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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 21.02.2025 | BVerwG, 29.01.2026

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25, 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25   

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BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25, 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 (https://dejure.org/2025,43473)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25, 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 (https://dejure.org/2025,43473)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25, 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 (https://dejure.org/2025,43473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter bedarf es nicht, weil im Ablehnungsverfahren keine abschließende Entscheidung zur Sache getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 26 m. w. N.).

    Rn. 13 3. Soweit sich das Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Bundesverwaltungsgericht ... D richtet, ist es als unzulässig zu verwerfen, weil dieser zwischenzeitlich in den Ruhestand eingetreten ist, so dass er an keinem Verfahren des Antragstellers mehr mitwirken kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 28 und 41).

    Bei ihnen liegen nach dem gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, § 77 WDO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 29 m. w. N.) keine gesetzlichen Ausschließungsgründe vor; ebenso fehlt es an Gründen, die deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.

    Deshalb kann der Senat offen lassen, ob auch innerhalb eines Anhörungsrügeverfahrens 1 W-VR 14.25 ein Ablehnungsverfahren überhaupt statthaft ist (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 40 m. w. N.).

    Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor einer richterlichen Rechtsanwendung schützen (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 33).

  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Ist Letzteres nicht gegeben, müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (…BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 4…, vom 12. August 2020 - 8 B 40.20, 8 PKH 5.20 - juris Rn. 2 f. m. w. N. und vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 35).

    Rn. 18 Gemäß § 23a Abs. 2 WBO i. V. m. § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 44 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 ZPO ist der Ablehnungsgrund individuell bezogen auf den oder die an der zu treffenden Entscheidung beteiligten Richter glaubhaft darzulegen (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 20).

  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Antragsverfahren vor den …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Einen Ausschluss aus sonstigen Gründen verbietet der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 4 …und vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - NZWehrr 2022, 256 Rn. 8).

    Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 ; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22

    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Rn. 16 Dabei dient das Ablehnungsverfahren nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8) oder einem Verfahrensbeteiligten eine Handhabe zu geben, einen seinem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 WD 13.16 - NZWehrr 2017, 128 ; SächsOVG…, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 3 C 43/21 - juris Rn. 12).

    Dem entspricht, dass allein aus der richterlichen Vorbefassung mit einer auch im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage keine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8; zu § 41 Nr. 6 ZPO: BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13 - NJW-RR 2015, 444 Rn. 8).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Glaubhaft zu machen sind nach § 294 ZPO dabei tatsächliche Angaben, aus denen sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Besorgnis der Befangenheit ableitet (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06 (KG) - NJW-RR 2007, 776 Rn. 11;… Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Aufl. 2025, § 44 Rn. 8 f.; zum non liquet: BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09 - NJW-RR 2011, 136 Rn. 10).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Glaubhaft zu machen sind nach § 294 ZPO dabei tatsächliche Angaben, aus denen sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Besorgnis der Befangenheit ableitet (BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06 (KG) - NJW-RR 2007, 776 Rn. 11;… Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Aufl. 2025, § 44 Rn. 8 f.; zum non liquet: BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09 - NJW-RR 2011, 136 Rn. 10).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 ; BVerwG…, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13

    ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Dem entspricht, dass allein aus der richterlichen Vorbefassung mit einer auch im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage keine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden kann (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8; zu § 41 Nr. 6 ZPO: BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13 - NJW-RR 2015, 444 Rn. 8).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit; …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Der Kommentar verweise, z. B. bei der Begründung zur demokratischen Legitimation, auf keine weiteren Quellen und widerspreche der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil 2 C 24.13 vom 27. November 2014 wiedergebe.
  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper; …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25
    Ist Letzteres nicht gegeben, müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 4…, vom 12. August 2020 - 8 B 40.20, 8 PKH 5.20 - juris Rn. 2 f. m. w. N. …und vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 35).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; …

  • BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den …

  • BVerwG, 15.03.2017 - 2 WD 13.16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters i.R.e. Disziplinarverfahrens eines …

  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 B 40.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe …

  • OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21

    Befangenheitsgesuch; Ablehnung des Spruchkörpers; Gruppenbetroffenheit; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2026 - 10 RN 4.25

    Anhörungsrügeverfahren, Ablehnungsgesuch, Befangenheitsantrag, …

    Anders verhält es sich nur, wenn bei objektiver Betrachtung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit des Verfahrens auf einer unsachlichen oder unvoreingenommenen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1883/22 - juris Rn. 18;… BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 1 WB 61.22, 1 W-VR 21.22 - juris Rn. 15 und vom 11. November 2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Hierbei lässt sie außer Acht, dass richterliche Äußerungen zu Ablehnungsgesuchen sich nicht zu vermeintlichen Verstößen gegen materielles Recht bei der richterlichen Entscheidungsfindung und zu vermeintlichem Fehlverhalten bei der Sachverhaltsbeurteilung zu verhalten brauchen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 1 WB 61.22, 1 W-VR 21.22 - juris Rn. 14 und vom 11. November 2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).

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   BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25   

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BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2025,6785)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2025,6785)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2025,6785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 WB 47.23

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Derartige Ausführungen fehlten im Verfahren - 1 WB 47.23 -.

    Rn. 3 Das Aktenzeichen - 1 WB 47.23 - sei ihm mit der Entscheidung das erste Mal überhaupt mitgeteilt worden.

    Über die Ablehnungsgesuche kann deshalb gemeinsam entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2024 - 1 WB 47.23 u. a. - NVwZ 2025, 251 Rn. 3).

    Unter solchen Umständen könnten dienstliche Erklärungen zur Sachaufklärung nichts beitragen und sind daher entbehrlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2024 - 1 WB 47.23 u. a. - NVwZ 2025, 251 Rn. 5 m. w. N.).

    Eine ausschließlich subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht indes nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2024 - 1 WB 47.23 u. a. - NVwZ 2025, 251 Rn. 11).

    Rn. 14 Dass der Beschluss vom 21. November 2024 im Verfahren - 1 WB 47.23 - keine Angaben dazu enthält, wann der Antrag des Antragstellers dem Bundesverwaltungsgericht durch das Bundesministerium der Verteidigung vorgelegt worden ist, lässt nicht die vom Antragsteller daraus gezogenen Schlüsse zu.

    Rn. 15 Das Bundesministerium der Verteidigung legte dann die Anträge des Antragstellers zu 2., 6. bis 14. und 17. mit einer Stellungnahme am 17. November 2023 vor (Streitakte - 1 WB 47.23 - Bl. 31 ff.) und wies darauf hin, dass die Anträge zu 1., 3. bis 5. sowie 15. und 16. dem Senat bereits unter dem 3. November 2023 zum Aktenzeichen - 1 W-VR 19.23 - gesondert vorgelegt worden seien.

    Im Schreiben vom 3. November 2023 (Streitakten - 1 W-VR 19.23 - Bl. 79 ff. und - 1 WB 47.23 - Bl. 2 ff.) war Bezug genommen worden auf die Verfügung des Vorsitzenden vom 9. Oktober 2023 und mitgeteilt worden, dass die weiteren Anträge des Antragstellers zu 2., 6. bis 14. und 17. Gegenstand einer separaten ministeriellen Stellungnahme im gesonderten Verfahren - 1 W-ER 5.23 - seien und zeitnah gesondert beantwortet würden.

    Damit waren die Hauptsacheanträge - anders als der Antragsteller in seinem Schreiben vom 12. Januar 2025 (Streitakte - 1 WB 61.24 - Bl. 238) annimmt - allesamt rechtshängig und erhielten das Aktenzeichen - 1 WB 47.23 -.

    Rn. 16 Dass dem Antragsteller nach seiner Darstellung das Aktenzeichen - 1 WB 47.23 - erstmals mit der Aushändigung des Beschlusses vom 21. November 2024 mitgeteilt wurde, wäre kein Befangenheitsgrund hinsichtlich der Richter B und D. Der seinerzeitige Berichterstatter verfügte am 18. Dezember 2023 die formlose Versendung eines Erstschreibens mit Anlagen im Verfahren mit diesem Aktenzeichen an den Antragsteller (Streitakte - 1 WB 47.23 - Bl. 46 f.).

    Unter diesem Aktenzeichen wird ein Anhörungsrügeverfahren des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 21. November 2024 im Verfahren - 1 WB 47.23 - geführt.

    Rn. 17 Mit seinen weiteren Ausführungen, auch zum Inhalt der Entscheidung im Verfahren - 1 W-VR 12.24 -, moniert der Antragsteller, dass die abgelehnten Richter in den Beschlüssen vom 21. November 2024 im Verfahren - 1 WB 47.23 - und vom 5. Dezember 2024 im Verfahren - 1 W-VR 12.24 - seinen Rechtsansichten nicht gefolgt sind.

  • BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter bedarf es nicht, weil im Ablehnungsverfahren keine abschließende Entscheidung zur Sache getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 26 m. w. N.).

    Rn. 11 4. Soweit der Antragsteller den Richter am Bundesverwaltungsgericht A wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, ist das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und zu verwerfen, weil der Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts 2025 nicht mehr Mitglied des 1. Wehrdienstsenats und deshalb nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 28;… zur Gegenstandslosigkeit: BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 - juris Rn. 1 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 PKH 4.17 - juris Rn. 3).

    Das Verfahren der Richterablehnung dient jedoch wie dargelegt nicht der Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 33;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 - juris Rn. 15 …und vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses bzw des …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Das Verfahren der Richterablehnung dient jedoch wie dargelegt nicht der Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 33; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 - juris Rn. 15 …und vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Das Verfahren der Richterablehnung dient jedoch wie dargelegt nicht der Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 33;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 - juris Rn. 15 und vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 - juris Rn. 7).
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 56/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor der Rechtsanwendung durch den Richter schützen (BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2024 - 1 WB 40.23 - juris Rn. 15 m. w. N.; BFH…, Beschluss vom 18. Januar 1993 - X B 4/92 - juris Rn. 18; BSG, Beschluss vom 27. April 2021 - B 12 KR 56/20 B - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 13 Nach dem gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 28.09 - NZWehrr 2010, 162 ) setzt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, nicht hingegen, dass dieser tatsächlich befangen, voreingenommen oder parteiisch ist.
  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 21.23

    Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag; Konkurrentenstreit; …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Der am 28. September 2023 direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung (Streitakte - 1 W-ER 5.23 - Bl. 1 ff.), mit dem er unter anderem die Aufhebung der Feststellung eines Sicherheitsrisikos begehrte, war im Gericht zunächst unter dem dem Antragsteller bekannten Aktenzeichen - 1 W-ER 5.23 - geführt worden, weil noch keine Vorlage erfolgt war und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung erst mit der Vorlage rechtshängig wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2024 - 1 WB 21.23 - juris Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.07.2018 - 8 PKH 4.17

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 11 4. Soweit der Antragsteller den Richter am Bundesverwaltungsgericht A wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, ist das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und zu verwerfen, weil der Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts 2025 nicht mehr Mitglied des 1. Wehrdienstsenats und deshalb nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 28;… zur Gegenstandslosigkeit: BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 - juris Rn. 1 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 PKH 4.17 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 501/18

    Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 11 4. Soweit der Antragsteller den Richter am Bundesverwaltungsgericht A wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, ist das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und zu verwerfen, weil der Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts 2025 nicht mehr Mitglied des 1. Wehrdienstsenats und deshalb nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 28; zur Gegenstandslosigkeit: BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 - juris Rn. 1 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 PKH 4.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Antragsverfahren vor den …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.03.2010 - 1 WB 28.09
  • BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23

    Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs

  • BFH, 18.01.1993 - X B 4/92
  • BVerwG, 24.09.2026 - 1 WB 43.25
    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird erst mit der Vorlage rechtshängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24 u. a. - juris Rn. 14 m. w. N.), hier also am 20. Mai 2025.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2026 - 10 RN 4.25

    Anhörungsrügeverfahren, Ablehnungsgesuch, Befangenheitsantrag, …

    Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor einer richterlichen Rechtsanwendung schützen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2024 - 1 WB 40.23 - juris Rn. 12 und vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Anders verhält es sich nur, wenn bei objektiver Betrachtung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit des Verfahrens auf einer unsachlichen oder unvoreingenommenen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1883/22 - juris Rn. 18;… BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 1 WB 61.22, 1 W-VR 21.22 - juris Rn. 15 und vom 11. November 2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Hierbei lässt sie außer Acht, dass richterliche Äußerungen zu Ablehnungsgesuchen sich nicht zu vermeintlichen Verstößen gegen materielles Recht bei der richterlichen Entscheidungsfindung und zu vermeintlichem Fehlverhalten bei der Sachverhaltsbeurteilung zu verhalten brauchen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 1 WB 61.22, 1 W-VR 21.22 - juris Rn. 14 und vom 11. November 2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 33.24
    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird erst mit der Vorlage rechtshängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24 u. a. - juris Rn. 14 m. w. N.), hier also am 17. Juli 2024.
  • BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 16.25

    Erfordernis eines Feststellungsinteresses für die Zulässigkeit eines …

    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird erst mit der Vorlage rechtshängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24 u. a. - juris Rn. 14 m. w. N.), hier also am 12. Februar 2025.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,7420
BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2026,7420)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2026 - 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2026,7420)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2026 - 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2026,7420)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 47.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Ein Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Antrages auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Geheimschutzbeauftragten beim Bundesministerium der Verteidigung anzuordnen und die Vollzugsfolgen zu beseitigen, ist ebenso wie der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache und die jeweils gegen die Beschlüsse erhobenen Anhörungsrügen erfolglos geblieben (vgl. Beschlüsse vom 5. August 2024 - 1 W-VR 19.23 - juris, vom 28. November 2024 - 1 W-VR 10.24 -, vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris, vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 - juris).

    Soweit die in Rede stehende Personalverfügung mit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos begründet worden ist, und insofern auch das Ansehen und die Ehre des Antragstellers betreffen kann, ist mit dem rechtskräftigen Beschluss des Senats vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - bereits die Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos geklärt worden.

    Aus der rechtskräftig feststehenden Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der Person des Antragstellers (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris) durfte der Dienstherr rechtsfehlerfrei auf den Wegfall der Eignung des Antragstellers für die Erfüllung der Aufgaben seines vorherigen Dienstpostens schließen und damit ein dienstliches Erfordernis für seine Wegversetzung begründen.

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98

    Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage; fehlendes …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Unabhängig von der Frage, ob es jemals bestand, ist es hier jedenfalls mit der Erledigung der streitgegenständlichen Umsetzungsverfügung entfallen, weil diese keine Geltung mehr für sich in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 6 B 122.98 - NVwZ-RR 2000, 324 ).
  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Einem Antragsteller ist aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit eröffnet, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen, wenn sich die nach § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO zwingend vorgesehene Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung über einen Zeitraum von einem Monat hinaus verzögert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - NZWehrr 2023, 345 Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22

    Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Erledigung ist eingetreten, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unter dem 2. April 2025 die Versetzung des Antragstellers zum Bundesamt für ... nach ... verfügt hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22…, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20, vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25 …und vom 28. August 2025 - 1 WB 32.24 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Ein Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Antrages auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Geheimschutzbeauftragten beim Bundesministerium der Verteidigung anzuordnen und die Vollzugsfolgen zu beseitigen, ist ebenso wie der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache und die jeweils gegen die Beschlüsse erhobenen Anhörungsrügen erfolglos geblieben (vgl. Beschlüsse vom 5. August 2024 - 1 W-VR 19.23 - juris, vom 28. November 2024 - 1 W-VR 10.24 -, vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris, vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 - juris).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Erledigung ist eingetreten, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unter dem 2. April 2025 die Versetzung des Antragstellers zum Bundesamt für ... nach ... verfügt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22…, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20…, vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25 …und vom 28. August 2025 - 1 WB 32.24 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22

    Ermessensfehlerhafte Versetzung eines Personalratsvorsitzenden

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Erledigung ist eingetreten, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unter dem 2. April 2025 die Versetzung des Antragstellers zum Bundesamt für ... nach ... verfügt hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20…, vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25 …und vom 28. August 2025 - 1 WB 32.24 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 120.94

    Recht der Soldaten: Rechtsgrundlagen für eine Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem Bundesminister der Verteidigung aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 1 WB 120.94 - NZWehrr 1996, 65 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Erledigung ist eingetreten, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unter dem 2. April 2025 die Versetzung des Antragstellers zum Bundesamt für ... nach ... verfügt hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22…, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20…, vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25 und vom 28. August 2025 - 1 WB 32.24 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 30.04.2026 - 1 WB 48.25

    Ableitung eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder …

    Verfassungsrechtlich zulässig ist es hiernach ebenfalls, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr als personalbearbeitende Stelle die Zuständigkeit für Entscheidungen über Dienstpostenwechsel zu übertragen, wie im Rahmen der Organisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung durch Nr. 507 ZDv A-1340/23, Nr. 602 AR A-1420/37 geschehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2026 - 1 WB 20.25 - juris Rn. 28).

    So sind Inhaber eines öffentlichen Amtes im Sinne von Art. 34 GG auch Soldaten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2026 - 1 WB 20.25 - juris Rn. 28).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem Bundesminister der Verteidigung aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - 1 WB 120.94 - NZWehrr 1996, 65 m. w. N. und vom 29. Januar 2026 - 1 WB 20.25 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 25.03.2026 - 1 W-VR 1.26
    Rn. 3 Mit den Bedenken des Antragstellers gegen eine Tätigkeit von Soldaten in einer Dienststelle der Bundeswehrverwaltung hat sich der Senat im Übrigen wiederholt und intensiv auseinandergesetzt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2025 - 1 W-VR 8.25 - juris Rn. 30 ff. und vom 29. Januar 2026 - 1 WB 20.25 - Rn. 28).
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