Rechtsprechung
| KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 11b Abs 2 VermG, § 13 Abs 2 FamFG, § 357 Abs 1 FamFG
Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben eines Restitutionsberechtigten - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 11 b Abs. 2; FamFG §§ 13 Abs. 2, 357 Abs. 1
Einsichtsrecht des vom gesetzlichen Vertreter des unbekannten Eigentümers bestellten Erbenermittlers in Nachlassakten; Akteneinsichtsrecht; Erbenermittler; gesetzlicher Vertreter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Akteneinsichtsrecht des durch den gesetzlichen Vertreter gem. § 11b Abs. 1 VermG beauftragten Erbenermittlers in Nachlassvorgänge möglicher Erben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Akteneinsichtsrecht des durch den gesetzlichen Vertreter gem. § 11b Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG) beauftragten Erbenermittlers in Nachlassvorgänge möglicher Erben
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 04.05.2010 - 29 VI 134/50
- KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 734
- FamRZ 2011, 920
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris). - OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit, …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
6 Gewerbliche Erbenermittler haben nach obergerichtlicher Rechtsprechung weder ein eigenes berechtigtes noch ein rechtliches Interesse in vorgenanntem Sinn (…OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2000, 67; OLG Schleswig, OLGReport 1999, 109; OLG Bremen, ZEV 1999, 322). - KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
- KG, 29.07.2008 - 1 W 423/07
Pflegschaft: Erweiterung des Wirkungskreises eines zum Pfleger für unbekannte …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
Im Rahmen der gesetzlichen Vertretung nach § 11b Abs. 1 VermG besteht kein Bedürfnis nach Bestellung eines Pflegers (Senat, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 1 W 423/07 -, FamRZ 2008, 2219, 2220). - OLG Bremen, 02.04.1998 - 1 W 99/97
Rechtliches Interesse eines hauptberuflichen Erbenermittlers an der Ausstellung …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
6 Gewerbliche Erbenermittler haben nach obergerichtlicher Rechtsprechung weder ein eigenes berechtigtes noch ein rechtliches Interesse in vorgenanntem Sinn (…OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2000, 67; OLG Schleswig, OLGReport 1999, 109; OLG Bremen, ZEV 1999, 322). - KG, 20.12.1977 - 1 W 1726/77
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraus (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1977 - 1 W 1726/77 -, Rpfleger 1978, 140).
- OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17
Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in …
Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Recht zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (KG, FGPrax 2006, 122; KG, MDR 2011, 734; KG, NZI 2015, 758;… Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 13 Rn. 29 f.). - OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 11/13
Recht des potentiellen Erben auf Erteilung von Sterbeurkunden naher Angehöriger …
Rn. 27 Der auch in anderen Gesetzen verwendete Begriff des rechtlichen Interesses setzt voraus, dass er ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache umfasst (KG, BeckRS 2011, 01793). - KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10
Berechtigtes Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers an der Einsicht in …
Das berufliche Interesse des Erbenermittlers genügt nur dann, wenn es durch den Auftrag eines Berechtigten - z.B. eines Nachlasspflegers (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011, 1 W 359/10 ) - legitimiert ist.
- KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10
Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers …
Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraus (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 -, Juris; Beschluss vom 20. Dezember 1977 - 1 W 1726/77 -, Rpfleger 1978, 140). - BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
Verband; Teilnehmergemeinschaft; Bodenordnung; Flurbereinigung; Anhörung; …
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Ermittlung des wahren Eigentümers gerade auch zu den Aufgaben des gesetzlich bestellten Vertreters gehört (ebenso Böhringer, NotBZ 2008, 92 ; Bendref, ZOV 1992, 250 und Grabarse, IFLA 2008, 61 ; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - juris Rn. 6 f. sowie OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. Juni 1995 - 9 Wx 4/95 - juris Rn. 7). - KG, 21.05.2013 - 1 W 339/12
Gewerbliche Erbenermittlung: Anspruch auf Auskunftserteilung aus standesamtlichen …
Der Beteiligte ist auch beschwerdebefugt, § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - MDR 2011, 734 - insoweit dort nicht abgedruckt). - KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14
Hinterlegung eines Geldbetrages durch den Insolvenzverwalter für einen …
Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - MDR 2011, 734; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05, FGPrax 2006, 122, 123). - VG Cottbus, 06.03.2020 - 1 K 221/17 Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht für einen bestimmten Wirkungskreis bestellt, in der Regel umfassend zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie zur Ermittlung der Erben; er ist nach h. M. privater gesetzlicher Vertreter der noch unbekannten, endgültigen Erben (…Schulz in: Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 5. Aufl. 2019, Nachlasspflegschaft, Rn. 23_5;… Hönninger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 1960 BGB [Stand: 15.03.2017], Rn. 23; zur Vergleichbarkeit der Befugnisse des Vertreters nach § 11b VermG und des Nachlasspflegers auch: KG Berlin, Beschl. v. 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 -, juris Rn. 7).
Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB (oder § 11b VermG) umfasst war (KG, Beschl. v. 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 4 U 195/10
Auflassungsanspruch aufgrund eines in 1940 geschlossenen …
Denn die vierjährige und seit 2009 laufende Aufgebotsfrist des § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 Entschädigungsgesetzes (BGBl. I 2004, 1658) ist bislang nicht verstrichen (vgl. zum Recht des Verwalters, gewerbliche Erbenermittler einzuschalten: KG, Urteil v. 11.1.2011, 1 W 359/10, ZOV 2011, 80). - OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 3 W 50/13
Rechtsstellung eines gewerblichen Erbenermittlers
Berechtigtes Interesse ist hier das vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (vgl. KG BeckRS 2011, 01793, m.w.N.).
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