Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 126.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Vergabe von Orden und Ehrenzeichen an Soldaten der Bundeswehr - Anforderungen an das Tragen von Orden im Verhältnis zur Anzugordnung der Bundeswehr - Umfang der Trageberechtigung von Abzeichen von sportlichen Leistungen an der Uniform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 76, 328
- DÖV 1986, 163
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71
Haarnetz-Erlass
Auszug aus BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 126.83
Die Verpflichtung des Soldaten zum Tragen eines bestimmten Anzuges (Uniform) ergibt sich aus der Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG; BVerwGE 43, 353, 357 f.) [BVerwG 17.05.1972 - I WB 125/71].Mag es auch grundsätzlich gerade dem Wesensgehalt der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 1 GG entsprechen, der Vermassung oder Einspannung des einzelnen in ein Kollektiv entgegenzuwirken, so findet sie hier ihre Schranken an den höher zu wertenden Interessen der Durchführung des Verteidigungsauftrages (BVerwGE 43, 353, 354) [BVerwG 17.05.1972 - I WB 125/71].
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77
Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen - Unterministerielle Vereinbarungen - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 126.83
Das Recht des BMVg, das äußere Erscheinungsbild des Soldaten im Rahmen dieses ihm übertragenen, der gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich nicht zugänglichen Organisationsrechts (vgl. BVerwGE 63, 139) eigenverantwortlich zu gestalten, umfaßt auch das Recht, der Besonderheit des Soldatentums Rechnung zu tragen, wonach das äußere Erscheinungsbild einer Truppe durch eine einheitliche (uniforme) Dienstbekleidung geprägt wird. - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 126.83
Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (so das BVerfG in ständiger Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerfGE 1, 14, 16 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51] (Leitsatz 18); 30, 409, 413). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 126.83
Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (so das BVerfG in ständiger Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerfGE 1, 14, 16 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51] (Leitsatz 18); 30, 409, 413). - BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81
Soldat - Anordnung über Uniform - Militärische Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - …
- BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung; …
Die Genehmigung der Annahme und die Trageberechtigung richten sich deshalb nicht nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl I S. 844), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2006 (BGBl I S. 334), in Verbindung mit den Regelungen des Kapitels 5, Abschnitt XIV, sowie der Anlage 13 der Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr (ZDv 37/10) (vgl. zum Deutschen Reiterabzeichen Beschluss vom 12. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 126.83 - BVerwGE 76, 328 = NZWehrr 1985, 151).Die Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (…Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.) oder wo die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muss (Beschluss vom 12. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 126.83 - BVerwGE 76, 328 = NZWehrr 1985, 151) bzw. sie nicht mehr von einem sachlichen Grund getragen ist (…vgl. zur neueren Rspr. des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG und zu Abstufungen der gerichtlichen Kontrolldichte Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 3 Rn. 14 ff.).
- BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 45.87
Männliche dienstkleidungspflichtige Zollbeamte - Generelles Verbot - Verletzung …
Die über die Dienstkleidungspflicht hinausgehende geringfügige zusätzliche Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit ist indes, ebenso wie die Pflicht, Dienstkleidung zu tragen, durch das gleichfalls Verfassungsrang beanspruchende Erfordernis einer sachgerechten Aufgabenerledigung gerechtfertigt (vgl. dazu auch BVerwGE 76, 60 [BVerwG 27.01.1983 - 2 WDB 17/82]; 76, 328 [BVerwG 28.01.1985 - 1 DB 10/85]). - BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 34.93
Pflicht eines Soldaten zum Tragen einer bestimmten Uniform - Bestimmungen über …
Diese Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (Beschluß vom 12. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 126.83 - <BVerwGE 76, 328 [333]>), also willkürlich wäre.
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