Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SG § 30c Abs. 1, Abs. 2; SAZV §§ 1, 3
Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit; Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit; Soldatenarbeitszeitverordnung; Völkerrechtliche Vereinbarungen zur Arbeitszeit - rechtsinformationen.bund.de
Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 Abs 2 VwGO, § 54 Abs 1 VwGO, § 41 ZPO, § 48 ZPO, § 77 WDO 2002
Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - rechtsprechung-im-internet.de
§ 30c Abs 1 SG, § 30c Abs 2 SG, § 1 SAZV, § 3 SAZV
Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Soldaten in deutschen Bundeswehrdienststellen im Ausland - Wolters Kluwer
Geltung von speziellen Vorschriften zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von Soldaten in einer deutschen Dienststelle der Bundeswehr im Ausland auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen; Geltung der nationalen soldatenarbeitszeitrechtlichen ...
- Wolters Kluwer
Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters hinsichtlich Rechtfertigung der Ablehnung aufgrund Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters hinsichtlich Rechtfertigung der Ablehnung aufgrund Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren
- rechtsportal.de
Geltung von speziellen Vorschriften zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von Soldaten in einer deutschen Dienststelle der Bundeswehr im Ausland auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen; Geltung der nationalen soldatenarbeitszeitrechtlichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 498
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
- BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11
Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 …und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22). - BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20).
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Zur Ermittlung der Rechtsnatur von Willensäußerungen der Verwaltung, hier eines militärischen Vorgesetzten der Bundeswehr, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 22. Dezember 2004 - 1 WB 30.04 - BA S. 9 f.). - BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Zur Ermittlung der Rechtsnatur von Willensäußerungen der Verwaltung, hier eines militärischen Vorgesetzten der Bundeswehr, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 22. Dezember 2004 - 1 WB 30.04 - BA S. 9 f.). - BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22). - BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15
Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.
Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 …und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22). - BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
Rechtsweg; Uniform; Heißwetterbekleidung; Alimentation; Antragsfrist; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Rn. 32 Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen nach der Rechtsprechung des Senats (ausnahmsweise) eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft (stRspr, grundlegend BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ). - BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Rn. 32 Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen nach der Rechtsprechung des Senats (ausnahmsweise) eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft (stRspr, grundlegend BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
- BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …
Bei ihnen liegen nach dem gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, § 77 WDO (…BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5 und vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5) keine gesetzlichen Ausschließungsgründe vor; ebenso fehlt es an Gründen, die deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.Bei ihnen liegen weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, § 77 WDO (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 …und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) vor noch ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.
- BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22
Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den …
Rn. 8 4. Bei den für befangen erachteten Richtern sind weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO oder § 77 WDO (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 …und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) geltend gemacht worden noch ersichtlich; ebenso wenig ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt. - BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters; Ablehnung wegen Besorgnis der …
Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1017/16 -, die Gerichtsakten des Verfahren BVerwG 1 WB 12.17 und die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.Demgemäß bestätigt auch das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - in seinem Vorlageschreiben zu einem Parallelverfahren (BVerwG 1 WB 12.17 ) ausdrücklich, dass durch die Dienstleistung beim ENJJPT - abgesehen von der fachlichen Weisungskompetenz des Wing-Commanders - bei den Fluglehrern keine vollständige Herauslösung aus den deutschen Befehlsstrukturen erfolgt.
Dazu ist dem Senat im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 12.17 vorgetragen worden, dass andere teilnehmende Nationen, die die EU-Arbeitszeit-Richtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt hätten, wie etwa Dänemark oder die Niederlande, geleistete Arbeitszeiten ihres Fluglehrpersonals erfassten und entsprechend ihren nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie eine Mehrarbeit monetär ausglichen.
- BVerwG, 12.10.2022 - 1 WB 61.22
Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats im …
Rn. 12 4. Bei den für befangen erachteten Richtern sind weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO oder § 77 WDO (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 …und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) geltend gemacht worden noch ersichtlich; ebenso wenig ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt. - OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17
Wirksamkeit des Ortsgesetzes über die Beiträge für Kindergärten und Horte der …
Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass ein Richter den Rechtsstreit entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 29.06.2017 - 2 B 92/17, juris Rn. 1; OVG LSA…, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9;… Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 35).Der Begriff des "Verwaltungsverfahrens" ist unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89, juris Rn. 12, 14) weit auszulegen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; OVG LSA…, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9); eine analoge Anwendung scheidet jedoch aus (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 05.01.2010 - 5 B 58/09, juris Rn. 5).
Notwendig ist, dass der Richter während des Verwaltungsverfahrens in amtlicher Eigenschaft auf die angegriffene Entscheidung hinreichend Einfluss genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 6).
- BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21
Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz
Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung des Vorgesetzten wirksam werden, stellen eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 32 m.w.N. …und vom 30. Juli 2020 - 1 WB 28.19 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 4 Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 17.22
Antrag gegen isolierte Unterbringung
Rn. 26 aa) Hiermit wäre zum einen eine im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässige Antragsänderung verbunden (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - 1 WB 19.76 - NZWehrr 1978, 26, vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff. und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 25).Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung des Vorgesetzten wirksam werden, stellen eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 32 m. w. N., vom 30. Juli 2020 - 1 WB 28.19 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 4 Rn. 19 m. w. N. …und vom 31. März 2022 - 1 WB 37.21 - juris Rn. 17).
- VG Hamburg, 11.04.2024 - 21 K 1340/20
Vergütung von Mehrarbeit von Offizieren im Einsatz bei NATO-Dienststellen
Soldatenrechtliche Arbeitszeitvorschriften wie § 30c SG, die Soldatenarbeitszeitverordnung (juris: SAZV) und die Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung (juris: SMVergV) bleiben auch auf Soldaten anwendbar, die bei internationalen militärischen Stellen der NATO verwendet werden, sofern sich aus internationalen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Rahmen der NATO keine vorrangigen Spezialvorschriften ergeben (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 31.1.2018, 1 WB 12/17, juris Rn. 43 ff.).Sofern diese völkerrechtlichen Vereinbarungen keine vorrangigen Spezialvorschriften wie z.B. zur Arbeitszeiterfassung, zur Anordnung von Mehrarbeit und zu deren zeitlicher oder finanzieller Kompensation enthalten, bleibt es jedoch bei der Anwendbarkeit von § 30c SG und der Soldatenarbeitszeitverordnung (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschl. v. 31.1.2018, 1 WB 12/17, juris Rn. 43 ff.).
- BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19
Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur …
Rn. 24 a) Der Antragsteller hat den richtigen Rechtsweg beschritten, weil Streitigkeiten um eine Beurlaubung (§ 28 SG) den Wehrdienstgerichten zugewiesen sind (§ 82 Abs. 1 SG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO;… vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20, vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 23 f. …und vom 30. August 2019 - 1 WB 24.18 - Buchholz 449 § 28 SG Nr. 12 Rn. 19). - BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 28.19
Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018
Denn auch dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 32 m.w.N.). - BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 42.19
Streit um die Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018 in …
- BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
Arbeitszeitkonto; Befreiung; Dienstleistungspflicht; Erledigung; …
- BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs
- BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs
- BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 29.19
Erfolgreicher Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang …
- BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge …
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 WRB 1.24
- BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 48.19
Erfolgreiche Wehrbeschwerde bezüglich der Arbeitszeitgestaltung für die Übung …
- BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 49.19
Wehrbeschwerdeverfahren betreffend die Arbeitszeitgestaltung für die Übung …
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