägungen vorausgeschickt, war die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die der Antragsgegnerinnen vorliegend ausnahmsweise notwendig, da im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens primär Zulässigkeitsfragen verfahrensgegenständig waren (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - VK 3/07

    Ungültiger Nachweis = fehlender Nachweis!

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Vergabestelle notwendig, da nicht einfach gelagerte Fragen zur Angebotswertung und zur Rügeobliegenheit (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006, 1 Verg 8/06) im Nachprüfungsverfahren streitgegenständlich waren.
  • VK Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - VK 22/07

    Sachverständiger darf Wertungsentscheidung nicht selbst treffen!

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Vergabestelle notwendig, da nicht einfach gelagerte Fragen zur Angebotswertung und Zulässigkeitsfragen (Rügeobliegenheit) im Nachprüfungsverfahren streitgegenständig waren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006, 1 Verg. 8/06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - VK 1-41/09

    Kostenerstattung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Bleibt der Anwendungsbereich landesrechtlicher Spezialregelungen eröffnet, so kann im Falle einer Antragsrücknahme auch die rheinland-pfälzische Sonderregelung des § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO für die Kostenerstattung im Vergabekammerverfahren herangezogen werden (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 15.08.2006, 1 Verg 7/06; Beschl. v. 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - VK 10/07

    Keine europaweite Ausschreibung: Ausschreibung aufzuheben!

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war auf Seiten der Vergabestelle ausnahmsweise notwendig, da im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens primär Zulässigkeitsfragen streitgegenständlich waren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25025
OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,25025)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,25025)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,25025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Beschwerdeführer trägt die Kosten! (IBR 2006, 522)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 726 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06
    Hinsichtlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten kann offen bleiben, ob die Erstattungspflicht der Beschwerdeführerin (direkt) aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO folgt (so für § 97 Abs. 1 ZPO: Beschluss des BGH vom 09.02.2004, X ZB 44/03, BGHZ 158, 43 ff.; zu VII. der Gründe) oder ob insoweit § 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung gilt (so die Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 10.03.2006, 1 (6) Verg 13/05 [zu II.3]).
  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

    Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06
    Hinsichtlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten kann offen bleiben, ob die Erstattungspflicht der Beschwerdeführerin (direkt) aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO folgt (so für § 97 Abs. 1 ZPO: Beschluss des BGH vom 09.02.2004, X ZB 44/03, BGHZ 158, 43 ff.; zu VII. der Gründe) oder ob insoweit § 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung gilt (so die Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 10.03.2006, 1 (6) Verg 13/05 [zu II.3]).
  • VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06

    Angebotsausschluss wegen "Mischkalkulation"

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06
    1 Verg 8/06 (VK-SH 10/06).
  • OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne …

    Rn. 5 aa) Allerdings hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 18.07.2006 (1 Verg 8/06 - hier zitiert nach juris) seine Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde auf § 269 Abs. 3 ZPO, nicht auf § 516 Abs. 3 ZPO gestützt.
  • OLG München, 21.09.2010 - Verg 15/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme der Beschwerde

    Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde ähnelt wegen der Gestaltung der sofortigen Beschwerde als Rechtsmittel der Rücknahme einer Berufung, auch wenn das Verfahren vor der Vergabekammer kein erstinstanzliches Verfahren darstellt (a.A. OLG Schleswig vom 15.5.2006 - 1 Verg 8/06, welches § 269 Abs. 3 ZPO analog heranzieht).
  • OLG München, 23.09.2010 - Verg 18/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bezüglich der notwendigen …

    Rn. 7 Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde ähnelt wegen der Gestaltung der sofortigen Beschwerde als Rechtsmittel der Rücknahme einer Berufung, auch wenn das Verfahren vor der Vergabekammer kein erstinstanzliches Verfahren darstellt (a.A. OLG Schleswig vom 15.5.2006 - 1 Verg 8/06, welches § 269 Abs. 3 ZPO analog heranzieht).
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