Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   KG, 27.04.2004 - 1 W 562/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9980
KG, 27.04.2004 - 1 W 562/01 (https://dejure.org/2004,9980)
KG, Entscheidung vom 27.04.2004 - 1 W 562/01 (https://dejure.org/2004,9980)
KG, Entscheidung vom 27. April 2004 - 1 W 562/01 (https://dejure.org/2004,9980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 3; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ; ZSEG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a Abs. 3; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ZSEG § 2
    Zur Entschädigung für die Zeitversäumnis eines Anwalts wegen Teilnahme an einem Termin in eigener Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Teilnahme eines Beteiligten an einem Beweistermin; Folge der Erstattungsfähigkeit des Zeitversäumnisses bei Anordnung des persönlichen Erscheinens; Entschädigung für die Zeitversäumnis eines Anwalts wegen Teilnahme an einem Termin in eigener Sache

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.04.1992 - 1 W 1703/92
    Auszug aus KG, 27.04.2004 - 1 W 562/01
    Darüber hinaus sind auch einem Beteiligten Zeitversäumniskosten zu erstatten, der durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ist, wenn seine Teilnahme am Termin aus Verfahrensgründen oder aus inhaltlichen Gründen geboten erscheint (z.B. aus Gründen der Waffengleichheit, wenn das persönliche Erscheinen der Gegenpartei angeordnet ist, vgl. für die Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten Senat, NJW 1968, 847; MDR 1985, 851; Beschluss vom 28. April 1992 - 1 W 1703/92 - vgl. auch Zöller/Herget/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 91 ZPO, Rn. 13, Stichwort Zeitversäumnis).
  • KG, 21.05.1985 - 1 W 5495/84
    Auszug aus KG, 27.04.2004 - 1 W 562/01
    Darüber hinaus sind auch einem Beteiligten Zeitversäumniskosten zu erstatten, der durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ist, wenn seine Teilnahme am Termin aus Verfahrensgründen oder aus inhaltlichen Gründen geboten erscheint (z.B. aus Gründen der Waffengleichheit, wenn das persönliche Erscheinen der Gegenpartei angeordnet ist, vgl. für die Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten Senat, NJW 1968, 847; MDR 1985, 851;… Beschluss vom 28. April 1992 - 1 W 1703/92 - vgl. auch Zöller/Herget/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 91 ZPO, Rn. 13, Stichwort Zeitversäumnis).
  • KG, 30.10.1967 - 1 W 1903/67
    Auszug aus KG, 27.04.2004 - 1 W 562/01
    Darüber hinaus sind auch einem Beteiligten Zeitversäumniskosten zu erstatten, der durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ist, wenn seine Teilnahme am Termin aus Verfahrensgründen oder aus inhaltlichen Gründen geboten erscheint (z.B. aus Gründen der Waffengleichheit, wenn das persönliche Erscheinen der Gegenpartei angeordnet ist, vgl. für die Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten Senat, NJW 1968, 847; MDR 1985, 851;… Beschluss vom 28. April 1992 - 1 W 1703/92 - vgl. auch Zöller/Herget/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 91 ZPO, Rn. 13, Stichwort Zeitversäumnis).
  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16

    Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache

    Rn. 6 3. Zum einen darf ein Rechtsanwalt sich in eigener Sache durch einen anderen Rechtsanwalt in einem Prozess oder Gerichtstermin vertreten lassen und bei Obsiegen die insoweit notwendigen Kosten geltend machen gemäß § 139 Abs. 1, 3 FGO i. V. m. § 91 ZPO (wie nach § 113 Abs. 1 FamFG oder § 162 Abs. 1-2, § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 91 ZPO; vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.03.2003 23 C 03.167, Juris; zu Unterschieden in der freiwilligen Gerichtsbarkeit vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27.04.2004 1 W 562/01, RVGReport 2004, 686;… Feskorn in Rahm/Künkel, Hdb. Familien- u. Familienverfahrensrecht Rz. F 34; im OWi- oder Strafprozess vgl. § 464a StPO, LG Duisburg, Beschluss vom 15.05.2014 69 Qs 10/14, Juris).
  • OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08

    Zuständigkeit für Kostenfestsetzung

    So ist im Verfahren der Notarkostenbeschwerde nach § 156 Abs. 1 KostO, die an das Landgericht als Beschwerdegericht zu richten ist, nach einer in diesem Verfahren ergangenen Kostengrundentscheidung aufgrund der Verweisung des § 13 a Abs. 3 FGG (auch) auf § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kostenfestsetzung nach ganz einhelliger Auffassung durch den Rechtspfleger des Landgerichts als der ersten mit der Sache befaßten gerichtlichen Instanz vorzunehmen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 28.06.1994 - 3Z BR 165/94, hier zitiert nach juris; BayObLG FGPrax 1999, 77; KG KG-Report 2005, 686; OLG Stuttgart, DNotZ 1077, 59 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht